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Verein für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung [Editor]
Nassauische Annalen: Jahrbuch des Vereins für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung — 45.1918-1921(1921)

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Zedler, Gottfried: Kritische Untersuchungen zur Geschichte des Rheingaues
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VII. Der Rheingau als Ganzes
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2. Bodmanns falsche Nachrichten über echte und seine Auszüge aus gefälschten Mainzer Geschichtsquellen
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https://doi.org/10.11588/diglit.60615#0316

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296

VII. Der Rheingau als Ganzes

2. Bodmanns falsche Nachrichten über echte und seine Auszüge
aus gefälschten Mainzer Gesehichtsquellen.
A. Chronicon Moguntinum.
Das lang gesuchte, endlich von Hegel gefundene und herausgegebene
Chronicon Moguntinum (Hegel II, 129—250) war Bodmann bekannt. Auch
dieser Quelle gegenüber hat er nicht auf Fabeleien verzichten können. Er
berichtet S. 33, dass darin die unruhigen Auftritte im Rheipgau zur Zeit
Erzbischof Bertholds, die durch die Güterfreiheiten und Exemtionen der Mainzer
Geistlichkeit hervorgerufen worden seien, ungemein weitläufig erzählt würden.
Infolge dieser Auftritte habe der frühere Besitzer der Handschrift, Erzbischof
Albrecht, am Rande vermerkt: „Nota hoc tibi Alberte! Die Ringawer sein
bös bawern.“ Dies ist von Bodmann glatt erfunden, um die Handschrift
interessanter und wertvoller zu machen. Von jenen Güterexemtionen ist in
der Chronik überhaupt nicht die Rede. Die Randglosse aber, die die Hand-
schrift auf Blatt 127 a, wo von der Steuerunwilligkeit der Rheingauer berichtet
wird, tatsächlich enthält, lautet, wie Hegel (II, 144) festgestellt hat, „tu quoque
fac simile, Alberte, et vires-, es feyn böß bawern.44 Die Bemerkung stammt also
nicht vom Erzbischof Albrecht, sondern richtet sich an diesen; mithin war
jener nicht der frühere Besitzer der Handschrift.
B. Die Mainzer Chronik der Jahre 1459—1484.
Hegel (II, 5) hat auch festgestellt, dass Bodmanns angebliche Sammel-
handschrift, aus der heraus er im Rheinischen Archiv, Bd. 4 u. 5, die bei Hegel
im zweiten Bande abgedruckte Mainzer Chronik der Jahre 1459—1484 unter
Weglassung des Anfangs und Endes veröffentlichte, reine Erfindung ist. Die
betreffende Handschrift, die nach Bodmann (a. a. 0., Bd. 4, S. 3) ,neben einer
ungeheuren Anzahl größtentheils ungedruckter Urkunden des Erzstifts Mainz
bis 1416 auf Pergament' noch verschiedene geschichtliche, teils lateinische, teils
deutsche Aufsätze auf Papier enthalten haben soll, umfasst in Wirklichkeit nur
die Mainzer Chronik der angegebenen Zeit. Sie ist auch nicht gleichzeitig,
wie Bodmann behauptet, sondern stammt erst aus dem Anfang des 17. Jahr-
hunderts, wenn ihr auch eine ältere Quelle zu Grunde liegt. Die betreffende
Stelle, aus der sich das soviel jüngere Alter der Handschrift ohne weiteres
ergibt, hat Bodmann einfach weggelassen.
C. Libellus de bello inter dominum Johannem archiepiscopum Maguntinum et
Lantgravium Hassiae gesto.
Ein weiteres, von Bodmann gefälschtes Geschichtswerk ist der von ihm
(S. 809) angeführte Libellus de bello inter dominum Johannem archiepiscopum
Maguntinum et Lantgravium Hassiae gesto, den ein Mainzischer Domvikar Johann
Hexheim verfasst haben soll. Weder dieser noch sein Werk sind anderweitig
bekannt geworden. Bodmann berichtet daraus, dass in diesem 1404 und
folgende Jahre geführten Kriege die Rheingauer zweimal mit blutigen Köpfen
 
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