Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Verein für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung [Editor]
Nassauische Annalen: Jahrbuch des Vereins für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung — 45.1918-1921(1921)

DOI article:
Zedler, Gottfried: Die Bleidenstädter Traditionen
DOI article:
4. Die sonstigen von Schott und Bodmann überlieferten Bleidenstädter Urkunden
DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.60615#0372

DWork-Logo
Overview
loading ...
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
352

Die Bleidenstädtcr Traditionen

4. Die sonstigen von Schott und Bodmann überlieferten
Bieidenstädter Urkunden.
Es bleibt uns jetzt noch übrig, um das gefälschte Bieidenstädter Urkunden-
material vollständig übersehen zu können, die sonstigen bei Will nicht oder
doch nicht im Wortlaut aufgeführten Bieidenstädter Urkunden Schotts und
Bodmanns zu untersuchen oder doch, soweit deren Unechtheit bereits unter
den Rheingauer Urkunden erwiesen ist, kurz namhaft zu machen.
Die Schott’sche Urkunde von 1126 (Sr 174), in der Adelbert I. die
Schenkung der Rheingräfin Liutgardis an das Kloster Bleidenstadt bestätigt,
spielt darunter insofern eine besondere Rolle, als ihr die oben bereits ange-
führte Bemerkung hinzugefügt ist, dass sich die Urkunde mit anderen am Ende
eines alten, zu Gottesthal verwahrten Messbuchs befunden habe und mit Er-
laubnis der dortigen Abtissin von dem unterzeichneten Fey abgeschrieben
worden sei. Auf diese Weise wollte Schott erklären, wie er in den Besitz
der Bieidenstädter Traditionen und Urkunden gelangt sei. Dass wir es auch
in dieser Notiz mit einer Fiktion zu tun haben, kann nach dem bisherigen
Ergebnis unserer Untersuchung nicht zweifelhaft sein. Die vorliegende Urkunde,
die als Beglaubigung des rein aus der Phantasie geschöpften genealogischen
Gebäudes des rheingräflichen Hauses von besonderer Wichtigkeit ist, insofern
als die Existenz von nicht weniger als sechs Mitgliedern dieser Familie nur
durch sie allein bezeugt ist, erweist sich ebenso wie alle vorhergehenden
Bieidenstädter Urkunden als Fälschung. Die Prüfung der Zeugenliste ergibt
gegenüber den geistlichen Zeugen, die ein Auszug aus der bei Gudenus I, 66
abgedruckten Urkunde Adelberts von 1127 sind, keine Anstösse, wohl aber
gegenüber den Laienzeugen. Die Familie de Lapide ist erst am Ende des
12. Jahrhunderts nachweisbar und ebenso die Familie von Sonnenberg erst
nach der Mitte des 12. Jahrhunderts. Im übrigen zeigt auch die Namensform
Ebirbach, die sich sonst zuerst im 13. Jahrhundert und häufiger erst im
14. Jahrhundert findet (Bär, Gesch. S. 679), dass wir es mit Schott zu tun
haben, der in dem Irrtum befangen ist, durch Verwandlung des e der zweiten
unbetonten Silbe in i dem Ortsnamen den erforderlichen altertümlichen Anstrich
geben zu müssen.
Es folgen der Schott’sche Tauschvertrag des Klosters Bleidenstadt mit
dem S. Viktorstifc zu Mainz von 1171 (BodmannS. 86, Sr 258), dessen Unecht-
heit oben (S. 17) bereits erwiesen ist, und der von Wibel (30, 165—167) als
Fälschung aufgedeckte Bodmann’sche Schutzbrief des Papstes Alexander III.
für Bleidenstadt von 1179 (Bodmann S. 75, Sr272, vgl. oben S. 69).
Die Urkunde von 1182 (Sr 275), in der Kaiser Friedrich I. Werner von
Bolanden mit dem Schutz des Klosters Bleidenstadt beauftragt, stammt wieder
von Schott. Bei den wenigen Worten, die sie enthält, ist ihr nicht so leicht
beizukommen. Doch lehrt ein Blick in Stumpfs Reichskanzler (2, 389f.), dass
die damals beim Aufenthalt Kaiser Friedrichs zu Mainz im Mai ausgestellten
fünf anderen Urkunden sämtlich mit der Unterschrift des Reichskanzlers Gode-
fridus und mit Zeugen versehen sind. Auch ist die Stätte, wo sie zu Mainz
 
Annotationen