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Verein für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung [Hrsg.]
Nassauische Annalen: Jahrbuch des Vereins für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung — 45.1918-1921(1921)

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Zedler, Gottfried: Kritische Untersuchungen zur Geschichte des Rheingaues
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II. Der Pfarrbezirk Eltville
DOI Kapitel:
2. Die Eltviller Filialen
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https://doi.org/10.11588/diglit.60615#0193

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Rode und das Kloster Tiefenthal 173
nostri ultra Waldaphyn ad locum qui dicitur Bode in hereditatem, quam JEmbrico
ministerialis noster eorum ecclesie pro remedio anime sue et pro redemptione patris
eius Wigandi et matris eius Hadewigis et uxoris eius Gude et fatris .eius Luthardi
omnisque parentele sue contulit, paterne colligamus lässt vielmehr nur den Schluss
zu, dass es sich um die Gründung eines Frauenklosters gehandelt hat, dem zur
Seelsorge und Bewirtschaftung allerdings das nötige männliche Personal zugesellt
wurde. Diesen ,Prokuratoren‘ wurde vom Erzbischof das Recht des Predigens,
Taufens und Beerdigens verliehen.
Es fragt sich, welchem Orden dies Frauenkloster in Rode angehörte.
Bodmann und der von ihm völlig abhängige Dahl sind der Ansicht, dass es
ein Prämonstratenserkloster gewesen sei, während Vogel (a. a. 0. S. 78)
geltend macht, dass sich damals das Mutterkloster Selbold zum Augustiner-
orden bekannt habe und demnach das Kloster in Rode auch diesem Orden
angehört haben müsse. Zaun (S. 108) spricht, ohne dies freilich zu begründen,
von einem Benediktiner-Nonnenkloster, Richter (S. 36) dagegen wieder von
einem Frauenkloster Rode, das nach der Augustinerregel und den Vorschriften
des Prämonstratenserabtes Norbert eingerichtet gewesen sei. Die Urkunde von
1151 beweist, dass das Kloster Selbold damals allerdings ein von einem Abte
geleitetes Mönchs- und Nonnenkloster war, während Reimer (I, XXIII) und
Dersch (S. 80) meinen, dass diesem Kloster bis zum Jahre 1343 ein Propst,
dann ein Abt vorgestanden habe. In der Urkunde von 1343 (Reimer II, 626),
in der die Erhebung des Klosters Selbold.zur Prämonstratenserabtei erfolgt,
wird allerdings keinerlei Bezug darauf genommen, dass das Kloster schon
früher unter einem Abt gestanden habe. Bodmann und Dahl haben ver-
mutet, dass das Kloster Rode, das dort nicht weiter nachweisbar ist, bald nach
Tiefenthal verlegt worden sei. Vogel (Nass. Ann. a. a. 0., S. 76 und Be-
schreibung 577) bezweifelt die Richtigkeit dieser Vermutung und glaubt, dass
sie nichts weiter als die Nähe beider Orte für sich habe. Richter (S. 36) geht
sogar* soweit, dass er die Gründungen beider Klöster, des seiner Meinung
nach als Augustinerinnenkloster gegründeten Rode und des Benediktinerinnen-
klosters Tiefenthal in Gegensatz zu einander bringt und auf einen Wettbewerb
beider Orden mit einander zurückführt. Allein Vogel hat in seiner Be-
schreibung (S. 578) unter Tiefenthal schon auf eine Tatsache hingewiesen, aus
der hervorgeht, dass die Vermutung Bodmanns nicht grundlos ist. Denn
wenn, wie Vogel schon berichtet, das Nonnenkloster Tiefenthal nach dem Eber-
bacher Oculus memoriae 1163 die Hälfte der Güter Embrichos von Steinheim
erhielt, so ist es doch mehr als wahrscheinlich, dass Tiefenthal dasselbe Kloster
ist, für dessen ursprüngliche Stiftung in Rode eben derselbe Geschenkgeber
zwölf Jahre früher dem Kloster Selbold bereits Güter gestiftet hatte. Trifft
dies zu, so ergibt sich aus dieser zweiten Schenkung, dass die Nonnen von
Rode schon ganz kurz nach der Gründung des Klosters nach Tiefenthal ver-
zogen sind. Unter diesen Umständen muss entweder das nach Tiefenthal
verlegte Kloster einen Wechsel vom Prämonstratenser- zum Benediktinerorden
vollzogen haben, von dem uns nichts überliefert ist, oder das Kloster Rode und
 
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