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Verein für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung [Editor]
Nassauische Annalen: Jahrbuch des Vereins für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung — 45.1918-1921(1921)

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Zedler, Gottfried: Die Bleidenstädter Traditionen
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6. Die Entstehung der Bleidenstädter Traditionen und Bodmanns Verhältnis zu ihnen
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https://doi.org/10.11588/diglit.60615#0381

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Bo dm an ns Verhältnis zu ihnen

361

dies Werk in jeder Beziehung für seine Rheingauischen Altertümer ausbeutete,
ohne seine Quelle zu nennen (Wibel, ebd. 663), die Schott’schen Fälschungen
als solche erkannt hat. Die Erörterung dieser Frage hat in Bezug auf Bod-
mann freilich kaum ein grosses psychologisches Interesse. Denn wer die
Bodmann’schen Fälschungen kennt und sich den Bildungsgang Bodmanns
vergegenwärtigt, der kann keinen Augenblick darüber in Zweifel sein, dass
dieser, wenn er von der Echtheit der Bleidehstädter Traditionen sowie der
anderen Schott’schen Urkunden tatsächlich überzeugt gewesen sein sollte,
doch auch kein Bedenken getragen haben würde, diese als echte Dokumente
auszugeben, wenn es nicht der Fall gewesen ist.
Anders verhält es sich mit Schott. Dieser tritt uns zwar schon 1789 in
Bärs Beiträgen I, 2.5 (vgl. oben S. 210) und 1790 ebenda II, 125 (vgl. oben
S. 13), wenn auch in bescheidenem Umfang, als Fälscher entgegen, aber diesen
vereinzelten Fälschungen steht doch die Tatsache gegenüber, dass Schott in
der 1780 erschienenen „Diplomatischen Nachricht von der Winterhauch“, ferner
in der von Bodmann unter seinem Namen 1792 veröffentlichten „Diplomatischen
Nachricht von der fürstlichen Wild- und Rheingräflichen Landgrafschaft im
Nahgau“ und weiter in den ungedruckt gebliebenen, bald nach 1794 entstandenen
„Beyträgen zum alten Wormsgau“ sich frei von Fälschungen hält. Auch seine
ebenfalls nicht gedruckte „Geschichte der Wildgraven“ stützt sich nur auf
gedrucktes Material.
Diese Handschrift, die mir auf meine Bitte von der Verwaltung des
Fürstlich Salm-Salm’schen Archivs in Anholt in entgegenkommendster Weise
nach Wiesbaden zur Benutzung übersandt wurde, ist ein in hellbraunes Leder
gebundener Folioband, dessen Kern eine Stammtafel des wildgräflichen Ge-
schlechtes bildet, zu der der 523 Seiten umfassende Text sowie eine Reihe
von Seitenstammtafeln nebst ausführlichen Registern nur die nähere Erläuterung
gibt. Die Tafel ist herabgeführt bis auf Conrad L, 1140—1160, den Stifter
des wildgräflichen Geschlechtes und seinen Bruder Emich VI., 1140—1172, den
Stifter des raugräflichen Geschlechtes. Sie bietet eine sehr beträchtliche Ver-
längerung der von Kremer in seiner „Kurzgefassten Geschichte des Wild- und
Rheingräflichen Hauses“ (Mannheim 1769) gebotenen Stammtafel des gleichen
Geschlechtes nach oben hin. Denn während letztere mit Nortpold 926 beginnt,
tritt dieser in der Schott’schen Tafel erst unter Nr. 33 auf. Wenn Schott
das Geschlecht der Wildgrafen auf diese Weise um volle zwei Jahrhunderte
weiter zurückverfolgen kann, so gelingt ihm dies natürlich nur durch mehr
als einen kühnen genealogischen Salto mortale. Immerhin hält sich der Ver-
fasser-an die vorliegenden geschichtlichen Quellen. So beginnt er die Reihe
der Rheingrafen auf S. 422 auch erst vermutungsw eise mit Graf Rudolf 1074.118)
Gewiss ist dies genealogische Gebäude ein luftiges Gebilde; es handelt sich
dabei jedoch um gewagte Hypothesen und grobe Irrtümer des Verfassers, nicht
aber um böswillige Fälschungen. Die Abfassung dieser Geschichte der Wild-
grafen muss also vor die der Origines domus Uhingraviaxe fallen, deren Quellen
zum grossen Teil gefälscht sind.
-*-.-
U8) Vgl, umstehende Stammtafel.
 
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