Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Verein für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung [Hrsg.]
Nassauische Annalen: Jahrbuch des Vereins für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung — 65.1954

DOI Artikel:
Schoppa, Helmut: Ein vorgeschichtlicher Opferplatz in Dauborn?, 1, Grabungsbericht
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.62670#0067

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Ein vorgeschichtlicher Opferplatz in Dauborn?

47

6,50 m, auf der Ostseite in einer Länge von 2,50 m und auf der Nordseite ein-
deutig in einer Höhe bis 0,20 m festgestellt werden konnte (Taf. 12, 1 und 2). Nach
dem Säubern stellte sich die Konstruktion folgendermaßen heraus (Taf. 11,3):
Der Grundriß war mit Steinplatten gepflastert, die von großen Blöcken abge-
sprengt waren und mit der ursprünglich leicht gewölbten Oberfläche nach oben
sich wie Dachziegel leicht überschnitten. Auf dieses Pflaster waren die Um-
fassungsmäuerchen gesetzt, von denen in situ nur noch die unterste Lage er-
halten war, bestehend aus zwei Steinreihen, die nach innen und außen eine glatte
Front bildeten und, soweit nötig, im Innnern mit Steinmaterial ausgestopft
waren (Taf. 12,2). Unterbrechungen für Pfostenlöcher ließen sich an der noch
erhaltenen Mauer nicht beobachten, nur auf der nördlichen Schmalseite fanden
sich zwei solcher Spuren im Abstand von je 1,00 m von der Außenkante der
Seitenwand. Die westliche Spur war eine ausgesprochene Aussparung, von einer
lichten Breite von 0,25:0,40 m. Bei der östlichen war ebenfalls das Mäuerchen
unterbrochen, und in dem freien Raum zeigte sich in dem gewachsenen Boden ein
deutlich verbrannter Pfosten, der eine Stärke von 0,20:0,20 m hatte (Taf. 12,4).
Die westliche Ante lief in eine Pfostenverkeilung aus (lichte Breite 0,30:0,20 m)
(Taf. 12,3), während die östliche nur noch in einer Steinlage an ihrem Ende er-
faßt werden konnte.
Nach der geringen Menge des Steinmaterials im Innern des Grundrisses und
der geringen Stärke der Seitenmauern kann es sich bei diesen nicht um Sockel-
mauern für einen Fachwerkbau, sondern nur um Umgrenzungen handeln, die
nicht viel höher als 0,80—1,00 m waren5). Im anderen Falle müßten sich in den
Trümmern Hüttenlehmbrocken mit Abdrücken des Flechtwerkes und Holz-
kohle gefunden haben. Aus dem Ausgrabungsbefund ist also zu schließen, daß
dieser Grundriß nicht gedeckt und nur von einem Mäuerchen umhegt war, wobei
die Holzpfosten der Nordseite zwischen den Anten einen Eingang symbolisiert
haben können. Dafür spricht der Umstand, daß diese Pfosten den gleichen Ab-
stand von der Seite aufwiesen, so daß die Nordseite durch den Eingang symme-
trisch in einer Breite von 2,00 m unterbrochen wurde. Leider ist die südliche
Abschlußwand zerstört worden; wahrscheinlich wird der gesamte Grundriß eine
Länge von 13,00—14,00 m besessen haben.
Schwer erklärlich war der Befund in seinem Innern, der gebrannte Lehm mit
den eingestreuten Knochennestern. Da, wie aus dem Schnitt hervorgeht, diese
Knochen zum Teil direkt auf der Steinpflasterung aufsaßen, kann es kein Lehm-
estrich sein, der etwaige Unebenheiten der Pflasterung ausgleichen sollte. Wahr-
scheinlich handelt es sich, da das Gebäude offen war, um eingewehten oder ein-
geschwemmten Lehm, der durch Hitzeeinwirkung dann verziegelt ist. Denn in
der Längsrichtung waren die Steine der Pflasterung in der Mitte in einer Breite
von 1,50 m durch Brandeinwirkung sehr stark mitgenommen, mürbe geworden
und splitterten leicht. Daraus ist erstens zu schließen, daß über der Pflasterung
kein Estrich gesessen hat, daß andererseits auf den Steinen sehr häufig verbrannt
wurde, so daß der eingewehte oder eingeschwemmte Lehm sich bis fast an die
Seitenwände heran hat röten können. Die erstaunliche Anzahl von Individuen,
die aus dem Knochenmaterial bestimmt werden konnte, spricht ebenfalls dafür,
daß an dieser Stelle lange Zeit hindurch verbrannt worden ist. Da nur die Mitte
der Pflasterung Hitzeeinwirkung an den Steinen zeigt, kann die Verbrennung nur
dort stattgefunden haben. Das Fehlen von Holzkohle spricht dafür, daß die
Knochenasche nach dem Verbrennungsprozeß sauber ausgelesen und in Häufchen
an die Seiten gelegt wurde, wonach dann jedesmal der Mittelgang von den Resten
des Scheiterhaufens gesäubert worden sein muß.
Der Zweck der Anlage ist äußerst unklar. Es kann sich nach dem geschilderten
Befund nicht um ein Gebäude handeln, das zufällig durch Brand zu Grunde ge-
5) Diese Probleme konnten mit Prof. Bersu, Frankfurt, bei seinem Besuch eingehend besprochen
werden. Für verschiedene Anregungen und Hinweise sei ihm auch an dieser Stelle gedankt.
 
Annotationen