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Verein für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung [Editor]
Nassauische Annalen: Jahrbuch des Vereins für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung — 65.1954

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Laut, Robert: Die Herrschaft Limburg und ihr Übergang von den Konradinern über die Häuser Gleiberg-Luxemburg, Peilstein, Leiningen an Isenbur
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https://doi.org/10.11588/diglit.62670#0107

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Die Herrschaft Limburg
und ihr Übergang von den Konradinern über die Häuser
Gleiberg-Luxemburg, Peilstein, Leiningen an Isenburg
Von Robert Laut
Die Herrschaft Limburg ist das Produkt einer langen Entwicklung, die mit
der Gründung des Georgenstiftes begann und erst nach Jahrhunderten in der
Bildung eines eigenen Territoriums ihren Abschluß fand. Zu Beginn des 10. Jahr-
hunderts von Graf Konrad Kurzbold, einem Angehörigen des mächtigen Ge-
schlechtes der Konradiner, im Mittelpunkt des Niederlahngaues gegründet,
mußte das Georgenstift von Anfang an eine bevorzugte Stellung gegenüber den
anderen von weniger einflußreichen Häusern im mittleren Lahngebiet gegründe-
ten geistlichen Anstalten einnehmen. Graf Konrad hatte sich aus seiner Stellung
als Inhaber der Burg, Gründer des Stiftes und Erbauer der Kirche in Limburg
einen dauernden Einfluß gesichert auf die Verhältnisse und Entwicklung des
Stiftes durch Vorbehaltung des Patronatsrechtes und der Vogtei über die Ange-
hörigen des Stiftes1). Aus der ganzen Macht und politischen Tätigkeit der Kon-
radiner2) schließen wir, daß in Limburg ein Konzentrationspunkt geschaffen
wurde, der geographisch und machtpolitisch alle Voraussetzungen zur Bildung
späteren eigenstaatlichen Lebens besaß. Der Wirkungsbereich der Nachfolger der
Konradiner ist aus den Besitzverhältnissen des Georgenstiftes zu verstehen. Auf
der Vogtei mit der Gerichtsbarkeit und den Einkünften beruhte die Machtstel-
lung, seitdem der Niederlahngau in den Besitz eines anderen Geschlechtes, der
Herren von Diez, übergegangen und Diez der Mittelpunkt des politischen Lebens
im Niederlahngau geworden war. Gelang es den Erben der Konradiner, die von
ihren Vorgängern hergebrachten Rechte gegenüber den neuen Gaugrafen durch-
zusetzen, so war damit die Ausscheidung aus dem Grafschaftsverband des Nieder-
lahngaues erfolgt. Die von den Konradinern in Limburg geschaffene Position
wurde von ihren Nachfolgern wohl in vollem Umfange übernommen. Man sollte
vermuten, die neuen Gaugrafen, die Grafen von Diez, hätten große Anstrengun-
gen gemacht, um den alten Mittelpunkt der Grafschaft, Limburg, zu erwerben.
Aber nichts läßt darauf schließen. Die neuen Grafen mußten sich ihre Burg am
nächstgünstigen Punkte am Rande des Limburger Beckens, in Diez, erbauen.
In Limburg mußten sie sich einen Nebenbuhler gefallen lassen. Mußten sie doch
selbst um ihre Stellung und um den Zusammenhang der Grafschaft kämpfen,
wie denn überhaupt die Geschichte der Grafschaft Diez sich letzten Endes darin
erschöpft, den überkommenen Raum der alten Gaugrafschaft gegen dauernde
Angriffe von außen und im Innern zu verteidigen und zu behaupten.
Limburg war wohl schon im 10. Jahrhundert aus dem Grafschaftsbezirk ge-
löst und der Mittelpunkt eines eigenen späteren landeshoheitlichen Gebietes ge-
worden3). 11294) besitzt das Stift bereits eine gefestigte Bannherrschaft, die wir
als die Grundlage der späteren Herrschaft Limburg ansehen müssen. Der Bann-
bezirk umschließt, soweit er zum Gericht Oberbrechen gehört, die Orte Ober-
x) 942 Juni 2 Mon. Germ. Dipl. O. I. Nr. 47.
2) Vgl. Irmg. Dietrich, Das Haus der Konradiner. Untersuchungen z. Verfassungsgesch. d.
späten Karolingerzeit (Diss. Marb. Mschr. 1952; Aut.-Ref.: Nass. Ann. 64, 1953 S. 131 ff.); dies.,
Die frühe kirchl. u. pol. Erschließung des unt. Lahngebietes im Spiegel d. konradin. Besitzgesch.,
in: Archiv f. mrh. Kirchengesch. 5. Jg. 1953 S. 157ff.
3) Vgl. dazu G. v. Below, Territorium u. Stadt, 2. A. 1923 S. Iff.; E. E. Stengel, Grund-
herrschaft u. Immunität, in: Ztschr. d. Savigny-Stiftung f. Rechtsgesch. 25 (1901) S. 286ff.
4) W. Sauer, Nass. Urkundenbuch I 1886 Nr. 178.

Nass. Annalen Bd. 65

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