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Verein für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung [Editor]
Nassauische Annalen: Jahrbuch des Vereins für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung — 65.1954

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Schmidt, Waldemar: Strinz-Margarethä und Strinz-Trinitatis – zwei Bleidenstädter Kirchspiele
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https://doi.org/10.11588/diglit.62670#0259

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Schmidt, Die Kirchspiele Strinz-Margarethä und Strinz-Trinitatis

229

Strinz-Margarethä und Strinz-Trinitatis —
zwei Bieidenstädter Kirchspiele
Von Waldemar Schmidt
Strinz-Margarethä und Strinz-Trinitatis1) dürfen beanspruchen, in die Reihe der
auffälligsten und seltsamsten Ortsnamen aufgenommen zu werden. Dennoch bereiten
sie der Ortsnamenforschung, wie noch zu zeigen sein wird, keine besonderen Schwierig-
keiten : Beinahe im vollen Lichte der Geschichte entstanden, spiegeln sie einen wichtigen
Vorgang aus der Vergangenheit beidei Kirchdörfer wider.
Das um 780 entstandene Kloster Bleidenstadt hält zwar keinen Vergleich mit
anderen Gründungen der Karolingerzeit wie etwa Fulda, Hersfeld und Lorsch aus.
Da jedoch der hl. Ferrutius seine Besitz-, Herrschafts- und Nutzungsrechte im wesent-
lichen in einem Gebietsstreifen zwischen der Lahn und dem Rhein-Maingebiet zu-
sammenbrachte, der im Osten und Westen nicht über die Ems bzw. die Dörs und Aar
hinausieichte, ist freilich die Bedeutung des Klosters für die Territorialentwicklung
des mittleren Taunus nicht zu unterschätzen.
Daß u. a. auch die beiden Strinz2) dem Kloster gehörten3), bestätigte 1184 Papst
Lucius III. den Bieidenstädter Mönchen. Es wäre aufschlußreich zu wissen, ob die
Abtei aus einem besonderen Anlaß die päpstliche Kanzlei bemüht hat; ob vielleicht
diese Urkunde als moralische Waffe gegen die Klostervögte — seit der Mitte des 12. Jh.
die Grafen v. Nassau — gebraucht werden sollte. Aber erst für das 15. Jh. geben die
Quellen den Blick frei: Von einer Herrschaft des Klosters über Strinz-Trin. konnte
da keine Rede mehr sein, und in Strinz-Marg, gebot der Abt nur dem Namen nach
(noch weit bis ins 18. Jh. hinein)4).
Parallel mit diesem einseitig bewirkten Ablösungsvorgang lief ein zweiter, den die
Grafen zumindest nicht mit Unbehagen verfolgt haben dürften: Vor 1332 war Groß-
strinz aus dem Verband der Pfarrei Bleidenstadt entlassen und zu einem selbständigen
Kirchspiel erhoben worden5), dem die datenmäßig nicht überlieferte Kirchenweihe
später einen dauerhaften Stempel aufgedrückt hat: „zu Strintzige in Heiligen Drey-
faltigkeit“6). In Holen- oder Kleinstrinz erfragte 1446 der Amtmann des Grafen
v. N.-Idstein ein Weistum über die Rechte seines Herrn in diesem Kirchspiel7),
das vielleicht auch schon im 14. Jh. bestanden hatte, wenn nicht die 1401 erstmals
im Siedlungsnamen vertretene hl. Margarethe zu dieser Zeit nur einer Bieidenstädter
Filiale ihren Namen geschenkt hatte: „Strinz gen. Margrethen Strinz“8).
Wenn Strinz-Marg, im 15. Jh. offenkundig, worauf die Anwesenheit des Idsteiner
Amtmannes deutet, zum Amt Idstein zählte, so trifft für Strinz-Trin, das gleiche zu9);
endgültigen und sicheren Aufschluß erhalten wir aber erst durch ein Amtsverzeichnis
d. J. 15667). Daß sich seit 1605 mehrere nass. Grafenlinien in Idstein ablösten, wirkte
x) Vgl. zum Nachweis und zur Begründung der einzelnen Angaben bes. das Ortslexikon meiner
„Territorialgesch. der Herrschaft Nassau-Idstein und der angrenzenden Ämter“ (Diss. Marb.
Masch.-schr. 1950). Die meisten Belege sind den Urkunden- und Aktenbeständen des Staats-
archivs Wiesbaden (zitiert: StA W) entnommen, dessen in Frage kommenden Abteilungen im
folgenden meist angegeben werden. Neben C. D. Vogels Beschreibung d. Herzogthums Nassau
(1843) wurden am häufigsten G. Kleinfeldt-H. Weirich, Die mittelalterl. Kirchenorganisation
im oberhess.-nass. Raum (1937) und G. Dehio-E. Gall, Handbuch d. dt. Kunstdenkmäler,
Südl. Hessen (1950) zu Rate gezogen.
2) Künftig, wenn nicht ausdrücklich eingeschränkt, immer einschließlich ihrer Kirchspiele:
Strinz-Marg, mit Niederlibbach, Oberlibbach u. Hambach; Strinz-Trin, mit Limbach, Wallbach,
Hühnerkirche, f Steinbach, f Breitenscheid u. (fraglich) f Eichelshausen.
3) Erübrigen sich alle Zweifel an der Terminatio von 812, dann liegt Strinz-Marg, noch im älteren,
ja vielleicht im ältesten Teil des Klostergebietes und Strinz-Trin., abgesehen von Wallbach, in
seinem Vorfeld. Vgl. dazu § 9a meiner Territorialgesch. (s. Anm. 1). Zur allg. Gesch. des Klosters
vgl. neuestens A. F. Kipke, Die Abtei Bleidenstadt im Ma. (Diss. Mainz, Masch.-schr. 1952;
Autorenref.: Nass. Ann. 64. Jg. 1953 S. 121f.).
4) Belehnungen des Klosters an N.-Idstein und seine Rechtsnachfolger: 1401, 1465, 1491, 1496,
1510, 1513, 1586, 1631, 1649,1663, 1705, 1717, 1726, 1737, 1751, 1755, 1776u. 1777 (StAW
Abt. 131) . 5) H. Otto, Regesten d. Erzbischöfe v. Mainz 1289—1396, I, 2 (1932) Nr. 3212.
6) So 1446. Weitere Ortsnamenformen: Strentzge maiorem 1184; Strinziche 1332; zu Grozen
Strinzge 1358; zu Obirnstrintzige 1381; in Hinderstrenze (!) 14. Jh.; von Groszen Strynze 1425;
Hinderstrintze (!) 1445; zu Strincge, da die heilge Driefaldigkeyt rastende ist, 1447; Strintz zu
der heyligen drivaldekyt 1460/61; Strintzge 1475; Hynderstryntz (!) 1483; Strintz Trinitatis
1521/23; Strintztrinitatis 1653. (Vorwiegend StAW Abt. 14 u. 133; vgl. auch Anm. 8).
7) StAW 133.
 
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