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Verein für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung [Hrsg.]
Nassauische Annalen: Jahrbuch des Vereins für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung — 65.1954

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Gensicke, Hellmuth: Untersuchungen über Besitz und Rechtsstellung der Herren zu Lipporn und Grafen von Laurenburg
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https://doi.org/10.11588/diglit.62670#0098

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Hellmuth Gensicke

von der Kellerei Braubach verrechnet wurde153) und mit dieser ao Hessen-
Darmstadt kam. Daneben besaß Katzenelnbogen hier 1425153) und noch im
18. Jahrhundert154) Hubengüter, die ebenfalls zur Kellerei Braubach gehörten.
Da die Gülten von diesen Gütern 1425 mit den Gülten aus Pohl zusammen in
Braubach verrechnet werden153), sind diese Güter vielleicht ein Zubehör jener
von den Eppsteinern erworbenen Hochstadener Grundherrschaft Lollschied118),
zu der 1334 ohnehin Güter zu Miehlen gehörten155).
Daneben ist zu Miehlen außer jenen Sponheimer Rechten der Wüstung Hausen
auch Besitz der Herren von Merenberg bezeugt. Graf Philipp von Nassau-Saar-
brücken belehnte 1412 die Ritter Johann Romlian von Kobern und Johann von
Einenberg mit dem Schloß Hohlenfels und mit einem Teil am Zehnten zu Miehlen,
der von der Herrschaft Merenberg herrührte156). Dieses Lehen hatte ohne Zweifel
vorher deren gemeinsamer Schwiegervater Hildeger von Langenau (1356 bis
1412)157) inne. May158) hat für diese Merenberger Rechte auf dem Einrich auf die
Merenberger Lehen des Heinrich Bitz von St. Goar159) und vor allem auf den
Hartrad von Miehlen hingewiesen, der den typischen Vornamen der Herren von
Merenberg führt und 1357 die Burgmannen von Merenberg für sich siegeln
läßt160). Ohne Zweifel stehen diese Merenberger Rechte in einem Zusammenhang
mit dem alten Merenberger Besitz in dieser Gegend, den Hartrad von Merenberg
(um 1125—63)158) und seine Frau Irmgard dem Kloster Arnstein schenkten. Nach
der Urkunde des Erzbischofs Hillin von Trier, der 1163161) auf Bitte des Grafen
Ludwig von Arnstein diese Schenkung bestätigt, umfaßte diese das Allod zu
Obertiefenbach im Einrich mit der Kirche und den dazugehörigen Leuten, dem
Zehnten und allem Zubehör, den Zehnten von Scheuern, den „Kamervorst“162),
der zu diesem Dorf gehörte, sowie den ganzen Wald „Brustenbach“, aus dem der
fünfte Baum nach Katzenelnbogen gehörte161). Diese kleine Grundherrschaft
Obertiefenbach schloß sich unmittelbar an das Kirchspiel Niedertiefenbach an
und legte sich mit den Zehntrechten zu Bettendorf zwischen dieses und das
laurenburg-nassauische Miehlen. Die damals schon bezeugte Kirche ist nach ihrer
Lage ursprünglich wohl als Filial von Niedertiefenbach anzusprechen. Schon die
geographische Lage läßt so Zusammenhänge vermuten, für die auch die Über-
schneidung Laurenburger und Merenberger Rechte in Miehlen und wiederum die
Belehnung der von Langenau durch die Merenberger sprechen. Noch deutlicher
liegen diese Beziehungen in Scheuern vor Augen. Grundherren waren dort die
Grafen von Sponheim. Die Merenberger Hälfte des Zehnten und ihr Kammerforst
erweisen sich deutlich als Anteile einer größeren Grundherrschaft. Sponheimer
hat ohne Zweifel völlig zu Recht diesen Kammerforst, allerdings noch zögernd,
auf den Königshof Nassau bezogen163).
Die urkundlichen Nachrichten über den Prümer Besitz in „Nasongae“ 790164)
und „Nassona“ 881165) sind sicher auf Niederneisen166) und nicht mehr auf
149) Demandt I Nr. 675. Auf diese andere Herkunft des Zehnten, der 1326 noch der älteren Linie
der Katzeneinbogner gehörte, deutet die Nachricht von 1662, daß die Inhaber des großen Zehnten
zu Miehlen auch den „Seelenzehnten“, den Zehnten vom Salland, zu Nastätten zogen (Groß
S. 167). Der wenig umfangreiche Katzenelnbogener Besitz zu Miehlen erlaubt es trotz der Prümer
Lehnshoheit über den Zehntanteil nicht, den von Gundolf vor 1138 mit dem Hof Prath dem
Kloster St. Goar geschenkten Hof „Milinc“ (Beyer I Nr. 501) mit May (Nass. Ann. 60 S. 24f.)
auf Miehlen zu beziehen. Man wird durchaus bei der herkömmlichen Deutung Meilingen bleiben
können, da dort schon 1260 Katzeneinbogner Besitz nachweisbar ist (Anm. 132).
15°) May: Nass. Ann. 60 S. 24. — 149 * 151) Groß S. 170. — 152 153 154) ebd. 167.
153) StA Marburg Mittelalterl. Rechnungen Braubach.
154) 16 8 5 (Groß S. 167), 1715 (StAW Abt. 351 A Nr. 40). — 155) Sauer I 3 Nr. 2031.
15G) StAW Abt. 121 v. Gobern Urk.; Sponheimer S. 243. — 157) Moeller Tf. CXV.
158) May, Territorialgesch. S. 171. — 159) Sauer I 3 Nr. 3982. — 16°) Roth II Nr. 132.
161) Herquet Nr. 4. Erneut bestätigt 1197 (ebd. Nr. 8).
162) Mitte d. 16. Jh. hatte die Abtei Arnstein außer Zinsen in Nassau keinen Besitz mehr im
Burgfrieden von Nassau (StAW Abt. 351 A Nr. 24). — 163) Sponheimer S. 34.
164) Mon. Germ. Dipl. Karol. I. 223. -— 165) Beyer I Nr. 119.
166) Sponheimer S. 8; Kleinfeldt-Weirich S. 158, 175.
 
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