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Schmidt, Johannes
Apostrophen an den Genius des scheidenden Jahrhunderts — Eßlingen, 1800 [VD18 14354160]

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https://doi.org/10.11588/diglit.33694#0230

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rem sittlichen Zustande sinken, und der alleSbe-
glückenden Lehre des Evangeliums Hohn sprechen
werde.
Wenn die Völker, die von dem wahren Gotte
nichts wissen, eine gewiße Religion ihrem Staats«
Systeme zu Grunde legen, und die Ausübung
des GotresDiensies mit ihren politischen Einrich,
tungen in Verbindung setzen: so geben sie da»
durch zu erkennen, daß kein Staat ohne Reli-
gion bestehen könne, und daß sie von derNoth»
wendlgkelt einer moralischen WelrOrdnung über-
zeugt seyen.
Wenn der Mensch ein MitGlied der bürger-
lichen Gesellschaft seyn will, st muß er sich ver-
bindlich machen, alles — so weit es in seinen
Kräften sieht — zu thun, was das Wohl deS
Ganzen erheischt, und alles zu unterlassen, waS
her öffentlichen Wohlfahrt entgegen ist.
Als moralisches Wesen muß er seinen Willen
dem SittenGesetze miterordnen; befolgt er die-
ses , so ist er nicht nur sittlich gut, sondern auch
ein guter Bürger, denn das CivilGesetz steht mit
dem MoralGesetz in Usbereinstimmung, und hat
dieselbe wohlthätige GrundLage.
„WaS du nicht willt, daß dir dle Leute
thun sollen, daS rhue ihnen auch nicht!" Diese
 
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