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daß man ihm Stand ist, ihn in allen seinen Theilcn
richtig nachzubilden.
§. 4.
Folglich muß der Handwerker, der Gegenstände
nach vorgelegten Zeichnungen anfertigen soll, diese
Kenntniß besitzen, um letztere zu verstehen.
§. 6.
Dies ist aber nur möglich, wenn er die Regeln
kennt, nach denen die Zeichnungen angefertigt wor?
den sind. Ihn damit bekannt zu machen, ist der
Hauptzweck dieses Werks.
§. 6.
Will aber ein Handwerker in seinem Fach tüch-
lig seyn, so muß er nicht nur nachbilden, sondern
auch selbst schaffen. Um nun sich wie seinen Gehil-
fen die Schöpfungen seines Geistes zur Ausführung
versinnlichcn zu können, muß er auch selbst die Fer-
tigkeit besitzen, Zeichnungen zu entwerfen. Ihm
hierzu eine Anweisung zu geben, die es ihm möglich
macht, sich durch eignes Nachdenken selbst weiter aus-
zubilden, ist der fernere Zweck dieses Werks.
tz. 7.
Dasselbe zerfallt demnach in zwei Haupttheile,
nämlich in die Lehre von den Regeln oder die Theorie
und die von der Ausführung oder Praxis des Zeich-
nens. Da aber diefe Theorie durchaus wissenschaft-
lich begründet werden muß, während die Praxis eine
kunstfertige Ausführung erfordert: so wird die Lehre
vom Zeichnen mit Recht eingetheilt in
I. die Wissenschaft und II. die Kunst des
Zeichnens.
daß man ihm Stand ist, ihn in allen seinen Theilcn
richtig nachzubilden.
§. 4.
Folglich muß der Handwerker, der Gegenstände
nach vorgelegten Zeichnungen anfertigen soll, diese
Kenntniß besitzen, um letztere zu verstehen.
§. 6.
Dies ist aber nur möglich, wenn er die Regeln
kennt, nach denen die Zeichnungen angefertigt wor?
den sind. Ihn damit bekannt zu machen, ist der
Hauptzweck dieses Werks.
§. 6.
Will aber ein Handwerker in seinem Fach tüch-
lig seyn, so muß er nicht nur nachbilden, sondern
auch selbst schaffen. Um nun sich wie seinen Gehil-
fen die Schöpfungen seines Geistes zur Ausführung
versinnlichcn zu können, muß er auch selbst die Fer-
tigkeit besitzen, Zeichnungen zu entwerfen. Ihm
hierzu eine Anweisung zu geben, die es ihm möglich
macht, sich durch eignes Nachdenken selbst weiter aus-
zubilden, ist der fernere Zweck dieses Werks.
tz. 7.
Dasselbe zerfallt demnach in zwei Haupttheile,
nämlich in die Lehre von den Regeln oder die Theorie
und die von der Ausführung oder Praxis des Zeich-
nens. Da aber diefe Theorie durchaus wissenschaft-
lich begründet werden muß, während die Praxis eine
kunstfertige Ausführung erfordert: so wird die Lehre
vom Zeichnen mit Recht eingetheilt in
I. die Wissenschaft und II. die Kunst des
Zeichnens.