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Jahres Werts
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Mark bestraf"
DezngLpreis: Monatlich einschlietzl.
Tragerlohn Mk. 188.—. Anzeigen-
Die einspaltige PeLitzeile
deren Raum (38 nun breit)
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brert) M. W.-. Bei Wiederholun-
6en Nachlaß n. Tarif. GeheimmitLel-
«nzergen finden keine Aufnahme.
Geschästsstunde»!8—SUKr. Speech»
stunde« der Redaktion: Ü—12 Nhr.
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Tel.-Adr.: VolkszeitungHeidelberg.
Druck u. Verlag der Nnterbadische«
Berlagsanstalt E. m. b. H., Heidel-
berg. Geschäftsstelle: Schröderstr. 88.
Tel.: Expedition M3 u.Redatt.MS.
Heivelherg, Freitag, den 13. Oktober 1822
Nr. 239
Äger-ZkAm U die «MWeMMeniW Ser Amtsbezirk reidellttg, Wies«. swbela. Wswies, Werd«. Morbach, MW. Müdelm, »oSer«, MderSWWw a. WeMkw
4. Jahrgang
derart schmiegsamer Politiker, daß er in dieser Hin-
sicht nie Schwierigkeiten hatte. Eher mögen Per-
sönliche Momente eine Rolle gespielt Haven, indem
Herr Dr. Hummel dem — zum Schaden unseres
Vaterlandes — allgemeinen Zug unserer Zeit ge-
folgt ist, und sich aus der gift-geschwängertm politi-
schen Atmosphäre in die angenehmeren Gefilde der
Grvtzindustrw zurückgezogen hat. Zwar entbehrt
speziell die chemische Großindustrie auch nicht des
GisteS, doch sind da mancherlei Reagenzen vorhan-
den, die hierin! abschwächend wirken.
Mit dem Ausscheiden Dr. Hummels, der wie
mitgeteilt wird, weiterhin Vorsitzender -der vemo-
krwtischen Partei und LaudtagAabgeordneter bleiben
wird, verliert die badische Regierung ein bedent-
swmes Mitglied und einen Vertreter zuverlässig de-
mokratischer Auffassung. Mit jungen Jahren be-
reits aktiv im der Politik tätig, zählte der bisherige
badische Staatspräsident »nd Unterrichtsminister
schon vor deut Kriege zu Von im Vordergrund sie-,
Hemden MiMiedorn der Fortschrittlichen Volkspar-
tei. Neben Eisenbahn- und WirlschaftssMgen, de-
nen er -em besonderes Interesse widmete, behandelte
er speziell Schnlfragen, die ihm als Schulmann und
Röalschnlprosessor am meisten am Herzen lagen.
Als nach der Schaffung der Verfassung im März
1919 Ne Wahl der Minister erfolgte, wurde dann
als Nachfolger Stockiugers Herr Dr. Hummel als
Unterrichtsminister gewählt. In seiner Tätigkeit
als Unterrichtsminister hat er sich sowohl um das
Schul- und Volksbtldungswesen, wie in allgemein
poMischer Hinsicht eine Reihe Verdienste erworben,
wenn er auch zu schwach war, seine demokratische
Gesinnung gegenüber den Hm untersteh enden In-
stitutionen durchzusetzen. Sein Hauptverdienst hat
er sich, neben seiner Tätigkeit als Führer der demo-
kratischen Partei, vor allem als Staatspräsident er-
worben. Hier war er in der Vereinigung repräsen-
tativer Formen mit demokratischer GrundausfassuM
am rechten Platz, Wenn Herr Dr. Hummel, dem
wir beste Zukunft wünschen, jetzt aus der vordersten
politischen Kampffront ansscheider, so wollen wir
Vossen, daß er trotzdem weiterhin in reger Fühlung-
nahme mit der Politik bleibt und als Vertreter der
Gr-oftmdnstrie keinen Schaden an seiner demokrati-
sch-sn Grsv«nu,.g -mr.Ln.e -DetM-E-nttschltnd -ist
nicht reich an politischen Führern.
„Aus Karlsruhe kommt folgende Draht-
rneldung:
Staatspräsident Dr. Hummel hat heute dem
badischen Kabinett Mitteilung von seiner Absicht
gemacht, mit Ablauf seiner Präsidentschaft auch sei-
ven Poste,, als Unterrichtsminister niederzulegen.
Dr- Hummel ist zu diesem Schritt lediglich aus dem
Grunde gekommen, weil er ein Angebot nicht zurück-
Weisk!, zu dürfen glaubt, das ihn wieder auf das
Gebiet feiner eigentlichen und wirtschaftlichen
Interessen zmückfiihrt. Dr Hummel wird nach sei-
nem Rücktritt unter Beibehaltung seines Landtags-
wandates znr chemische« Großindustrie übertreten.
Die demokr. Land tags fra ktion hielt
veutx xine Fmktionssitzuna ab. Sie
"flkigts den bereits gemeldeten Entschluß des
Staatspräsidenten Dr. Hummel, dem sie für seine
,vsolg-retchs Tätiglöit als Staatspräsident und Mi-
Mer den- herzlichston Dank ansspr-ach. Weiter Wb
Fraktion ihrer lebhaften Genugtuung darüber
At'sdruck, daß Dr. Hummel auch nach ssiuem Aus-
icheld-eu ans der Re-giernn-g der Fraktion als Mit-
Med de, Partei als Borsitzender erhalten bleibe.
Entscheidung, wen die Fraktion als neuen
Kultusminister vorschlägt, ist noch reicht gefalle«.
--
Zr. H et d e lb er -g, 13. Oft.
'„. Diese Nachricht von dem Ausscheiden Dr. Hum-
-Et aus der badischen Regierung kommt selbst tin-
sorntierten Kreisen unerwartet. Wohl stand sest,
Herr Dr. Hummel nach dem Zusammeiutri-tt des
-andtags vom Amte des Staatspräsiden-
zurücktreten werde, da die Verfassung hierfür
iMes Jahr die Wahl durch den Landtag vorschverbt
>mo gemäß die Besetzung dieses Amts im Turnus
den Koawronsparteien erfolgt. Dagegen
mtte Echt damit gerechnet, daß Herr Dr.
LMwel auch als Unterrichtsminister zu-
ucktritt und damit uns dem badischen StaatSMini-
//um überhaupt ausscheidet. Welche Gründe
» Dr. Hummel zu diesem Schritte bewogen ha-
, läßt sich schwer sagen. Parteipolitische Ge-
MMunkte wohl kaum, wenigstens so weit sie in
'pmer Person lagen. Denn Herr Hrnnmel ist ein
NM IkS WA» AMWtlllkll.
Dr. Hummel scheidet aus der Regierung aus und geht zur
chemischen Großindustrie-
SW m Her MUWMliM.
Heidelberg, 13. Oktober 1922.
Endlich hat sich die Retchsregiernng durch näch-
tigende Verordnung zu einem energischen Schritt
die Devisenspekulation entschlossen. Ob der
^wUtt zu spät kommt, wird sich ja zeigen. Vor allem
""situ aber die neuen Maßnahmen st rengdu r ch-
»e f ührt werden und, wo rrötig, ergänzt werden,
tttter dieser Ergänzung verstehen wir vor allem
t Erfassung der im Ausland milliardenweise
ufgespeicherten Goldreserven und Sachbestände des
/«Achen Großkapitals. Hier liegt vor allem der
Paken. Denn uns tut ein völliger Neuaufbau der
Ehrung sei Erträglichgestalttmg der Reparations-
«men not. Ohnedem ist alle Arbeit Flickwerk.
Die Verordnung gegen die
Devisenspekulation.
Berlin, 12. Oft. Auf Grund des Art. 48 der
?/v?assung des Deutschen Reiches hat zur Wieder-
vttsletlung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
» r das Reichsgebiet der Reichspräsident Ebert sol-
muve Verordnung erlassen:
Die Zahlung mit ausländischen Zahlungsmitteln
^"inländischen Geschäften im Sinne des 8 1 Abs. 3
^ ^setzes über den Verkehr mit ausländischen
E/ungsmitteln vom 2. 2.1922 darf nicht gefordert,
lverdm ^' ausbedungen, geleistet oder angesordert
Im Kleinhandelsverkaus ist auch die
»s st e l l u n g in inländischer Währung nach
k n Werte ausländischer! ZahluMsmittel ver-
v t e n.
Erwerbung ausländischer Zahlungs-
,st nur nach Vorheriger Genehmi-
der Prüfungsstelle zulässig. Der Genehmi-
Bedarf es nicht, wenn der Auftrag von der
Swn vM «der von Banken oder Bankiers im
Mi- 8 1 Abs. 1 des Gesetzes über den Verkehr
oder n ^vdischen Zahlungsmitteln vom 2. 2. 1922
"ner Person oder Personenvereintgung
remn^^- das Handels- oder Genvssenschafts-
ist, und der von -der zuständigen'
aettE lummer eine Bescheinigung darüber aus-
morden ist, -aß sie in ihrem gewerblichen
stam.. - regelnräßtge Zahlung in ausländischen
Verkehr mit dem Auslande
des Gesetzes über Len Verkehr mit
nanZahlungsmitteln vom 2. 2. 1922 ge-
rn und Bankiers dürfen die Geschäfte
>»,»./ '/wische,> Zahlungsmitteln nur dann aus-
SebeiÄ' lie sich über die Person des Auftrag-
uwero vergewissert Haben.
Personen, die ausländische Zahlungsmittel er-
werben, haben der Prüfungsstelle alle von ihnen
gesovderten Unterlagen zur Prüfung der
Anwendung dieser Zahlungsmittel vorzulegen und
alle von ihnen geforderten Auskünfte hierüber zu
erteilen.
Geschäfte, dis entgegen dem Verbot -es Z 1 ab-
geschlossen werden, sind nichtig.
Mit Gefängnis bis zu 3 Jahren und einer
Geldstrafe bis zum zehnfachen des Wertes der
ausländischen Zahlungsmittel oder mit einen dieser
Strafen wird bestraft, wer vorsätzlich die Vorschriften
des 8 1 des Gesetzes über den Verkehr mit aus-
ländischen Zahlungsmitteln vom 2. 2. 1922 oder des
8 1 vorstehender Verordnung zuwiderhandelt; wer
vorsätzlich den Vorschriften des 8 2 einer gemäß 8 5
Abs. 2 bekanntgemachten Anordnung zuwiderhandelt,
ausländische Zahlungsmittel ohne die vorherige Ge-
nehmigung der zuständigen Prüfungsstelle der
Reichsbankanstalt erwirbt. Wer die Tat fahrlässig
begeht, wird mit Geldstrafe bis zum Fünffachen des
Wertes der ausländischen Zahlungsmittel bestraft.
Bei vorsätzlichen Zuwiderhandlungen sind die aus-
ländischen Zahlungsmittel, auf die sich die Straftat
bezieht, zugunsten des Reiches etnz u ziehe n, so-
fern sie einem Täter oder Teilnehmer an der Tat
gehören.
Inhaber von Banken, deren gesetzliche Ver-
treter und Bevollmächtigte sowie Angestellte werden
mit Geldstrafe» vis zu Ivo oov Mark bestraft, wenn
sie vorsätzlich den Vorschriften dieser Paragraphen
zuwidervandeln.
Der Reichswirtschaftsminister erläßt die Aus-
führungsbestimmungen zu dieser Verordnung, in
denen Lei einzelnen Fälle» oder bestimmten Gruppen
von Fällen Ausnahmen von den Bestimmungen
dieser Verordnung zulässig sind.
Ein DTvissrrgesLtz.
Berlin, 12. Okt. Die Notverordnung des
Reichspräsidenten gegen die Devisenspekulation wird
nur kurze Zeit Geltung haben. Es ist bereits
ein endgültiges Gesetz in Bearbeitung, das
eine gewisse Kontrolle vorsieht, und das demnächst
den gesetzgebenden Körperschaften zugehen wird. Die
Kontrollmaßnahmen sollen bei jedem Ankauf
von ausländtschenZahlungsWitteln
in Anwendung kommen. Zur Durchführung der
Kontrolle wird die Reichsbankanstalt bestimmt, in
Berlin auch noch die Autzenhandelsstellen. Dieses
Gesetz sieht vor nicht nur eine Kontrolle der Käufe,
sondern auch eine Prüfung, ob die ««gekauften De-
visen auch wirklich zu dem angegebenen Zweck Ver-
wendung gefunden haben. Grundsätzlich soll die
Kaufevlaubnis nur für die Begleichung von Ein-
fuhrkosten und Bezahlung Msländischer Schulden
erteilt werden.
Ein neuer Plan BradbnryZ.
Berlin,-12. Oft. „Petit Parisien" zufolge wer-
den heute die Beratungen der ReparationskoMMis-
ston Mer -en von Sir John Bradbury vorge-
legten Plan, der sofortige Maßnahmen radikalen
Charakters trägt, fortgesetzt. Diese Maßnahmen
sollen sehr verschieden sein von denen, die anläßlich
der letzten deutschen Moratoriumsfordernng zur
Sprache kommen werden.
Eine neue Rsparationnoie.
Paris, 13. Okt. (Letzte telegraphische Meldung.)
Zu dem zu erwartenden Projekt VradSnrys wird
jetzt weiter bekannt, daß darin ein Vetorecht der
ReparationLkomnttsswn gegenüber Neuen deutschen
Notenemissionen verlangt wird. Gerüchte, die zur
Stunde nicht nachzuprüsen sind, wollen wissen, daß
bereits eine Note in diesem Sinne nach Ber-
lin gesandt worden ist,
ELrre amerrkanischs Kundgebung.
Washington, 12. Okt. Eine Kundgebung
aus dem Weißen Hause, die gestern an die
Presse ging, zeichnet die Richtlinien der Politik der
Vereinigten Staaten in der Frage der interalli-
ier t e n S ch u l d e n. Es wird zunächst gesagt, daß
die Regierung keine baldige Rückzahlung
ihrer ausständigen Schulden mit Ausnahme von
England erwartet. Diese Erklärung der Regie-
rung erscheint aber gleichzeitig als eine
absolute Verweigerung jede« weiteren Anleihe
, an europäische Mächte.
Die europäische Finanzlage hat nach Ansicht der
Ratgeber des Präsidenten Har ding eine solche
Gestalt angenommen, daß es Torheit wäre, eine
Fortsetzung dieses Zustandes zu erlauben. Soweit
es in der Macht der Vereinigten Staaten liegt, diesen
Zustand durch Verweigerung jeder finanziellen Hilfe
abznschneid-en, soll es geschehen. Die Vereinigten
Staaten würden ihre Pflicht gegenüber der Zivili-
sation der Welt vernachlässigen, wenn sie ihren
Schuldnern weiterhin gestalten,
übertriebene militärische Rüstungen
mit den Summen, die ihnen Amerika geliehen hat,
Wirtz dis-Aussicht Mer-
alle Anleihen amerikamscher Finanzleute an aus-
ländische Kreditnehmer übernehmen und ihre M i tz-
btlligung gegenüber jeder Anleihe aussprechsn,
die dazu beitragen könnte,
gewisse Armeen aus dem Kriegsfuß
zu erhalten. Anderseits erklärt das Kommunique,
LW die Vereinigten Staaten in finanzieller Hinsicht
sich nachsichtig zeigen werden, falls die SchUld-
ncrstaaten ihre Budgets ins Gleichgewicht bringen
und ihre militärischen Rüstungen beschränken.
Das KoNttimnique besagt zum Schluß, -atz die Re-
gierung der Vereinigten Staaten zu der Teilnahme
an irgend einer europäischen Wirtschaftskonferenz
nur dann bereit sein werde, falls vorher verein-
bart wird» die Schuldensrage aus dieser Konferenz
außer Betracht zu lassen.
Der Fecherrbach-Prozeß.
München, 12. Okt. Heute erfolgte das Plai -
Loher -es Staatsanwalts. Er erklärte,
daß Nachrichten, auch wenn sie bereits in deutschen
deutschen Blättern erschienen, aber dem Ausland
noch nicht bekannt seien, als Landesverrat be-
traget werden müßten. Auch sei eine Absicht
der Schädigung nicht erforderlich. Es
genüge das Bewußtsein, daß eine solche ein-
treten könne.
Die Strafanträge des Staatsanwalts.
Der Staatsanwalt nahm beiFechenba ch einen
vollendeten Landesverrat an in der Auslieferung
des Erzberger-Memomndums und des Ritter-Tele-
gramms an den Schweizer Journalisten Payot und
beantragte dafür die Höchststrafe von 15 Jahren
Zuchthaus. In der Berichterstattung an das Bu-
reau Gargas sah er versuchten Landesverrat und
beantragte 12 Jahre Zuchthaus, sür beide Verbrechen
eine Gesamtzuchthaus st rasevonlöJah-
rsn. Gegen Lembke beantragte er, da er ans
Gewinnsucht „Datareunachrichten" verbreitet habe,
für versuchten Landesverrat 14 Jahre Zucht-
hau s. Für Dr. Gargas forderte er 15 Iahre
Zuchthaus und für sämtliche drei Angeklagten
die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte aus
10 Fahre.
I» seiner Verteidigungsrede bezeichnete
der Verteidiger Lembkes, Justizrat Bernstein, die
Anklage als einen AngrissausvieFreiheit
der Presse. Wie soll es künftig möglich sein,
über die Zustände in Bayern zu berichten, wenn die
Berichterstatter ins Zuchthaus kommen könnten. Die
häufig vom Vorsitzenden gehörte Bemerkung, was
geht denn das das Ausland an, habe mit der straf-
richterlichen Beurteilung gar nichts zu tun. Der
deutschfreundliche Charakter des Bureaus Garaas
sei nicht zu bestreiten. Gargas sei dafür bezahlt
worden, Deutschland zu nützen. Zum Schluß wandte
sich der Verteidiger gegen Art und Matz der
beantragten Strafe, die dem Volk
vollkommen unbegreiflich
wäre und forderie Kreispxuch.
Der Prozeß gegen die
Rathenaumörder.
Leipzig, 12. Okt.
Der heutige »Nd der morgige Lag gehören den
VerteidigeM. Das Urteil wird am Sams-
t a g oder Montag verkündet werden. Die Ange-
klagten Haven ihre Fassung, die gestern unter den
scharfen Worten des Overreichsanw-alts gründ-
lich verloren hatten, einigermaßen wiedev-
gewonnen, sehen aber immer noch zuspruthsbe^
dürftig aus.
Warnecke sitzt auch heute wieder blaß und
sichtlich von Atemnor geplagt nahe der Tür. De«
Vorsitzende teilt zunächst mtt, daß bei Günther
auch vorher zngefagte Begünsti gung in Frage
komme und bst T echow neben der von der An-
klage behaupteten Mtthelferschast auch bloße Bei-
hilfe. Es ist -ine Frage „der Ueberlegung".
Dechow wird deshalb noch über das E h r e n wort
befragt, ob er es überlegt oder unüberlegt
gegeben habe. Er gibt undeutlich zu, er habe sich
vor Korn gefürchtet, der ihn im WeigernMZ-
salle vielleicht sofort niedergeschoffen hätte.
Nach kurzen Ausführungen des Rechtsanwalts
Feld für Voß, für den der Obsrreichsan-walt se-bst
Freisprechung vcantragt hat, spricht
Justirat Dr. Hahn für den älteren Techow
Er spricht zuerst von den traurigen Folgen der
traurigen Tat, worunter er nur die „ungerechten"
Angriffe gegen die Rechtsparteien versteht.
Er spricht weiter über Amnestie und Strafrechts-
reform und stellt die O. C., den deutschnaNonalcn
Jugendbund uiw. als unschuldig an du
Tat hin. Techow sei nur ein Gehilfe des unrei-
fen Fanatikers Kern gewesen. Der Verteidiger Mr-
urteilt jeden politischen Mord und preist den unbe-
stritten hohen Patriotismus Ratheunus. Der 'Ver-
teidiger schildert weiter die glänzenden per-
sönlichen Eigenschaften des Kern, der
das Haupt der Aktion gewesen sei, und kommt
dann eniMch zu Dechow, der die Tat wicht als eine
eigens gewollt, sondern nur bei- einer fremden Tat
mitgehalfen habe. Er sei nicht Mittäter, son-
dern nur Gehilfe gewesen. Der jüngere De-
chow habe wiederum nur seimm Bruder helfen
wollen. Nackdem der Verteidiger dann noch gegen
die vom Lberreichsanwalt beantragte Aberkennung
der EWsnrechte polemisiert hat, gibt er das Wort
an den zweiten Verteidiger Dechows ab.
Rechtsanwalt Sack meint, die Beweisauf.
hohe lr i ch t r e nn g Indiz.r e n erbracht.
Er schAdert den Hergang von Tech-ows B-cteiliMn«,
wie er sie sieht. Danach war
alles Dummheit und Unwissenheit.
Gemäß seiner Verteidigungspflicht umerstellt ei
jedes Wort Dechows als wahr und alle Bekundun-
gen der Zeugen als unwahr.
Der Verteidiger des jüngeren Techow
behauptet, daß diesem die moralischen Hemmungen
zum DE obgiugen. Selbst wenn er sich über sM
Verhalten im Klaren gewesen wäre, so könne nicht
c>ine unmittelbar- Beihilfe angenommen werden,
sondern nm Beihilfe zür Beihilfe. Er plädiert sür
die FrMprcchung des
ȟberspannten Bengels".
Der Berttidig-cr des ü.'ieren Techow führt einige
Entscheidungen des Reichsgerichts an, die eine Mit-
täterschaft nur bei faktischer körperlicher wie geisti-
ger Mitwirkung anerkennen. Die Tragik des An-
geklagten sei sei Autoritätsglaube Er Habs
vor Kern, zu dein er in einem Vorgesetztenverhält-
nis stand, einfach die Hacken zusammengeschlagen
und dessen Befehle ansgesührt. Ebenso wie im
KriegÄV-crbrcch-erpro-zeß gegen Dittman» und Bolt
VE Reichsgericht entschied, datz die Angeklagten
nicht der Mittäterschaft schuldig sind, weil sie nur
dm Befehl ihres Vorgesetzten aussührren, muß auch
der Slaatsgcrichtshos die Tat Techows beurteilen.
Der Verteidiger Günthers bezeichnet diesen
als einen- Mitläufer Kerns. Günther sei viel
zu haltlos, um Führer zu seA. Es müsse überhaupt
feftgsstellt werden, ob die Täter mit voller Neber-
legrms gehandelt haben und ob es sich danmach
Nicht um Mord, sondern nur um Totschlag bandle.
Weiter -verweist er -darauf, datz der Sachverständige
Günther vermindert zurechnungsfähig
erklärt hat. Günther könne nur wegen Beihilfe
zu einem To tschlag verurteilt werden.
Für den Angeklagten v. Salo m o n. gegen de»
fünf Jahr: Zuchthaus beantragt sind, macht der
Verteidiger geltend, -atz Salomon nur zufällig
in dis Affäre hineingezogen wordc-u und kein Mit-
glied einer Organisation sei. Er habe geglaubt, das!
es sich um eine Waffen schieb uug und Gefangenen-
befreiung handle und sei von seiner Unschuld so
überzeugt gewesen, datz -er die sich ihm bietende Ge-
legenheit zur Flucht nicht benutzte.
Am Schluß der heutigen- Verhandlung schildert
der Verteidiger Ilsemanns die Rolle, die der
Angeklagte in der Sache Mit der Maschinenpistole
gespielt hat. Ilse mann hatte von MorMbsich-ten
nichts gewußt und sie auch nicht gebilligt. De«
Verteidiger hält die Anklage aus Beihilfe sür hin-
fällig und auch bezüglich der Begünstigung bittet er
um Freispruch.
Bei der b-suttgen nochmaligen Vevuehm-uug des
Werner Techow durch den Vorsitzenden war
der Angeklagte zueist sehr zurückhaltend. Er wollte
Kern anscheinend schonen. Der Präsident redete
Techow eiudringlich zu, Kern sei tot; cr werde sich
doch aus Rücksicht aus einen Toten nicht selbst opfern
wollen. Er fragte Techow, wie er dazu kam, sein
Ehrenwort zu -geben. Der Angeklagte erwiderte,
seins früheren Aussage entspreche nicht den Tat-
sachen. Kern Habe zu ihm gesagt: „Wenn Du Dich
weigerst, schieße ich Dich nieder." Auf Befragen
des R-oichsanwalts fügte Techow hinzu, Kern habe
diese Drohung m Gegenwart Fischers, des zweiten
Mörders.- aeautzertz
:r von DoM
"(7 Z"S
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6en Nachlaß n. Tarif. GeheimmitLel-
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Druck u. Verlag der Nnterbadische«
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Heivelherg, Freitag, den 13. Oktober 1822
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derart schmiegsamer Politiker, daß er in dieser Hin-
sicht nie Schwierigkeiten hatte. Eher mögen Per-
sönliche Momente eine Rolle gespielt Haven, indem
Herr Dr. Hummel dem — zum Schaden unseres
Vaterlandes — allgemeinen Zug unserer Zeit ge-
folgt ist, und sich aus der gift-geschwängertm politi-
schen Atmosphäre in die angenehmeren Gefilde der
Grvtzindustrw zurückgezogen hat. Zwar entbehrt
speziell die chemische Großindustrie auch nicht des
GisteS, doch sind da mancherlei Reagenzen vorhan-
den, die hierin! abschwächend wirken.
Mit dem Ausscheiden Dr. Hummels, der wie
mitgeteilt wird, weiterhin Vorsitzender -der vemo-
krwtischen Partei und LaudtagAabgeordneter bleiben
wird, verliert die badische Regierung ein bedent-
swmes Mitglied und einen Vertreter zuverlässig de-
mokratischer Auffassung. Mit jungen Jahren be-
reits aktiv im der Politik tätig, zählte der bisherige
badische Staatspräsident »nd Unterrichtsminister
schon vor deut Kriege zu Von im Vordergrund sie-,
Hemden MiMiedorn der Fortschrittlichen Volkspar-
tei. Neben Eisenbahn- und WirlschaftssMgen, de-
nen er -em besonderes Interesse widmete, behandelte
er speziell Schnlfragen, die ihm als Schulmann und
Röalschnlprosessor am meisten am Herzen lagen.
Als nach der Schaffung der Verfassung im März
1919 Ne Wahl der Minister erfolgte, wurde dann
als Nachfolger Stockiugers Herr Dr. Hummel als
Unterrichtsminister gewählt. In seiner Tätigkeit
als Unterrichtsminister hat er sich sowohl um das
Schul- und Volksbtldungswesen, wie in allgemein
poMischer Hinsicht eine Reihe Verdienste erworben,
wenn er auch zu schwach war, seine demokratische
Gesinnung gegenüber den Hm untersteh enden In-
stitutionen durchzusetzen. Sein Hauptverdienst hat
er sich, neben seiner Tätigkeit als Führer der demo-
kratischen Partei, vor allem als Staatspräsident er-
worben. Hier war er in der Vereinigung repräsen-
tativer Formen mit demokratischer GrundausfassuM
am rechten Platz, Wenn Herr Dr. Hummel, dem
wir beste Zukunft wünschen, jetzt aus der vordersten
politischen Kampffront ansscheider, so wollen wir
Vossen, daß er trotzdem weiterhin in reger Fühlung-
nahme mit der Politik bleibt und als Vertreter der
Gr-oftmdnstrie keinen Schaden an seiner demokrati-
sch-sn Grsv«nu,.g -mr.Ln.e -DetM-E-nttschltnd -ist
nicht reich an politischen Führern.
„Aus Karlsruhe kommt folgende Draht-
rneldung:
Staatspräsident Dr. Hummel hat heute dem
badischen Kabinett Mitteilung von seiner Absicht
gemacht, mit Ablauf seiner Präsidentschaft auch sei-
ven Poste,, als Unterrichtsminister niederzulegen.
Dr- Hummel ist zu diesem Schritt lediglich aus dem
Grunde gekommen, weil er ein Angebot nicht zurück-
Weisk!, zu dürfen glaubt, das ihn wieder auf das
Gebiet feiner eigentlichen und wirtschaftlichen
Interessen zmückfiihrt. Dr Hummel wird nach sei-
nem Rücktritt unter Beibehaltung seines Landtags-
wandates znr chemische« Großindustrie übertreten.
Die demokr. Land tags fra ktion hielt
veutx xine Fmktionssitzuna ab. Sie
"flkigts den bereits gemeldeten Entschluß des
Staatspräsidenten Dr. Hummel, dem sie für seine
,vsolg-retchs Tätiglöit als Staatspräsident und Mi-
Mer den- herzlichston Dank ansspr-ach. Weiter Wb
Fraktion ihrer lebhaften Genugtuung darüber
At'sdruck, daß Dr. Hummel auch nach ssiuem Aus-
icheld-eu ans der Re-giernn-g der Fraktion als Mit-
Med de, Partei als Borsitzender erhalten bleibe.
Entscheidung, wen die Fraktion als neuen
Kultusminister vorschlägt, ist noch reicht gefalle«.
--
Zr. H et d e lb er -g, 13. Oft.
'„. Diese Nachricht von dem Ausscheiden Dr. Hum-
-Et aus der badischen Regierung kommt selbst tin-
sorntierten Kreisen unerwartet. Wohl stand sest,
Herr Dr. Hummel nach dem Zusammeiutri-tt des
-andtags vom Amte des Staatspräsiden-
zurücktreten werde, da die Verfassung hierfür
iMes Jahr die Wahl durch den Landtag vorschverbt
>mo gemäß die Besetzung dieses Amts im Turnus
den Koawronsparteien erfolgt. Dagegen
mtte Echt damit gerechnet, daß Herr Dr.
LMwel auch als Unterrichtsminister zu-
ucktritt und damit uns dem badischen StaatSMini-
//um überhaupt ausscheidet. Welche Gründe
» Dr. Hummel zu diesem Schritte bewogen ha-
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MMunkte wohl kaum, wenigstens so weit sie in
'pmer Person lagen. Denn Herr Hrnnmel ist ein
NM IkS WA» AMWtlllkll.
Dr. Hummel scheidet aus der Regierung aus und geht zur
chemischen Großindustrie-
SW m Her MUWMliM.
Heidelberg, 13. Oktober 1922.
Endlich hat sich die Retchsregiernng durch näch-
tigende Verordnung zu einem energischen Schritt
die Devisenspekulation entschlossen. Ob der
^wUtt zu spät kommt, wird sich ja zeigen. Vor allem
""situ aber die neuen Maßnahmen st rengdu r ch-
»e f ührt werden und, wo rrötig, ergänzt werden,
tttter dieser Ergänzung verstehen wir vor allem
t Erfassung der im Ausland milliardenweise
ufgespeicherten Goldreserven und Sachbestände des
/«Achen Großkapitals. Hier liegt vor allem der
Paken. Denn uns tut ein völliger Neuaufbau der
Ehrung sei Erträglichgestalttmg der Reparations-
«men not. Ohnedem ist alle Arbeit Flickwerk.
Die Verordnung gegen die
Devisenspekulation.
Berlin, 12. Oft. Auf Grund des Art. 48 der
?/v?assung des Deutschen Reiches hat zur Wieder-
vttsletlung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
» r das Reichsgebiet der Reichspräsident Ebert sol-
muve Verordnung erlassen:
Die Zahlung mit ausländischen Zahlungsmitteln
^"inländischen Geschäften im Sinne des 8 1 Abs. 3
^ ^setzes über den Verkehr mit ausländischen
E/ungsmitteln vom 2. 2.1922 darf nicht gefordert,
lverdm ^' ausbedungen, geleistet oder angesordert
Im Kleinhandelsverkaus ist auch die
»s st e l l u n g in inländischer Währung nach
k n Werte ausländischer! ZahluMsmittel ver-
v t e n.
Erwerbung ausländischer Zahlungs-
,st nur nach Vorheriger Genehmi-
der Prüfungsstelle zulässig. Der Genehmi-
Bedarf es nicht, wenn der Auftrag von der
Swn vM «der von Banken oder Bankiers im
Mi- 8 1 Abs. 1 des Gesetzes über den Verkehr
oder n ^vdischen Zahlungsmitteln vom 2. 2. 1922
"ner Person oder Personenvereintgung
remn^^- das Handels- oder Genvssenschafts-
ist, und der von -der zuständigen'
aettE lummer eine Bescheinigung darüber aus-
morden ist, -aß sie in ihrem gewerblichen
stam.. - regelnräßtge Zahlung in ausländischen
Verkehr mit dem Auslande
des Gesetzes über Len Verkehr mit
nanZahlungsmitteln vom 2. 2. 1922 ge-
rn und Bankiers dürfen die Geschäfte
>»,»./ '/wische,> Zahlungsmitteln nur dann aus-
SebeiÄ' lie sich über die Person des Auftrag-
uwero vergewissert Haben.
Personen, die ausländische Zahlungsmittel er-
werben, haben der Prüfungsstelle alle von ihnen
gesovderten Unterlagen zur Prüfung der
Anwendung dieser Zahlungsmittel vorzulegen und
alle von ihnen geforderten Auskünfte hierüber zu
erteilen.
Geschäfte, dis entgegen dem Verbot -es Z 1 ab-
geschlossen werden, sind nichtig.
Mit Gefängnis bis zu 3 Jahren und einer
Geldstrafe bis zum zehnfachen des Wertes der
ausländischen Zahlungsmittel oder mit einen dieser
Strafen wird bestraft, wer vorsätzlich die Vorschriften
des 8 1 des Gesetzes über den Verkehr mit aus-
ländischen Zahlungsmitteln vom 2. 2. 1922 oder des
8 1 vorstehender Verordnung zuwiderhandelt; wer
vorsätzlich den Vorschriften des 8 2 einer gemäß 8 5
Abs. 2 bekanntgemachten Anordnung zuwiderhandelt,
ausländische Zahlungsmittel ohne die vorherige Ge-
nehmigung der zuständigen Prüfungsstelle der
Reichsbankanstalt erwirbt. Wer die Tat fahrlässig
begeht, wird mit Geldstrafe bis zum Fünffachen des
Wertes der ausländischen Zahlungsmittel bestraft.
Bei vorsätzlichen Zuwiderhandlungen sind die aus-
ländischen Zahlungsmittel, auf die sich die Straftat
bezieht, zugunsten des Reiches etnz u ziehe n, so-
fern sie einem Täter oder Teilnehmer an der Tat
gehören.
Inhaber von Banken, deren gesetzliche Ver-
treter und Bevollmächtigte sowie Angestellte werden
mit Geldstrafe» vis zu Ivo oov Mark bestraft, wenn
sie vorsätzlich den Vorschriften dieser Paragraphen
zuwidervandeln.
Der Reichswirtschaftsminister erläßt die Aus-
führungsbestimmungen zu dieser Verordnung, in
denen Lei einzelnen Fälle» oder bestimmten Gruppen
von Fällen Ausnahmen von den Bestimmungen
dieser Verordnung zulässig sind.
Ein DTvissrrgesLtz.
Berlin, 12. Okt. Die Notverordnung des
Reichspräsidenten gegen die Devisenspekulation wird
nur kurze Zeit Geltung haben. Es ist bereits
ein endgültiges Gesetz in Bearbeitung, das
eine gewisse Kontrolle vorsieht, und das demnächst
den gesetzgebenden Körperschaften zugehen wird. Die
Kontrollmaßnahmen sollen bei jedem Ankauf
von ausländtschenZahlungsWitteln
in Anwendung kommen. Zur Durchführung der
Kontrolle wird die Reichsbankanstalt bestimmt, in
Berlin auch noch die Autzenhandelsstellen. Dieses
Gesetz sieht vor nicht nur eine Kontrolle der Käufe,
sondern auch eine Prüfung, ob die ««gekauften De-
visen auch wirklich zu dem angegebenen Zweck Ver-
wendung gefunden haben. Grundsätzlich soll die
Kaufevlaubnis nur für die Begleichung von Ein-
fuhrkosten und Bezahlung Msländischer Schulden
erteilt werden.
Ein neuer Plan BradbnryZ.
Berlin,-12. Oft. „Petit Parisien" zufolge wer-
den heute die Beratungen der ReparationskoMMis-
ston Mer -en von Sir John Bradbury vorge-
legten Plan, der sofortige Maßnahmen radikalen
Charakters trägt, fortgesetzt. Diese Maßnahmen
sollen sehr verschieden sein von denen, die anläßlich
der letzten deutschen Moratoriumsfordernng zur
Sprache kommen werden.
Eine neue Rsparationnoie.
Paris, 13. Okt. (Letzte telegraphische Meldung.)
Zu dem zu erwartenden Projekt VradSnrys wird
jetzt weiter bekannt, daß darin ein Vetorecht der
ReparationLkomnttsswn gegenüber Neuen deutschen
Notenemissionen verlangt wird. Gerüchte, die zur
Stunde nicht nachzuprüsen sind, wollen wissen, daß
bereits eine Note in diesem Sinne nach Ber-
lin gesandt worden ist,
ELrre amerrkanischs Kundgebung.
Washington, 12. Okt. Eine Kundgebung
aus dem Weißen Hause, die gestern an die
Presse ging, zeichnet die Richtlinien der Politik der
Vereinigten Staaten in der Frage der interalli-
ier t e n S ch u l d e n. Es wird zunächst gesagt, daß
die Regierung keine baldige Rückzahlung
ihrer ausständigen Schulden mit Ausnahme von
England erwartet. Diese Erklärung der Regie-
rung erscheint aber gleichzeitig als eine
absolute Verweigerung jede« weiteren Anleihe
, an europäische Mächte.
Die europäische Finanzlage hat nach Ansicht der
Ratgeber des Präsidenten Har ding eine solche
Gestalt angenommen, daß es Torheit wäre, eine
Fortsetzung dieses Zustandes zu erlauben. Soweit
es in der Macht der Vereinigten Staaten liegt, diesen
Zustand durch Verweigerung jeder finanziellen Hilfe
abznschneid-en, soll es geschehen. Die Vereinigten
Staaten würden ihre Pflicht gegenüber der Zivili-
sation der Welt vernachlässigen, wenn sie ihren
Schuldnern weiterhin gestalten,
übertriebene militärische Rüstungen
mit den Summen, die ihnen Amerika geliehen hat,
Wirtz dis-Aussicht Mer-
alle Anleihen amerikamscher Finanzleute an aus-
ländische Kreditnehmer übernehmen und ihre M i tz-
btlligung gegenüber jeder Anleihe aussprechsn,
die dazu beitragen könnte,
gewisse Armeen aus dem Kriegsfuß
zu erhalten. Anderseits erklärt das Kommunique,
LW die Vereinigten Staaten in finanzieller Hinsicht
sich nachsichtig zeigen werden, falls die SchUld-
ncrstaaten ihre Budgets ins Gleichgewicht bringen
und ihre militärischen Rüstungen beschränken.
Das KoNttimnique besagt zum Schluß, -atz die Re-
gierung der Vereinigten Staaten zu der Teilnahme
an irgend einer europäischen Wirtschaftskonferenz
nur dann bereit sein werde, falls vorher verein-
bart wird» die Schuldensrage aus dieser Konferenz
außer Betracht zu lassen.
Der Fecherrbach-Prozeß.
München, 12. Okt. Heute erfolgte das Plai -
Loher -es Staatsanwalts. Er erklärte,
daß Nachrichten, auch wenn sie bereits in deutschen
deutschen Blättern erschienen, aber dem Ausland
noch nicht bekannt seien, als Landesverrat be-
traget werden müßten. Auch sei eine Absicht
der Schädigung nicht erforderlich. Es
genüge das Bewußtsein, daß eine solche ein-
treten könne.
Die Strafanträge des Staatsanwalts.
Der Staatsanwalt nahm beiFechenba ch einen
vollendeten Landesverrat an in der Auslieferung
des Erzberger-Memomndums und des Ritter-Tele-
gramms an den Schweizer Journalisten Payot und
beantragte dafür die Höchststrafe von 15 Jahren
Zuchthaus. In der Berichterstattung an das Bu-
reau Gargas sah er versuchten Landesverrat und
beantragte 12 Jahre Zuchthaus, sür beide Verbrechen
eine Gesamtzuchthaus st rasevonlöJah-
rsn. Gegen Lembke beantragte er, da er ans
Gewinnsucht „Datareunachrichten" verbreitet habe,
für versuchten Landesverrat 14 Jahre Zucht-
hau s. Für Dr. Gargas forderte er 15 Iahre
Zuchthaus und für sämtliche drei Angeklagten
die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte aus
10 Fahre.
I» seiner Verteidigungsrede bezeichnete
der Verteidiger Lembkes, Justizrat Bernstein, die
Anklage als einen AngrissausvieFreiheit
der Presse. Wie soll es künftig möglich sein,
über die Zustände in Bayern zu berichten, wenn die
Berichterstatter ins Zuchthaus kommen könnten. Die
häufig vom Vorsitzenden gehörte Bemerkung, was
geht denn das das Ausland an, habe mit der straf-
richterlichen Beurteilung gar nichts zu tun. Der
deutschfreundliche Charakter des Bureaus Garaas
sei nicht zu bestreiten. Gargas sei dafür bezahlt
worden, Deutschland zu nützen. Zum Schluß wandte
sich der Verteidiger gegen Art und Matz der
beantragten Strafe, die dem Volk
vollkommen unbegreiflich
wäre und forderie Kreispxuch.
Der Prozeß gegen die
Rathenaumörder.
Leipzig, 12. Okt.
Der heutige »Nd der morgige Lag gehören den
VerteidigeM. Das Urteil wird am Sams-
t a g oder Montag verkündet werden. Die Ange-
klagten Haven ihre Fassung, die gestern unter den
scharfen Worten des Overreichsanw-alts gründ-
lich verloren hatten, einigermaßen wiedev-
gewonnen, sehen aber immer noch zuspruthsbe^
dürftig aus.
Warnecke sitzt auch heute wieder blaß und
sichtlich von Atemnor geplagt nahe der Tür. De«
Vorsitzende teilt zunächst mtt, daß bei Günther
auch vorher zngefagte Begünsti gung in Frage
komme und bst T echow neben der von der An-
klage behaupteten Mtthelferschast auch bloße Bei-
hilfe. Es ist -ine Frage „der Ueberlegung".
Dechow wird deshalb noch über das E h r e n wort
befragt, ob er es überlegt oder unüberlegt
gegeben habe. Er gibt undeutlich zu, er habe sich
vor Korn gefürchtet, der ihn im WeigernMZ-
salle vielleicht sofort niedergeschoffen hätte.
Nach kurzen Ausführungen des Rechtsanwalts
Feld für Voß, für den der Obsrreichsan-walt se-bst
Freisprechung vcantragt hat, spricht
Justirat Dr. Hahn für den älteren Techow
Er spricht zuerst von den traurigen Folgen der
traurigen Tat, worunter er nur die „ungerechten"
Angriffe gegen die Rechtsparteien versteht.
Er spricht weiter über Amnestie und Strafrechts-
reform und stellt die O. C., den deutschnaNonalcn
Jugendbund uiw. als unschuldig an du
Tat hin. Techow sei nur ein Gehilfe des unrei-
fen Fanatikers Kern gewesen. Der Verteidiger Mr-
urteilt jeden politischen Mord und preist den unbe-
stritten hohen Patriotismus Ratheunus. Der 'Ver-
teidiger schildert weiter die glänzenden per-
sönlichen Eigenschaften des Kern, der
das Haupt der Aktion gewesen sei, und kommt
dann eniMch zu Dechow, der die Tat wicht als eine
eigens gewollt, sondern nur bei- einer fremden Tat
mitgehalfen habe. Er sei nicht Mittäter, son-
dern nur Gehilfe gewesen. Der jüngere De-
chow habe wiederum nur seimm Bruder helfen
wollen. Nackdem der Verteidiger dann noch gegen
die vom Lberreichsanwalt beantragte Aberkennung
der EWsnrechte polemisiert hat, gibt er das Wort
an den zweiten Verteidiger Dechows ab.
Rechtsanwalt Sack meint, die Beweisauf.
hohe lr i ch t r e nn g Indiz.r e n erbracht.
Er schAdert den Hergang von Tech-ows B-cteiliMn«,
wie er sie sieht. Danach war
alles Dummheit und Unwissenheit.
Gemäß seiner Verteidigungspflicht umerstellt ei
jedes Wort Dechows als wahr und alle Bekundun-
gen der Zeugen als unwahr.
Der Verteidiger des jüngeren Techow
behauptet, daß diesem die moralischen Hemmungen
zum DE obgiugen. Selbst wenn er sich über sM
Verhalten im Klaren gewesen wäre, so könne nicht
c>ine unmittelbar- Beihilfe angenommen werden,
sondern nm Beihilfe zür Beihilfe. Er plädiert sür
die FrMprcchung des
ȟberspannten Bengels".
Der Berttidig-cr des ü.'ieren Techow führt einige
Entscheidungen des Reichsgerichts an, die eine Mit-
täterschaft nur bei faktischer körperlicher wie geisti-
ger Mitwirkung anerkennen. Die Tragik des An-
geklagten sei sei Autoritätsglaube Er Habs
vor Kern, zu dein er in einem Vorgesetztenverhält-
nis stand, einfach die Hacken zusammengeschlagen
und dessen Befehle ansgesührt. Ebenso wie im
KriegÄV-crbrcch-erpro-zeß gegen Dittman» und Bolt
VE Reichsgericht entschied, datz die Angeklagten
nicht der Mittäterschaft schuldig sind, weil sie nur
dm Befehl ihres Vorgesetzten aussührren, muß auch
der Slaatsgcrichtshos die Tat Techows beurteilen.
Der Verteidiger Günthers bezeichnet diesen
als einen- Mitläufer Kerns. Günther sei viel
zu haltlos, um Führer zu seA. Es müsse überhaupt
feftgsstellt werden, ob die Täter mit voller Neber-
legrms gehandelt haben und ob es sich danmach
Nicht um Mord, sondern nur um Totschlag bandle.
Weiter -verweist er -darauf, datz der Sachverständige
Günther vermindert zurechnungsfähig
erklärt hat. Günther könne nur wegen Beihilfe
zu einem To tschlag verurteilt werden.
Für den Angeklagten v. Salo m o n. gegen de»
fünf Jahr: Zuchthaus beantragt sind, macht der
Verteidiger geltend, -atz Salomon nur zufällig
in dis Affäre hineingezogen wordc-u und kein Mit-
glied einer Organisation sei. Er habe geglaubt, das!
es sich um eine Waffen schieb uug und Gefangenen-
befreiung handle und sei von seiner Unschuld so
überzeugt gewesen, datz -er die sich ihm bietende Ge-
legenheit zur Flucht nicht benutzte.
Am Schluß der heutigen- Verhandlung schildert
der Verteidiger Ilsemanns die Rolle, die der
Angeklagte in der Sache Mit der Maschinenpistole
gespielt hat. Ilse mann hatte von MorMbsich-ten
nichts gewußt und sie auch nicht gebilligt. De«
Verteidiger hält die Anklage aus Beihilfe sür hin-
fällig und auch bezüglich der Begünstigung bittet er
um Freispruch.
Bei der b-suttgen nochmaligen Vevuehm-uug des
Werner Techow durch den Vorsitzenden war
der Angeklagte zueist sehr zurückhaltend. Er wollte
Kern anscheinend schonen. Der Präsident redete
Techow eiudringlich zu, Kern sei tot; cr werde sich
doch aus Rücksicht aus einen Toten nicht selbst opfern
wollen. Er fragte Techow, wie er dazu kam, sein
Ehrenwort zu -geben. Der Angeklagte erwiderte,
seins früheren Aussage entspreche nicht den Tat-
sachen. Kern Habe zu ihm gesagt: „Wenn Du Dich
weigerst, schieße ich Dich nieder." Auf Befragen
des R-oichsanwalts fügte Techow hinzu, Kern habe
diese Drohung m Gegenwart Fischers, des zweiten
Mörders.- aeautzertz