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Zeitschrift für Ästhetik und allgemeine Kunstwissenschaft — 18.1925

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Heilbronn, Magda: Über eine architektonische Gesetzlichkeit
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https://doi.org/10.11588/diglit.3820#0197

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194 MAGDA HEILBRONN.

denden Künste (und zwar speziell ihrer sinnlichen Bildungsgesetze
sowohl als auch ihrer ordnenden Formgesetze) und aus der Gesetz-
lichkeit der zeitlichen, d. h. metrisch-musikalischen Künste (und zwar
der Untergruppe ihrer Bildungsgesetze) erscheint.

Von Schmarsows Gedankengängen möchten sich also die hier ge-
schilderten durch eine strengere Fassung der Begriffe Symmetrie, Rhyth-
mus und Proportionalität und eine veränderte Zuweisung derselben zu
den verschiedenen Künsten trennen — also durch ein Verstärken des
analytischen Prozesses beim erkenntnismäßigen Erfassen der Kunst.
Hinter diesem Vorgehen steht die Überzeugung, daß wir die Synthese
aller Formgesetze im Aufnehmen des Gesamtwerks als ungeteilt sinn-
lich-geistige Individuen besitzen, daß aber die Erkenntnis derselben nur
auf analytischem Wege geschehen kann. Das Beschreiten des analy-
tischen Weges überhaupt aber verpflichtet zur Aussonderung der Ein-
zelbahnen bis in die feinsten Endigungen und bis zu den letzten Mög-
lichkeiten der Analyse.

Der diktatorische Charakter des abgeleiteten sinnlichen Grund-
gesetzes bezieht sich nur auf die Bildung von Werken rein architek-
tonischer Art. Es bleibt eine Frage für sich, ob für alle Leistungen
prinzipiell Reinheit der Form zu erstreben ist, oder ob Formenmischung
ebenfalls ein würdiges Ziel sei.

Hier werden die persönlichen Meinungen auseinandergehen. Die
Frage ist eigentlich erst dann ganz zu beantworten, wenn die Gründe
der Zusammenhänge zwischen den einzelnen Künsten und damit Form-
gesetze alles Bildens erkannt sind.
 
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