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Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege [Editor]; Institut für Denkmalpflege [Editor]
Arbeitshefte zur Denkmalpflege in Niedersachsen: Gartendenkmalpflege in Niedersachsen — Hannover: Niedersächsisches Landesverwaltungsamt, Heft 13.1994

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Sluyterman van Loo, Koeno W.: Erhaltung und Unterhaltung privater historischer Gärten in den Niederlanden
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https://doi.org/10.11588/diglit.51144#0028
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Erhaltung und Unterhaltung privater historischer Gärten
in den Niederlanden
Koeno W. Sluyterman van Loo

In den Niederlanden haben Eigentümer und Staat gemeinsam ein
System zur Erhaltung historischer Gärten entwickelt, das tatsäch-
lich funktioniert. Dieses System, das Privateigentümern ermög-
licht, die Pflege zweckmäßig und - auch für den Staat - so billig
wie möglich zu organisieren, möchte ich im folgenden vorstellen.
Ich beschränke mich dabei auf das, was wir in den Niederlanden
„Historische Buitenplaatsen" nennen - ein Begriff, der sich nicht
leicht in die deutsche Sprache übersetzen läßt. Er meint die Ein-
heit eines Denkmals, wie zum Beispiel ein Schloß, eine Burg oder
ein Herrenhaus mit dazugehörendem Garten und Park (zusam-
men mindestens ein Hektar groß), wobei die Anlage vor 1850
angelegt sein und auch heute noch existieren muß.
Ich werde zunächst einen Überblick über die gesetzlichen und
finanziellen Maßnahmen geben, die unser Staat getroffen hat,
um den Privateigentümern von Landsitzen zu helfen, ihr Gut zu
erhalten. Denn, wenn Landsitze im Privatbesitz vernachlässigt
werden, geschieht dies meistens aus finanziellen Gründen, wäh-
rend historische Besitzungen in öffentlicher Hand eher aus Man-
gel an Interesse und Sachverstand vernachlässigt werden.
Noch vor 20 Jahren gab es in den Niederlanden kaum finan-
zielle Unterstützung zur Erhaltung von Denkmälern und Garten-
denkmälern im Privatbesitz - und das in einer Zeit, in der die
Erhaltungskosten explosiv stiegen und die Erträge der zu den
Schlössern und Burgen gehörenden Landgüter kaum genügten,
um die laufenden Betriebskosten zu decken. Selbst wenn mit
dem Ertrag des Gutes Schloß und Park unterhalten werden konn-
ten - was in Ihrem Land, wo der Grundbesitz von je her ausge-
dehnter war, vielleicht häufiger möglich ist als bei uns -, auch

dann ging die Denkmalpflege völlig zu Lasten des Eigentümers.
Bis in die siebziger Jahre hat daher der Niederländische Staat Her-
rensitze, die nicht mehr unterhalten werden konnten, von Privat-
eigentümern gekauft oder den Ankauf durch Naturschutzorgani-
sationen subventioniert. Meistens handelte es sich um verwahr-
loste Objekte - mit der Konsequenz, daß der Staat nicht nur die
Kaufsumme zahlen, sondern auch alle Kosten für Restaurierung,
Unterhalt und Pflege des Hauses und des Gartens tragen mußte.
Die Gebäude, meist ohne Ausstattung, waren jedoch wegen ihrer
Lage, Raumaufteilung und der Kosten oft nicht geeignet, Büro-
funktionen aufzunehmen und daher schlecht nutzbar.
Als in dieser schwierigen finanziellen Situation 1971 die Mög-
lichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit von Unterhaltungskosten
für Wohnungseigentum abgeschafft wurde, gerieten vor allem
die Eigentümer von Baudenkmälern in Panik. Der damalige
Finanzminister empfahl ihnen deshalb, sich zur Vertretung ihrer
Interessen zusammenzuschließen. So entstand 1973 unsere Stif-
tung. Diese Stiftung ist jedoch keine Gemeinschaft zur Wahrneh-
mung von Privatinteressen, sondern eine Organisation, die sich
zum Ziel gesetzt hat, Burgen und Schlösser in Privateigentum mit
den dazugehörenden Gärten im Interesse des Gemeinwohls zu
erhalten. Die Mitgliederzahl ist von anfangs 50 mittlerweile auf
260 angewachsen, das heißt, daß sich nahezu alle Privateigen-
tümer von Landsitzen unserer Stiftung angeschlossen haben.
Die Hauptaufgaben unserer Stiftung sind: erstens Gedanken-
austausch mit den zuständigen Politikern und Beamten über
Maßnahmen, die notwendig sind, damit die Herrensitze in Privat-
eigentum nicht verlorengehen, und zweitens Beratung der Mit-


1 Het Loo, Apeldoorn, Parterre, Sphinxe.

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