Gartendenkmale in der Verwaltung und Betreuung
der Klosterkammer Hannover
Christian Pietsch
Die Gartendenkmalpflege ist im Gegensatz zur Gartenpflege ein
relativ neues Thema für die Klosterkammer Hannover. Um so
erfreulicher ist es, daß die Klosterkammer zu diesem Kolloquium
eingeladen worden ist. Das sichtbare Interesse von Fachleuten
und Fachinstitutionen an unseren historischen Anlagen sowie die
Ergebnisse dieses Kolloquiums werden eine weitergehende Dis-
kussion innerhalb unserer Behörde bewirken.
Die traditionsreiche Klosterkammer hat umfangreiche Flächen
zu verwalten und zu betreuen. Darunter befinden sich zahlreiche
gestaltete historische Anlagen unterschiedlicher Größe und
Bedeutung - vor allem bei den noch existierenden Klöstern und
Stiften, den ehemaligen Klosteranlagen, aber auch bei Kirchen
und Domen sowie Klostergütern.
Probleme bei der Erhaltung denkmalwürdiger
Freiflächen
Die systematische Einflußnahme der Klosterkammer in garten-
denkmalpflegerischen Angelegenheiten wird durch ein kompli-
ziertes Rechtsgeflecht zwischen der Behörde Klosterkammer und
den meisten Klöstern und Stiften erschwert. Auch bei den An-
lagen, die von evangelischen oder römisch-katholischen Kirchen-
gemeinden genutzt werden, und bei den größtenteils verpachte-
ten Klostergütern ist Behutsamkeit bei der Einflußnahme ange-
sagt. Praktische und wirtschaftliche Belange der Nutzer oder
Eigentümer (Lüneburger Klöster/Stifte) sind zu beachten. Entspre-
chend ist der historische beziehungsweise der gewachsene
Bestand an Freiflächen immer wieder Veränderungen unterwor-
fen. Diese sind jedoch insgesamt relativ gering, weil die Freiflä-
chen bisher nur sehr beschränkt für die öffentliche Nutzung vor-
gehalten werden mußten. Wenn es zu Veränderungen des histori-
schen Bestandes kommt, geschieht dies zumeist nicht aus fehlen-
dem Interesse der Nutzer und Eigentümer, sondern aus mangeln-
der Kenntnis. Ist die historische und künstlerische Bedeutung von
Anlagen unbekannt, holen sich die Nutzer und Eigentümer in den
seltensten Fällen Fachberatung, bevor sie Veränderungen vorneh-
men. So sind zum Beispiel im Park des Klosters Wienhausen - in
bester Absicht - Parkbrücken, Sitzbänke, Hinweisschilder und
Leuchten errichtet worden, die in ihrer Gestalt nicht in die spät-
romantische Parkanlage gehören. Ebenso ist in Wienhausen an
der Nordseite der Konventsgebäude des 16./18. Jahrhunderts eine
Terrasse aus Betonformsteinen verlegt worden, die das gewach-
sene Miteinander von Bauwerk und ländlich-klösterlichen Zier-
und Nutzgärten stört.
In vielen Klöstern und Stiften verfügt traditionell jede Dame
über einen durch Hecken begrenzten Garten. In der Klosteran-
lage Medingen bei Bad Bevensen droht ein Substanzverlust bei
diesen sogenannten Damengärten: Weil Kräfte und Mittel für die
Pflege der separaten Gartenstücke fehlen, wird über eine weitge-
hende Zusammenlegung der Gärten unter Schaffung großer
Rasenflächen diskutiert, womit die kulturhistorisch interessante
Struktur dieser Anlage verlorenginge.
Als aus praktischen Erwägungen der Fahrweg neben dem
Westflügel und den Gärten von Kloster Mariensee, dessen
Gebäude aus den zwanziger Jahren des 18. Jahrhunderts stam-
men, befestigt werden mußte, wurden - wohlgemerkt in Abstim-
mung mit der Denkmalpflege - sogenannte Mindener Altstadt-
Pflastersteine unterschiedlicher Formate mit breiten Fugen für
Graswuchs gesetzt, wo eine wassergebundene Decke oder ein
Kiesbelag stilistisch angebracht gewesen wäre. Jetzt strebt die
örtliche Feuerwehr den Bau einer befestigten Zufahrt für Lösch-
fahrzeuge an. Diese Zufahrt würde die historische Gartenanlage
des Klosters schwerstens beeinträchtigen, zumal sie unmittelbar
an den Baulichkeiten entlangführen würde. Aber - wie gesagt -
es sind eben die praktisch-täglichen Erfordernisse der Nutzung,
die zumeist derartige Maßnahmen diktieren.
Als naturgemäß schwierig erweist sich auch die Durchsetzung
des Denkmalpflegeaspekts auf Begräbnisplätzen, vor allem wenn
diese nicht mit den Baulichkeiten verklammert sind und der Nut-
zung durch Kirchengemeinden und Kommunen offenstehen. Wie
allgemein zu beklagen, sind immer wieder historische Grabzei-
chen bei der Entwidmung von Grabstellen oder durch Substanz-
zerfall verlorengegangen. Da Begräbnisplätze in ihrer Gesamtheit
mit ihren Gebäuden, ihrer gärtnerischen Gestaltung und ihren
Grabzeichen Zeugnisse des Zeitgeistes und einer geistig-künstleri-
schen Aussage sind, wird die Klosterkammer künftig verstärkt
den Denkmalpflege- und Gestaltungsaspekt in ihre Friedhofsord-
nungen einfließen lassen.
Die genannten Negativbeispiele sind geeignet, das vorhandene
Problembewußtsein der Klosterkammer zu verdeutlichen und den
im niedersächsischen Vergleich geringen Verlust an historischer
Substanz nachzuweisen, der im Verwaltungsbereich der Kloster-
kammer in dem für mich überschaubaren Zeitraum stattgefunden
hat. Mir ist keine Anlage bekannt, bei der es zu gravierenden
Veränderungen oder Verlusten im Bereich historischer Freiflächen
gekommen ist, ausgenommen Riechenberg bei Goslar, wo durch
die Baumaßnahmen der vergangenen Jahre ein sichtbarer Sub-
stanzverlust zu beklagen ist. Diese relativ positive Zustandsein-
schätzung ist besonders vor dem Hintergrund des erst jungen all-
gemeinen Interesses an gartendenkmalpflegerischen Fragen
erwähnenswert.
Es ist vielleicht die hinlänglich bekannte Wertschätzung histori-
scher Kontinuität durch die Klosterkammer, die dazu beigetragen
hat, Fehlentwicklungen in diesem Bereich auf einem unvermeid-
baren Mindestmaß zu halten. Entsprechend neigt man an der
Klosterkammer auch nicht dazu, die Denkmalkategorie histori-
scher Außenanlagen gegenüber den historischen Gebäuden
unterzubewerten. Das Ringen um den Erhalt der kulturellen Iden-
tität der uns anvertrauten Orte beinhaltet zwangsläufig auch die
Sorge um das Grün.
Allerdings ist die Klosterkammer noch davon entfernt, Garten-
denkmalpflege schwerpunktmäßig und systematisch zu betrei-
ben. Dafür brauchen wir vor allem fachlich-personelle Unterstüt-
zung bei den erforderlichen Bestandsanalysen und bei der Erar-
beitung von Pflegewerken. Außerdem benötigen die rechtlich
eigenständigen Einrichtungen unter dem Dach der Klosterkam-
mer - wie die Lüneburger Klöster und mehr noch die Stifte -
dringend Geld zur Ergänzung ihrer bisher für Grünpflege einge-
planten äußerst geringen Finanzmittel.
Durchgeführte Maßnahmen zur Erhaltung denkmal-
würdiger historischer Freiflächen
Was im Verwaltungsbereich der Klosterkammer bisher an prak-
tischen gartendenkmalpflegerischen Maßnahmen geleistet wurde,
geschah aus eigenen Mitteln; einfache gärtnerische Arbeiten
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der Klosterkammer Hannover
Christian Pietsch
Die Gartendenkmalpflege ist im Gegensatz zur Gartenpflege ein
relativ neues Thema für die Klosterkammer Hannover. Um so
erfreulicher ist es, daß die Klosterkammer zu diesem Kolloquium
eingeladen worden ist. Das sichtbare Interesse von Fachleuten
und Fachinstitutionen an unseren historischen Anlagen sowie die
Ergebnisse dieses Kolloquiums werden eine weitergehende Dis-
kussion innerhalb unserer Behörde bewirken.
Die traditionsreiche Klosterkammer hat umfangreiche Flächen
zu verwalten und zu betreuen. Darunter befinden sich zahlreiche
gestaltete historische Anlagen unterschiedlicher Größe und
Bedeutung - vor allem bei den noch existierenden Klöstern und
Stiften, den ehemaligen Klosteranlagen, aber auch bei Kirchen
und Domen sowie Klostergütern.
Probleme bei der Erhaltung denkmalwürdiger
Freiflächen
Die systematische Einflußnahme der Klosterkammer in garten-
denkmalpflegerischen Angelegenheiten wird durch ein kompli-
ziertes Rechtsgeflecht zwischen der Behörde Klosterkammer und
den meisten Klöstern und Stiften erschwert. Auch bei den An-
lagen, die von evangelischen oder römisch-katholischen Kirchen-
gemeinden genutzt werden, und bei den größtenteils verpachte-
ten Klostergütern ist Behutsamkeit bei der Einflußnahme ange-
sagt. Praktische und wirtschaftliche Belange der Nutzer oder
Eigentümer (Lüneburger Klöster/Stifte) sind zu beachten. Entspre-
chend ist der historische beziehungsweise der gewachsene
Bestand an Freiflächen immer wieder Veränderungen unterwor-
fen. Diese sind jedoch insgesamt relativ gering, weil die Freiflä-
chen bisher nur sehr beschränkt für die öffentliche Nutzung vor-
gehalten werden mußten. Wenn es zu Veränderungen des histori-
schen Bestandes kommt, geschieht dies zumeist nicht aus fehlen-
dem Interesse der Nutzer und Eigentümer, sondern aus mangeln-
der Kenntnis. Ist die historische und künstlerische Bedeutung von
Anlagen unbekannt, holen sich die Nutzer und Eigentümer in den
seltensten Fällen Fachberatung, bevor sie Veränderungen vorneh-
men. So sind zum Beispiel im Park des Klosters Wienhausen - in
bester Absicht - Parkbrücken, Sitzbänke, Hinweisschilder und
Leuchten errichtet worden, die in ihrer Gestalt nicht in die spät-
romantische Parkanlage gehören. Ebenso ist in Wienhausen an
der Nordseite der Konventsgebäude des 16./18. Jahrhunderts eine
Terrasse aus Betonformsteinen verlegt worden, die das gewach-
sene Miteinander von Bauwerk und ländlich-klösterlichen Zier-
und Nutzgärten stört.
In vielen Klöstern und Stiften verfügt traditionell jede Dame
über einen durch Hecken begrenzten Garten. In der Klosteran-
lage Medingen bei Bad Bevensen droht ein Substanzverlust bei
diesen sogenannten Damengärten: Weil Kräfte und Mittel für die
Pflege der separaten Gartenstücke fehlen, wird über eine weitge-
hende Zusammenlegung der Gärten unter Schaffung großer
Rasenflächen diskutiert, womit die kulturhistorisch interessante
Struktur dieser Anlage verlorenginge.
Als aus praktischen Erwägungen der Fahrweg neben dem
Westflügel und den Gärten von Kloster Mariensee, dessen
Gebäude aus den zwanziger Jahren des 18. Jahrhunderts stam-
men, befestigt werden mußte, wurden - wohlgemerkt in Abstim-
mung mit der Denkmalpflege - sogenannte Mindener Altstadt-
Pflastersteine unterschiedlicher Formate mit breiten Fugen für
Graswuchs gesetzt, wo eine wassergebundene Decke oder ein
Kiesbelag stilistisch angebracht gewesen wäre. Jetzt strebt die
örtliche Feuerwehr den Bau einer befestigten Zufahrt für Lösch-
fahrzeuge an. Diese Zufahrt würde die historische Gartenanlage
des Klosters schwerstens beeinträchtigen, zumal sie unmittelbar
an den Baulichkeiten entlangführen würde. Aber - wie gesagt -
es sind eben die praktisch-täglichen Erfordernisse der Nutzung,
die zumeist derartige Maßnahmen diktieren.
Als naturgemäß schwierig erweist sich auch die Durchsetzung
des Denkmalpflegeaspekts auf Begräbnisplätzen, vor allem wenn
diese nicht mit den Baulichkeiten verklammert sind und der Nut-
zung durch Kirchengemeinden und Kommunen offenstehen. Wie
allgemein zu beklagen, sind immer wieder historische Grabzei-
chen bei der Entwidmung von Grabstellen oder durch Substanz-
zerfall verlorengegangen. Da Begräbnisplätze in ihrer Gesamtheit
mit ihren Gebäuden, ihrer gärtnerischen Gestaltung und ihren
Grabzeichen Zeugnisse des Zeitgeistes und einer geistig-künstleri-
schen Aussage sind, wird die Klosterkammer künftig verstärkt
den Denkmalpflege- und Gestaltungsaspekt in ihre Friedhofsord-
nungen einfließen lassen.
Die genannten Negativbeispiele sind geeignet, das vorhandene
Problembewußtsein der Klosterkammer zu verdeutlichen und den
im niedersächsischen Vergleich geringen Verlust an historischer
Substanz nachzuweisen, der im Verwaltungsbereich der Kloster-
kammer in dem für mich überschaubaren Zeitraum stattgefunden
hat. Mir ist keine Anlage bekannt, bei der es zu gravierenden
Veränderungen oder Verlusten im Bereich historischer Freiflächen
gekommen ist, ausgenommen Riechenberg bei Goslar, wo durch
die Baumaßnahmen der vergangenen Jahre ein sichtbarer Sub-
stanzverlust zu beklagen ist. Diese relativ positive Zustandsein-
schätzung ist besonders vor dem Hintergrund des erst jungen all-
gemeinen Interesses an gartendenkmalpflegerischen Fragen
erwähnenswert.
Es ist vielleicht die hinlänglich bekannte Wertschätzung histori-
scher Kontinuität durch die Klosterkammer, die dazu beigetragen
hat, Fehlentwicklungen in diesem Bereich auf einem unvermeid-
baren Mindestmaß zu halten. Entsprechend neigt man an der
Klosterkammer auch nicht dazu, die Denkmalkategorie histori-
scher Außenanlagen gegenüber den historischen Gebäuden
unterzubewerten. Das Ringen um den Erhalt der kulturellen Iden-
tität der uns anvertrauten Orte beinhaltet zwangsläufig auch die
Sorge um das Grün.
Allerdings ist die Klosterkammer noch davon entfernt, Garten-
denkmalpflege schwerpunktmäßig und systematisch zu betrei-
ben. Dafür brauchen wir vor allem fachlich-personelle Unterstüt-
zung bei den erforderlichen Bestandsanalysen und bei der Erar-
beitung von Pflegewerken. Außerdem benötigen die rechtlich
eigenständigen Einrichtungen unter dem Dach der Klosterkam-
mer - wie die Lüneburger Klöster und mehr noch die Stifte -
dringend Geld zur Ergänzung ihrer bisher für Grünpflege einge-
planten äußerst geringen Finanzmittel.
Durchgeführte Maßnahmen zur Erhaltung denkmal-
würdiger historischer Freiflächen
Was im Verwaltungsbereich der Klosterkammer bisher an prak-
tischen gartendenkmalpflegerischen Maßnahmen geleistet wurde,
geschah aus eigenen Mitteln; einfache gärtnerische Arbeiten
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