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Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege [Editor]; Institut für Denkmalpflege [Editor]
Arbeitshefte zur Denkmalpflege in Niedersachsen: Gartendenkmalpflege in Niedersachsen — Hannover: Niedersächsisches Landesverwaltungsamt, Heft 13.1994

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Keimer, Ingo: Gartendenkmale in der Betreuung der Niedersächsischen Staatshochbauverwaltung - Probleme und Chancen ihrer Erhaltung
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https://doi.org/10.11588/diglit.51144#0069
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Gartendenkmale in der Betreuung der Niedersächsischen
Staatshochbauverwaltung - Probleme und Chancen ihrer Erhaltung

Ingo Keimer

Die Niedersächsische Staatshochbauverwaltung baut für das
Land, den Bund und Dritte. Sie baut zum Beispiel Universitäten
und Kasernen, Autobahnraststätten und Flugplätze, Forschungs-
anstalten und Verwaltungsgebäude, aber auch Sportplätze und
Freianlagen - also Gebäude und Anlagen unterschiedlichster Art
und Größe. Außerdem unterhält sie einen gewaltigen Gebäude-
bestand - eingeschlossen Baudenkmale und historische Gärten.
Der Wert dieses Bestandes beträgt ungefähr 60 Milliarden DM.
Landesweit sind 29 Staatshochbauämter tätig. Fach- und Dienst-
aufsichtlich werden die Staatshochbauämter durch die Landes-
bauabteilung der Oberfinanzdirektion, der ich angehöre, betreut.
Ich selbst bin Architekt und unter anderem fachaufsichtlich
zuständig für die Funktion, Wirtschaftlichkeit und Gestaltung all
unserer Planungen - meine Aufgabe ist es also, dafür zu sorgen,
daß Baudenkmale nachwachsen können.

Das Problem der Erfassung von Gartendenkmalen
Bei der Vorbereitung auf dieses Kolloquium erlebte ich eine Über-
raschung: Es gehört zu den unerklärlichen Besonderheiten unse-
rer Verwaltungen, daß es trotz aller bürokratischen Regelungs-
wut, unterstützt durch modernste Datenerfassung, noch weiße
Flecken der Unwissenheit gibt. Niemand weiß, wie viele Garten-
denkmale das Land Niedersachsen besitzt. Weder die Denkmal-
pflege noch die Liegenschaftsverwaltungen konnten meine Neu-
gier befriedigen. Somit stieß ich unvermutet schnell auf das erste
Problem: Gartendenkmale sind nur unvollständig erfaßt. Das mag
sicherlich auch daran liegen, daß eine listenmäßige Erfassung
nach dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz lediglich
deklaratorischen Charakter haben kann. Dennoch bleibt festzu-
stellen, daß gerade bei unseren Bauämtern eine große Unsicher-
heit über die Bewertung historischer Grünanlagen besteht.


1 Dienst- und Fachaufsicht im Bereich der Landesbauabteilung mit den nachgeordneten Staatshochbauämtern.

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