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"Unter der GrasNarbe" <Veranstaltung, 2014, Hannover>; Schomann, Rainer [Editor]; Schormann, Michael Heinrich [Editor]; Wolschke-Bulmahn, Joachim [Editor]; Winghart, Stefan [Editor]; Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege [Editor]; VGH-Stiftung [Editor]; Zentrum für Gartenkunst und Landschaftsarchitektur [Editor]; Michael Imhof Verlag GmbH & Co. KG [Editor]; Institut für Denkmalpflege [Editor]
Arbeitshefte zur Denkmalpflege in Niedersachsen: Unter der GrasNarbe: Freiraumgestaltungen in Niedersachsen während der NS-Diktatur als denkmalpflegerisches Thema : Dokumentation der Tagung vom 26.-29. März 2014 in Hannover — Petersberg: Michael Imhof Verlag GmbH & Co. KG, Heft 45.2015

DOI article:
Dreeßen, Wiebke: Die Spielstätte „Stedingsehre" als Gegenstand der Inventarisation und Baudenkmalpflege
DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.51271#0067
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6.500 m2 erforderlicher Nutzfläche sowie knapp 300
zusätzlichen Parkplätzen geplant. Das Investitionsvo-
lumen wurde mit circa 36 Millionen DM beziffert. Der
Großteil der benötigten neuen Internatsräume wurde
dabei im Bereich der Freilichtbühne vorgesehen. Das
Institut für Denkmalpflege meldete erhebliche Beden-
ken gegen diese Planung im Bereich der Tribühnen-
anlage an, wobei das übrige Vorhaben nicht infrage
gestellt und die Einbeziehung und Nutzung der Ge-
bäude des Spieldorfes als Chance für einen langfristi-
gen Erhalt begrüßt wurde.
Alternative Überlegungen, zum Beispiel Einbeziehung
des Sportplatzes oder angrenzender Flächen, wurden
seitens der Denkmalpflege gefordert, jedoch bestand
keinerlei Bereitschaft, hier nach Lösungen für den Er-
halt der Tribünenanlage zu suchen. Vielmehr wurde
auch seitens des Landkreises Oldenburg dargelegt,
dass für das gefahrlose Betreten der Tribünenanlage
erhebliche Aufwendungen erforderlich seien, die we-
der von der öffentlichen Hand noch von privater Seite
zur Verfügung gestellt würden. „Im Übrigen dürfte
auch politisch keine Bereitschaft bestehen, nennens-
werte Beträge für die Erhaltung eines Denkmals aus-
zugeben, welches die Architektur des Dritten Reiches
repräsentiert. Eine solche unkritische' Wiederherstel-

lung wäre der Öffentlichkeit nicht zu vermitteln und
auch nicht zu vertreten." Der Landkreis Oldenburg
vertrat dann die Auffassung, dass die Verknüpfung
landschaftlicher Gegebenheiten mit Elementen na-
tionalsozialistischer Repräsentationsarchitektur ein
tragendes Element für die Begründung der Denkmal-
eigenschaft darstelle. Es heißt weiter in einem Schrei-
ben vom 1.7.1992 an das Institut für Denkmalpflege:
„Das bedeutet, dass die Blickrichtung von der in den
Geesthang geschmiegten Tribünenanlage über das
„Spieldorf" in die Stedinger Marsch einen wesentli-
chen - wenn nicht gar den wesentlichen - Gesichts-
punkt der Gesamtanlage ausmacht." Es wird dann da-
rauf hingewiesen, dass das „Spieldorf" während der
Vegetationsperiode von der Tribüne aus nicht mehr
sichtbar sei, da es von Baumkronen verdeckt werde,
außerdem fehle die ursprünglich im Vordergrund
befindliche Kirche, und die Baumkronen würden die
Blickbeziehungen in die Marsch verstellen. Die anste-
hende Baumaßnahme biete die Chance, im Rahmen
der Gestaltung der Außenanlagen eine „Blickschnei-
se" vom oberen Tribünenrand über das „Spieldorf"
mit Sichtbeziehung in die Marsch anzulegen und dau-
erhaft zu unterhalten ähnlich einem archäologischen
Geländeschnitt.

10 Kulissengebäude des Spieldorfes der ehemaligen Freilichtbühne „Stedingsehre". Januar 2014, Foto: Wiebke Dreeßen,
Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege.
 
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