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Wallhecken sind:
o SOO !?:•.•? _ ..!>•'zf.’.::en au unseren ältesten Kulturlandschaflsb ' ....‘.len.
• LmiClSJ . ibCStiiPO'tCÜC, die prägend und für unsere Ki:l‘.;r!ai;.l>:-)ialt
sowie unsere Erholung unverzichtbar sind.
O Kulturdenkmale, weil sie Teil unserer Kuitui’andschafts;- - ''»<•!<- - -■'(!.
e Zd-lgCH der Entstellung und Entwicklung unserer Kulturlandsei ; n*.
o Biotop (I.ebcnsraum) komplexer Lebensgemeinschaften. Diese in.di rn das
biologische Gleichgewicht und verringern auch Schädlinge der benaehbai teu \cker.
o Lebeiisrauni zahlreicher Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. Ca. 7(JI)n Tierarten,
wie Klcinsäugcr, Vögel. Reptilien, Insekten, können in Wallheckengebietr n und
1800 in einer Wallhecke Vorkommen. Ca. 1000 Pflanzenarten und mindestens
ebenso viele Pilzarten können in ihnen vorkommen.
o Äsung (Knospen. Blätter. Flüchtet für.jagdbares Wild, dadurch Verminderung
von Flurschäden.
o Bienenweide, das heißt Pollen- und Ncktarquelle für Bienen.
o Winterfutteiworratskanimern (Hagebutten. Holunderbeeren. Pfaffen-
hütchensamen und sonstige HeckenfrüchteHur allerlei Tierarten.
o Rückzugsgebiet für viele gefährdete Tier- Pflanzen- und Pilzarten.
O Deckungsmögiicllkeit, und Fluclltburg (Greifvögel/Rcbhun) für
viele scheue Niederwildarten. Klcinvögel und anderen Tierarten, vor
menschlichen Störungen und Raubtieren.
o Fangbüsclie für Schadinsekten, denen hier ihre Feinde häufig nachjagen.
o Wildkrautsamenbarrieren. Dadurch verhindern sie weitestgehend
unerwünschte Wildkrautansiedlung durch Samcnflug auf Ackerflächen.
o Witterungsscluitz für Tiere und Pflanzen gegen Wetterunbilden (Sturm.
Regen, Schnee. Hagel). Sie verhindern Schneeverwehungen. Sandstürme usw.
o Immissionsscliutz und verringern die Schadstoffbclastung der Luft.
o Erosionschutz und verhindern Bodcnabrutschungcn. Bodenvenvchungen.
O Sichtbleilde und Lärmschutz zwischen Straßen und Wohngebieten,
o Holzlicferant für Faschinenbau. Gerätschaften , Bau- und Brennholz usw..
o Mehrertragsbringer. Die Ertragssteigerung aller Feldfrüchte beträgt ca. 15G.
O Natürliche Einfriedigung von Acker und Weidefiächen für das Vieh und
die Wildabweisung.
O Grenzzeichen, die daher auch heute noch gesetzlich geschützt sind.
• bedrohte Landschaftsbestandteile, über 100.000 km waiiiiecken
wurden schon seit dem 19. Jahrhundert in Norddeutschland zerstört. Deshalb
stchcn’Wallhecken heute unter besonderem gesetzlichen Schutz . Sic dürfen nicht
mehr beseitigt oder beschädigt werden.
Um Wallhecken und ihren Lebensraum sowie deren Bedeutung für Natur,
Landschaft, Heimat und Erholung zu sichern, werden Wallhecken neu
angelegt, wicderhergestellt und instandgehalten.
18 Informationstafel über Wallhecken in Hilligenloh, 2014. Foto: Joachim Wolschke-Bulmahn.
lag und bestens sichtbar war (Abb. 16), ist mittlerweile
durch Rhododendronbüsche abgepflanzt worden
(Abb. 17). Ein Schild auf der Ahnenstätte Hilligenloh
informiert über die ökologische Bedeutung von Wall-
hecken (Abb. 18).
Auch auf der Ahnenstätte Seelenfeld wird auf Schau-
tafeln die Sicht der Verantwortlichen zur Geschichte
der Anlage wiedergegeben (Abb. 19, 20). Es wird
mitgeteilt, der NS-Staat habe 1933 die Bewegung
durch Verbotsverfügung beendet. Gleichzeitig wird
auch auf Rudolf Bergfeld und seine Schrift „Der
Naturformgarten" Bezug genommen - auf Bergfelds
völkische Einstellung, wie er sie 1936 in der Zeitschrift
„Die Gartenkunst" zum Ausdruck gebracht hatte,
wird allerdings nicht eingegangen. Vielmehr stellt man
sich selbst als Umweltschützer dar - es sei mit dem
Kreis Minden-Lübbecke hier eine Umweltmaßnahme
durchgeführt worden. Dies bezieht sich auf den sog.
„Tannenberger Grund", ein benachbartes Gelände,
das dem Verein wohl als Spende zugekommen ist.
Durch die entsprechende landschaftliche Gestaltung
werde das Gelände „eingebettet" in die „zukunfts-
orientierte, langfristige, großräumliche Landschafts-
planung des Kreis Minden-Lübbecke von 2003".
Nachfolgend sollen einige längere Textpassagen von
den zwei Schautafeln, die der „Ahnenstätten-Verein
Niedersachsen e.V." dort aufstellte, einen Einblick
über die Informationsstrategie dieses Vereins geben.
„Ahnenstätte Seelenfeld
Die Ahnenstätte Seelenfeld ist eine Begräbnis-
anlage in privatrechtlicher Trägerschaft des
Ahnenstätten-Vereins Niedersachsen e.V. Sie wur-
de 1929 von Seelenfelder Bürgern ins Leben ge-
rufen, als es rundum in den damals noch selbstän-
digen Dörfern noch keine kommunalen Friedhöfe
gab. Ihre Anlage löste in Deutschland eine Be-
wegung aus, die vom NS-Staat am 23.09.1933
abrupt durch Verbotsverfügung beendet wurde.
[...]
Für die Errichtung eines Begräbnisplatzes fand der
Trägerverein 1929/30 in dem Landschaftsgärtner
Rudolf Bergfeld (Bremen) einen sachkundigen Ge-
stalter einer bis dahin unbekannten Anlagenform.
In der Literatur war [er] mit seiner Schrift ,Der
Naturformgarten' bekannt geworden. Ihm gelang
es, aus einer länglich-schmalen Ackerparzelle
in leichter Südhanglage einen verbundenen
vierstufigen Heide-Landschaftsgarten so einzu-
richten, dass den behördlichen Auflagen und den
Wünschen der Anleger entsprochen wurde. [...]
Zur Erinnerung an die vorherige Heidelandschaft
sowie an das bronzezeitliche Gräberfeld (auf dem
Bestattungsgelände waren zwei Grabhügel aus-
gewiesen) kommen die prägenden Elemente zur
Geltung: Gesamtflächiger Heidebewuchs und der
künstliche Grabhügel mit Vorhof".
Wallhecken sind:
o SOO !?:•.•? _ ..!>•'zf.’.::en au unseren ältesten Kulturlandschaflsb ' ....‘.len.
• LmiClSJ . ibCStiiPO'tCÜC, die prägend und für unsere Ki:l‘.;r!ai;.l>:-)ialt
sowie unsere Erholung unverzichtbar sind.
O Kulturdenkmale, weil sie Teil unserer Kuitui’andschafts;- - ''»<•!<- - -■'(!.
e Zd-lgCH der Entstellung und Entwicklung unserer Kulturlandsei ; n*.
o Biotop (I.ebcnsraum) komplexer Lebensgemeinschaften. Diese in.di rn das
biologische Gleichgewicht und verringern auch Schädlinge der benaehbai teu \cker.
o Lebeiisrauni zahlreicher Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. Ca. 7(JI)n Tierarten,
wie Klcinsäugcr, Vögel. Reptilien, Insekten, können in Wallheckengebietr n und
1800 in einer Wallhecke Vorkommen. Ca. 1000 Pflanzenarten und mindestens
ebenso viele Pilzarten können in ihnen vorkommen.
o Äsung (Knospen. Blätter. Flüchtet für.jagdbares Wild, dadurch Verminderung
von Flurschäden.
o Bienenweide, das heißt Pollen- und Ncktarquelle für Bienen.
o Winterfutteiworratskanimern (Hagebutten. Holunderbeeren. Pfaffen-
hütchensamen und sonstige HeckenfrüchteHur allerlei Tierarten.
o Rückzugsgebiet für viele gefährdete Tier- Pflanzen- und Pilzarten.
O Deckungsmögiicllkeit, und Fluclltburg (Greifvögel/Rcbhun) für
viele scheue Niederwildarten. Klcinvögel und anderen Tierarten, vor
menschlichen Störungen und Raubtieren.
o Fangbüsclie für Schadinsekten, denen hier ihre Feinde häufig nachjagen.
o Wildkrautsamenbarrieren. Dadurch verhindern sie weitestgehend
unerwünschte Wildkrautansiedlung durch Samcnflug auf Ackerflächen.
o Witterungsscluitz für Tiere und Pflanzen gegen Wetterunbilden (Sturm.
Regen, Schnee. Hagel). Sie verhindern Schneeverwehungen. Sandstürme usw.
o Immissionsscliutz und verringern die Schadstoffbclastung der Luft.
o Erosionschutz und verhindern Bodcnabrutschungcn. Bodenvenvchungen.
O Sichtbleilde und Lärmschutz zwischen Straßen und Wohngebieten,
o Holzlicferant für Faschinenbau. Gerätschaften , Bau- und Brennholz usw..
o Mehrertragsbringer. Die Ertragssteigerung aller Feldfrüchte beträgt ca. 15G.
O Natürliche Einfriedigung von Acker und Weidefiächen für das Vieh und
die Wildabweisung.
O Grenzzeichen, die daher auch heute noch gesetzlich geschützt sind.
• bedrohte Landschaftsbestandteile, über 100.000 km waiiiiecken
wurden schon seit dem 19. Jahrhundert in Norddeutschland zerstört. Deshalb
stchcn’Wallhecken heute unter besonderem gesetzlichen Schutz . Sic dürfen nicht
mehr beseitigt oder beschädigt werden.
Um Wallhecken und ihren Lebensraum sowie deren Bedeutung für Natur,
Landschaft, Heimat und Erholung zu sichern, werden Wallhecken neu
angelegt, wicderhergestellt und instandgehalten.
18 Informationstafel über Wallhecken in Hilligenloh, 2014. Foto: Joachim Wolschke-Bulmahn.
lag und bestens sichtbar war (Abb. 16), ist mittlerweile
durch Rhododendronbüsche abgepflanzt worden
(Abb. 17). Ein Schild auf der Ahnenstätte Hilligenloh
informiert über die ökologische Bedeutung von Wall-
hecken (Abb. 18).
Auch auf der Ahnenstätte Seelenfeld wird auf Schau-
tafeln die Sicht der Verantwortlichen zur Geschichte
der Anlage wiedergegeben (Abb. 19, 20). Es wird
mitgeteilt, der NS-Staat habe 1933 die Bewegung
durch Verbotsverfügung beendet. Gleichzeitig wird
auch auf Rudolf Bergfeld und seine Schrift „Der
Naturformgarten" Bezug genommen - auf Bergfelds
völkische Einstellung, wie er sie 1936 in der Zeitschrift
„Die Gartenkunst" zum Ausdruck gebracht hatte,
wird allerdings nicht eingegangen. Vielmehr stellt man
sich selbst als Umweltschützer dar - es sei mit dem
Kreis Minden-Lübbecke hier eine Umweltmaßnahme
durchgeführt worden. Dies bezieht sich auf den sog.
„Tannenberger Grund", ein benachbartes Gelände,
das dem Verein wohl als Spende zugekommen ist.
Durch die entsprechende landschaftliche Gestaltung
werde das Gelände „eingebettet" in die „zukunfts-
orientierte, langfristige, großräumliche Landschafts-
planung des Kreis Minden-Lübbecke von 2003".
Nachfolgend sollen einige längere Textpassagen von
den zwei Schautafeln, die der „Ahnenstätten-Verein
Niedersachsen e.V." dort aufstellte, einen Einblick
über die Informationsstrategie dieses Vereins geben.
„Ahnenstätte Seelenfeld
Die Ahnenstätte Seelenfeld ist eine Begräbnis-
anlage in privatrechtlicher Trägerschaft des
Ahnenstätten-Vereins Niedersachsen e.V. Sie wur-
de 1929 von Seelenfelder Bürgern ins Leben ge-
rufen, als es rundum in den damals noch selbstän-
digen Dörfern noch keine kommunalen Friedhöfe
gab. Ihre Anlage löste in Deutschland eine Be-
wegung aus, die vom NS-Staat am 23.09.1933
abrupt durch Verbotsverfügung beendet wurde.
[...]
Für die Errichtung eines Begräbnisplatzes fand der
Trägerverein 1929/30 in dem Landschaftsgärtner
Rudolf Bergfeld (Bremen) einen sachkundigen Ge-
stalter einer bis dahin unbekannten Anlagenform.
In der Literatur war [er] mit seiner Schrift ,Der
Naturformgarten' bekannt geworden. Ihm gelang
es, aus einer länglich-schmalen Ackerparzelle
in leichter Südhanglage einen verbundenen
vierstufigen Heide-Landschaftsgarten so einzu-
richten, dass den behördlichen Auflagen und den
Wünschen der Anleger entsprochen wurde. [...]
Zur Erinnerung an die vorherige Heidelandschaft
sowie an das bronzezeitliche Gräberfeld (auf dem
Bestattungsgelände waren zwei Grabhügel aus-
gewiesen) kommen die prägenden Elemente zur
Geltung: Gesamtflächiger Heidebewuchs und der
künstliche Grabhügel mit Vorhof".