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Deutsches Archäologisches Institut / Abteilung Athen [Hrsg.]
Mitteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts, Athenische Abteilung — 27.1902

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Prott, Hans Theodor Anton von; Kolbe, Walther: [Die Arbeiten zu Pergamon 1900-1901], [3], Die Inschriften
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https://doi.org/10.11588/diglit.41308#0078

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68

Η. ν. PROTT UND W. KOLBE, DIE INSCHRIFTEN

zeigt sich doch eine auffällige Ungenauigkeit im Ausdruck, die
bei geschulten Juristen wohl undenkbar wäre. So ist vermutlich
in Z. 30 statt πείση τον κύριον in allgemeinerer Fassung der
Pluralis πείσωσιν eingetreten, der seinen Einfluss dann auch auf
das Objekt erstreckte.
Die Peristasi s. Wir sind damit zu den Bestimmungen
über die περίστασις gelangt. Bisher verstanden wir unter einer
Peristasis den Gang, der zwischen der Cellawand und der äus-
seren Säulenstellung bleibt (s. Fabricius de architectura Graeca
S. 63). Wollen wir den Begriff in unserem Gesetz verstehen
lernen, so müssen wir von sorgfältiger Interpretation ausgehen.
Zunächst gebe ich eine freiere Paraphrase des Satzes : «Wenn
Grenzmauern die Hausinsassen schädigen, und wenn ihre Besit-
zer bereit sind, die περίστασις gegen die Nachbarn für sie, die
unter freiem Himmel stehen, zu errichten — natürlich ohne die
Nachbarn irgendwie zu schädigen—, so sollen sie nicht gehin-
dert werden es zu thun. Die Breite soll nicht mehr als eine
Elle betragen. Sie sollen die περίστασις sogleich mit steinernen
Gesimsen abdecken, nachdem die äussere Mauer der Peristasis
sicher gebaut ist, falls nicht der Fels ansteht, auf den die
Gesimse aufgelegt werden können. Beim Decken soll man den
Fussboden aber nur soviel höher als den übrigen Hof anlege'-:,
dass das Wasser Abfluss hat». Nach der Situation, die dem
Gesetzgeber vorschwebt, stossen zwei Nachbargrundstücke so
an einander, dass die Hausmauer von A den Hof von B be-
grenzte. JDas wird durch αύτοίς (nämlich τοίχοις) υπαίθρους οΰσιν
ausgedrückt. Was wir uns darunter vorzustellen haben, lehren
uns Wendungen wie εάν ό μέν προσοικη προς τω τοίχω, ό δε
ύπαιθρα) χρώμενος (III ι6 ί. vgl. 19)· Nun hat Dörpfeld erkannt,
dass zugleich ein Niveauunterschied der beiden Grundstücke
vorausgesetzt ist. Das tieferliegende Haus konnte natürlich sehr
leicht durch Feuchtigkeit der Wand, die am Abhang errichtet
war, zu leiden haben, und derartige Nachteile fasst der Gesetz-
geber in βλάπτειν τούς ένοικοΰντας zusammen. Um dem Übel-
stande abzuhelfen, wird dem A freigestellt, die Peristasis gegen
den Nachbarn B zu errichten, d. h. auf dem Grund und Boden
von B, wenn auch in der Tiefe des eigenen Hausniveaus, eine
Schutzmauer zu ziehen. Die Peristasis ist also ein Isoliergang.
 
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