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Deutsches Archäologisches Institut / Abteilung Athen [Hrsg.]
Mitteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts, Athenische Abteilung — 27.1902

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Prott, Hans Theodor Anton von; Kolbe, Walther: [Die Arbeiten zu Pergamon 1900-1901], [3], Die Inschriften
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https://doi.org/10.11588/diglit.41308#0081

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DIE ARBEITEN ZU PERGAMON 1900 — 1901 71
antrat. Dann ist aber der Isolierschacht nicht erst eine Erfin-
dung hellenistischer Technik, sondern war bereits im V. Jahr-
hundert üblich.
Die Astynomen haben ferner bei Streitigkeiten zu entschei-
den, die über Gefährdung gemeinsamer Mauern durch dritte
entstehen können. Zum Schluss werden Vorschriften gegeben
für die Möglichkeit, dass die Mauern eines fremden Hauses
die Nachbarn bedrohen. Trotzdem der Stein hier abbricht,
können wir noch feststellen, dass den Geschädigten ihre Un-
kosten ersetzt werden sollen, und dürfen ergänzend hinzu-
fügen, dass die Beseitigung des Übelstandes für die Zukunft
angeordnet wurde.
Damit schliesst heute leider das Kapitel der Maueraufsicht.
Wir sind auch an dieser Stelle in der Lage zu konstatieren,
dass ein grösseres Stück des Gesetzes verloren gegangen ist.
Denn die Instruktion für den zuletzt besprochenen Fall muss
noch einige Sätze in Anspruch genommen haben, und beim
Beginn der folgenden Kolumne befinden wir uns am Schlüsse
eines Paragraphen über Reinigung von Kanälen.
Kolumne IV. — Aus der Formel [άναγ]|καζέτωσαν έκκαΗαίρειν
τούς υπονόμους darf man folgern, dass am Schluss von Kol. III
eine Strafbestimmung für diejenigen, die in Erfüllung ihrer
diesbezüglichen Pflichten säumig waren, gestanden hat. Die
Bedeutung der ύπονόμοι als unterirdischer Leitungen ist genug-
sam bekannt; hier handelt es sich, wie aus dem Zusammen-
hang hervorzugehen scheint, um Kanalisationsgräben.
C. Brunnenpolizei.
Die Astynomen des platonischen Staates sollten zugleich
über die Quellbrunnen und ihre Zuleitungskanäle die Aufsicht
führen. Dieser Forderung war in der hellenistischen Stadt ent-
sprochen, und ebenso wird an zahlreichen anderen Orten für
das Brunnenwesen ein besonderer επιμελητής των κρηνών nicht
bestellt gewesen sein (Aristot. Polit. S.1321 b 10 ff.). Die Gross-
stadt Athen scheint auch in diesem Punkte eine Sonderstel-
lung eingenommen zu haben (Aristot. 'AH. πολ. 43).
Da die Laufbrunnen gemeinnützigen Zwecken dienen, so
 
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