DIONYSOS KATHEGEMON
IÖ3
Die richtige Deutung dieser Bezeichnungen1 vermittelt ein
eindringenderes Verständnis einer wichtigen pergamenischen
Inschrift (I 248; Michel Recueil 46). Die Sachlage, die sich
aus den in ihr erhaltenen drei Briefen Attalos’ II. und III. er-
giebt, ist folgende : Eumenes II. hatte seines Vetters Athenaios
Schwiegersohn Sosandros zum Priester des Dionysos Kathe-
gemon gemacht. Als Sosandros krank wurde, so dass er sel-
ber von seinen amtlichen Pflichten nur noch die Opferhand-
lungen verrichten konnte, betraute Attalos II. den jüngeren
Athenaios, Sohn des Sosandros, mit der Vertretung des Vaters,
nachdem er ihm und seinen Nachkommen schon vorher das
wichtige Priestertum des Zeus Sabazios übergeben hatte, und
nach dem Tode des Vaters mit dem Priestertume des Dionysos
selbst. Alle sachlichen Einzelheiten und jede Wendung des
Textes weisen nun darauf hin, dass hier etwas Ungewöhnliches
vorliegt. Das Priestertum wird vom Könige auf Lebenszeit, das
des Zeus Sabazios sogar als erblich (διά γένους) verliehen
(Z. 33, 56), während in einem anderen Falle der Priester eines
vom Könige geordneten Kultes auf Jahresfrist erloost wird und
im allgemeinen Priestertümer doch durch die Gemeinde zu be-
setzen waren ·. Die Verwandschaft der Priesterfamilie mit dem
königlichen Hause (Z. 28), ihre nahe Beziehung zu diesem ge-
rade auch in ihrer priesterlichen Eigenschaft (Z. 6, 27, 56) und
ihre Ergebenheit (Z. 36, 57), andererseits wieder das Wohlwol-
len der Herrscher gegen sie (Z. 43, 59) werden immer von neuem
hervorgehoben. Besonders auffallend ist, wie mehrfach ihr Ver-
halten gegen die Gottheit und gegen den Herrscher gleichartig
neben einander gerühmt (Z. 9, 22, 36) und die Verleihung der
Priesterwürde geradezu mit ihrer Treue gegen den Herrscher
begründet wird: ώι και γενομένωι άξίωι του οίκου ημών
’Άτταλος έδωκε διά γένους ιερεωσυνην την του Διός του Σαβαζίου
τιμιωτάτην οΰσαμ παρ’ ήμιν (Ζ. 31 ff·)· Durchaus einzigartig
aber scheint es mir, dass der königliche Beschluss als der
1 Unrichtig Visconti Iconographie grecque II 204, 2 ; vgl. 280 und 56.
~ Inschriften von Pergamon I 40 ; vgl. das Psephisma II 251, das sehr wohl
noch aus der Königszeit sein kann, da Frankels Gründe für die spätere Ansetzung
nicht stichhaltig sind.
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Die richtige Deutung dieser Bezeichnungen1 vermittelt ein
eindringenderes Verständnis einer wichtigen pergamenischen
Inschrift (I 248; Michel Recueil 46). Die Sachlage, die sich
aus den in ihr erhaltenen drei Briefen Attalos’ II. und III. er-
giebt, ist folgende : Eumenes II. hatte seines Vetters Athenaios
Schwiegersohn Sosandros zum Priester des Dionysos Kathe-
gemon gemacht. Als Sosandros krank wurde, so dass er sel-
ber von seinen amtlichen Pflichten nur noch die Opferhand-
lungen verrichten konnte, betraute Attalos II. den jüngeren
Athenaios, Sohn des Sosandros, mit der Vertretung des Vaters,
nachdem er ihm und seinen Nachkommen schon vorher das
wichtige Priestertum des Zeus Sabazios übergeben hatte, und
nach dem Tode des Vaters mit dem Priestertume des Dionysos
selbst. Alle sachlichen Einzelheiten und jede Wendung des
Textes weisen nun darauf hin, dass hier etwas Ungewöhnliches
vorliegt. Das Priestertum wird vom Könige auf Lebenszeit, das
des Zeus Sabazios sogar als erblich (διά γένους) verliehen
(Z. 33, 56), während in einem anderen Falle der Priester eines
vom Könige geordneten Kultes auf Jahresfrist erloost wird und
im allgemeinen Priestertümer doch durch die Gemeinde zu be-
setzen waren ·. Die Verwandschaft der Priesterfamilie mit dem
königlichen Hause (Z. 28), ihre nahe Beziehung zu diesem ge-
rade auch in ihrer priesterlichen Eigenschaft (Z. 6, 27, 56) und
ihre Ergebenheit (Z. 36, 57), andererseits wieder das Wohlwol-
len der Herrscher gegen sie (Z. 43, 59) werden immer von neuem
hervorgehoben. Besonders auffallend ist, wie mehrfach ihr Ver-
halten gegen die Gottheit und gegen den Herrscher gleichartig
neben einander gerühmt (Z. 9, 22, 36) und die Verleihung der
Priesterwürde geradezu mit ihrer Treue gegen den Herrscher
begründet wird: ώι και γενομένωι άξίωι του οίκου ημών
’Άτταλος έδωκε διά γένους ιερεωσυνην την του Διός του Σαβαζίου
τιμιωτάτην οΰσαμ παρ’ ήμιν (Ζ. 31 ff·)· Durchaus einzigartig
aber scheint es mir, dass der königliche Beschluss als der
1 Unrichtig Visconti Iconographie grecque II 204, 2 ; vgl. 280 und 56.
~ Inschriften von Pergamon I 40 ; vgl. das Psephisma II 251, das sehr wohl
noch aus der Königszeit sein kann, da Frankels Gründe für die spätere Ansetzung
nicht stichhaltig sind.