Heft 1.
Das Buch für Alle.
23
„Wie heißt Er?"
„Halten zu Gnaden. Majestät, mit untertänigstem
Verlaub zu sagen, mein Name ist Wenzel Berblinger."
„Hat Er nichts Vernünftigeres und Besseres jeden Tag
zu thun, als die armen Buben zu prügeln? Allemal,
wenn ich hier vorbeikomme, höre ich deren Jammer-
geschrei. Das ist doch zu arg und erregt meinen Verdruß."
„Verzeihen Eure kaiserliche Majestät allergnädigst
meinen Widerspruch," sagte ruhig der junge Lehrer.
„Das ist nur so, weil Eure Majestät täglich genau um
diese Zeit vorbeizukommen pflegen, nämlich eben vor
vier Uhr, denn gerade da findet die Generalabstrafung
statt. Ich habe achtzig Buben zu regieren, darunter sind
einige Nichtsnutze und Faulenzer täglich, die mit tüch-
tigen Hieben nach Hause geschickt werden müssen, sich
selbst zur heilsamen Besserung, den anderen zum war-
nenden Exempel. Während der übrigen Tageszeit strafe
ich nicht, um den Unterricht dadurch nicht zu stören."
„So ist das also?"
„Würden Eure Majestät zu irgend einer anderen
Stunde während der Schulzeit hier vorbeipassieren, so
würden Majestät es bemerken, daß wir uns mit Lese-
und Buchstabierübungen emsiglich beschäftigen, das große
und das kleine Einmaleins vornehmen, sowie auch andere
nützliche Wissenschaften mit allem Fleiße betreiben. Erst
ganz zum Beschluß meiner Tagesarbeit bekommen die
faulen Nichtsnutze ihre Hiebe."
Berblinger, der bisher die rechte Hand hinter dem
Rücken verborgen gehalten hatte, brachte nun dieselbe,
bewaffnet-Mit dem Strafinstrument, zum Vorschein.
„Der Stock ist gut und zweckmäßig," sagte kopfnickend
der Kaiser. „Er ist nicht zu lang, nicht zu dick und
nicht zu dünn."
„Sonntags, wenn er nicht benutzt wird, pflege ich
ihn in Salzlake zu legen, kaiserliche Majestät. Das er-
hält ihn geschmeidig und dann „zieht" er besser, wenn
er am Montag und an den anderen Schultagen ge-
braucht wird."
„Sehr gut!" rief Leopold. „Ein sehr verständiger
und tüchtiger Pädagoge scheint Er mir zu sein, der es
auf richtige Art fertig bringt, durch gute Lehren und,
wenn es sein muß, mit dem Stock die Buben zu ordent-
lichen Menschen und nützlichen Staatsbürgern zu er-
ziehen. Ich bin also wohl mit Ihm zufrieden, Berb-
linger, und gedenke Ihm eine Gnade zu erweisen.
Komme Er morgen vormittag um zehn Uhr zur Audienz
in die Hofburg."
„Kaiserliche Majestät, ich danke unterthänigst für so
viel Huld, bitte aber gnädigst zu verzeihen, wenn ich
zu bemerken mir erlaube, daß alsdann gerade Schul-
stunde ist, die ich nicht gern aussehen möchte. Die
Pflicht über alles! Aber nächste Woche fangen die
Ferien an; wenn es dann geschehen dürfte, würde es
besser passen."
„Bravo!" rief entzückt der Kaiser. „Das gefällt mir.
Er ist ebenso pünktlich als Lehrer, wie ich es als Kaiser
bin. Komme Er also nächste Woche in die Hofburg zur
Audienz!"
Dankend verneigte sich der Lehrer und der Kaiser
ritt mit seinem Gefolge weiter.
In der nächsten Woche verfehlte Berblinger nicht, sich
zur Audienz zu begeben, wo er ein Päckchen mit fünfzig
Dukaten empfing, nebst einigen huldvollen Worten wei-
terer Anerkennung, die Leopold an ihn richtete.
Dies wurde bald bekannt und es hatte die angenehme
Folge, daß die Oberschulbehörde unter solchen Umständen
Königin Margarete von Snglanck unö ösr Kauber, ilacki einem Semäiös von 3. v. Penrose. (5. 13)
den pünktlichen Wenzel Berblinger für eine auserlesen
köstliche Perle des Lehrerstandes ansah, aus welchem
Grunde ihm ehrenvolle Beförderung im Amte rasch zu
teil wurde. Er starb im Jahre 1726 als Oberschulrat.
I. O. Hansen.
Die Köhe eines senkrechten Kanonenschusses. — Nach
internationalem Rechte kann ein Staat von seinen Küsten
aus auf dem Meere innerhalb einer Uferzone Hoheits-
rechte ausüben, deren Breite der Tragweite eines Kanonen-
schusses von der Küste aus entspricht. Die Luftschiffer
haben nun die Frage aufgeworfen, ob mit Bezug auf
das Luftmeer dieselbe Regel gelten soll und in welcher
Höhe der Luftschiffer wohl dem Hoheitsrecht des Landes
entzogen wäre, über dem sein Ballon schwebt. Nach
Moedebeck, der diese Angelegenheit in den „Aeronautischen
Mitteilungen" bespricht, kann es als allgemeine Regel
. betrachtet werden, daß ein Geschütz in senkrechter Rich-
tung nur die Hälfte seiner wagrechten Schußweite habe.
Borläufig würde allerdings die Artillerie auf die Ver-
teidigung der Hoheitsrechte im Luftmeer überhaupt nicht
eingerichtet sein, da das Geschützrohr nicht senkrecht
gestellt werden kann; außerdem müßte bei einem senk-
rechten Schuß das Geschoß, wenigstens nach der Theorie,
""f das Geschütz wieder zurückfallen, was von
o..figermaßen unangenehmen Folgen sein würde. Die
Küsten- und Schiffsgeschütze erreichen gegen-
bedeutende Schußweite, zum Beispiel sollen
na ?? Küstenkanonen für die Forts von New Jork
weit reichen, und man würde mit ihnen
uoer oen höchsten Berg der Erde hinüberschießen können.
' Mit solchen Geschützen würde man in senkrechter Rich-
tung ein Geschoß bis zu 16 Kilometer in die Lust
schleudern können. E. K.
Die Türken und das öayerische Mer. — Im 14. und
15. Jahrhundert gab es in Bayern eine Biersteuer noch
nicht. Die große Maß herrlichen Bieres kostete derzeit
in den größeren Städten im Winter zwei Pfennig, im
Sommer drei Heller. Auf dem Lande brauten die Haus-
haltungen ihren Bedarf selbst, viele Haushaltungen von
Handwerkern und Kleinbürgern auch in den Städten.
Wo der Familienvater oder die Familienmutter der
feinen Kunst des Bierbrauens selbst nicht kundig war,
besorgten die Sache im Herbst und Frühjahr wandernde
Brauknechte, „Schrollen" genannt. Erst dem 16. Jahr-
hundert war es Vorbehalten, dem bis dahin steuerfreien
Nationalgetränk eine Staatsabgabe aufzulasten. Im
Jahre 1541 brach nämlich unter Kaiser Karl V. ein Krieg
mit den Türken aus, der den Kaiser einen Zug nach
Algier unternehmen ließ. Hierzu hatte als Reichsfürst
auch Herzog Wilhelm von Bayern nicht nur mit einem
Heer von Rittern und Reisigen Lehnsfolge zu lersten,
sondern zu den Kriegskosten auch noch 60,000 Gulden
bares Geld beizusteuern. Um diese für jene Zeit außer-
ordentlich hohe Summe aufzubringen, ließ der Herzog
einen Aufschlag auf das Bier ausschreiben, der diesem
denn auch später niemals wieder abgenommen worden
ist. So hat die biertrinkende Welt also eigentlich die
Schuld an der Steuer, die den edlen Trank dem Trinker
um so und so viel verteuert, den Muselmännern zur
Last zu schreiben. C. Sp.
Die Flache des Arztes. — Der berühmte Pariser
Maler M. hat einst eine Abfertigung von einem Arzte
erhalten, die viel belacht worden ist. Der wertvolle
Hund des Malers war krank geworden, und sein Herr
zögerte keinen Augenblick, den ihm benachbarten Pro-
fessor L. an der Universität zu seiner Behandlung her-
beizurufen. Der Arzt, ein Mitglied der Akademie, kam
und war nicht wenig erstaunt, als man ihm einen Hund
als Patienten übergab. Er untersuchte ihn aber doch
und verschrieb ein Rezept; das interessante Vieh wurde
denn auch geheilt.
Als bald darauf der Maler dem Professor begegnete,
fragte er, was er ihm schulde. Der Arzt suchte auszu-
weichen, aber der Maler drang weiter in ihn.
„Wenn Sie denn durchaus so freundlich sein wollen,"
sagte endlich der Mediziner, „dann will ich Sie zum
Ausgleich um eine kleine Gefälligkeit bitten. Ich habe
eben in meiner Villa in Montmorency ein schönes
neues Gitter setzen lassen. Würden Sie mir das wohl
anstreichen?" E. K
Welche Krau darf sich schminken. — Als am Hofe
des schlichten Königs Friedrich Wilhelm I. von Preußen
der französische Gesandte von den Toilettengeheimnissen
des französischen Hofes erzählte und auch der Schminke
als eines für die Damen unentbehrlichen Schönheitsmit
tels gedachte, rief der Soldatenkönig mit einem strengen
Seitenblick auf ein paar Hofdamen seiner Gemahliin
„Keine Frau soll sich an meinem Hofe schminken, als die,
welche nicht mehr zu erröten vermag!" E. K
Das Buch für Alle.
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„Wie heißt Er?"
„Halten zu Gnaden. Majestät, mit untertänigstem
Verlaub zu sagen, mein Name ist Wenzel Berblinger."
„Hat Er nichts Vernünftigeres und Besseres jeden Tag
zu thun, als die armen Buben zu prügeln? Allemal,
wenn ich hier vorbeikomme, höre ich deren Jammer-
geschrei. Das ist doch zu arg und erregt meinen Verdruß."
„Verzeihen Eure kaiserliche Majestät allergnädigst
meinen Widerspruch," sagte ruhig der junge Lehrer.
„Das ist nur so, weil Eure Majestät täglich genau um
diese Zeit vorbeizukommen pflegen, nämlich eben vor
vier Uhr, denn gerade da findet die Generalabstrafung
statt. Ich habe achtzig Buben zu regieren, darunter sind
einige Nichtsnutze und Faulenzer täglich, die mit tüch-
tigen Hieben nach Hause geschickt werden müssen, sich
selbst zur heilsamen Besserung, den anderen zum war-
nenden Exempel. Während der übrigen Tageszeit strafe
ich nicht, um den Unterricht dadurch nicht zu stören."
„So ist das also?"
„Würden Eure Majestät zu irgend einer anderen
Stunde während der Schulzeit hier vorbeipassieren, so
würden Majestät es bemerken, daß wir uns mit Lese-
und Buchstabierübungen emsiglich beschäftigen, das große
und das kleine Einmaleins vornehmen, sowie auch andere
nützliche Wissenschaften mit allem Fleiße betreiben. Erst
ganz zum Beschluß meiner Tagesarbeit bekommen die
faulen Nichtsnutze ihre Hiebe."
Berblinger, der bisher die rechte Hand hinter dem
Rücken verborgen gehalten hatte, brachte nun dieselbe,
bewaffnet-Mit dem Strafinstrument, zum Vorschein.
„Der Stock ist gut und zweckmäßig," sagte kopfnickend
der Kaiser. „Er ist nicht zu lang, nicht zu dick und
nicht zu dünn."
„Sonntags, wenn er nicht benutzt wird, pflege ich
ihn in Salzlake zu legen, kaiserliche Majestät. Das er-
hält ihn geschmeidig und dann „zieht" er besser, wenn
er am Montag und an den anderen Schultagen ge-
braucht wird."
„Sehr gut!" rief Leopold. „Ein sehr verständiger
und tüchtiger Pädagoge scheint Er mir zu sein, der es
auf richtige Art fertig bringt, durch gute Lehren und,
wenn es sein muß, mit dem Stock die Buben zu ordent-
lichen Menschen und nützlichen Staatsbürgern zu er-
ziehen. Ich bin also wohl mit Ihm zufrieden, Berb-
linger, und gedenke Ihm eine Gnade zu erweisen.
Komme Er morgen vormittag um zehn Uhr zur Audienz
in die Hofburg."
„Kaiserliche Majestät, ich danke unterthänigst für so
viel Huld, bitte aber gnädigst zu verzeihen, wenn ich
zu bemerken mir erlaube, daß alsdann gerade Schul-
stunde ist, die ich nicht gern aussehen möchte. Die
Pflicht über alles! Aber nächste Woche fangen die
Ferien an; wenn es dann geschehen dürfte, würde es
besser passen."
„Bravo!" rief entzückt der Kaiser. „Das gefällt mir.
Er ist ebenso pünktlich als Lehrer, wie ich es als Kaiser
bin. Komme Er also nächste Woche in die Hofburg zur
Audienz!"
Dankend verneigte sich der Lehrer und der Kaiser
ritt mit seinem Gefolge weiter.
In der nächsten Woche verfehlte Berblinger nicht, sich
zur Audienz zu begeben, wo er ein Päckchen mit fünfzig
Dukaten empfing, nebst einigen huldvollen Worten wei-
terer Anerkennung, die Leopold an ihn richtete.
Dies wurde bald bekannt und es hatte die angenehme
Folge, daß die Oberschulbehörde unter solchen Umständen
Königin Margarete von Snglanck unö ösr Kauber, ilacki einem Semäiös von 3. v. Penrose. (5. 13)
den pünktlichen Wenzel Berblinger für eine auserlesen
köstliche Perle des Lehrerstandes ansah, aus welchem
Grunde ihm ehrenvolle Beförderung im Amte rasch zu
teil wurde. Er starb im Jahre 1726 als Oberschulrat.
I. O. Hansen.
Die Köhe eines senkrechten Kanonenschusses. — Nach
internationalem Rechte kann ein Staat von seinen Küsten
aus auf dem Meere innerhalb einer Uferzone Hoheits-
rechte ausüben, deren Breite der Tragweite eines Kanonen-
schusses von der Küste aus entspricht. Die Luftschiffer
haben nun die Frage aufgeworfen, ob mit Bezug auf
das Luftmeer dieselbe Regel gelten soll und in welcher
Höhe der Luftschiffer wohl dem Hoheitsrecht des Landes
entzogen wäre, über dem sein Ballon schwebt. Nach
Moedebeck, der diese Angelegenheit in den „Aeronautischen
Mitteilungen" bespricht, kann es als allgemeine Regel
. betrachtet werden, daß ein Geschütz in senkrechter Rich-
tung nur die Hälfte seiner wagrechten Schußweite habe.
Borläufig würde allerdings die Artillerie auf die Ver-
teidigung der Hoheitsrechte im Luftmeer überhaupt nicht
eingerichtet sein, da das Geschützrohr nicht senkrecht
gestellt werden kann; außerdem müßte bei einem senk-
rechten Schuß das Geschoß, wenigstens nach der Theorie,
""f das Geschütz wieder zurückfallen, was von
o..figermaßen unangenehmen Folgen sein würde. Die
Küsten- und Schiffsgeschütze erreichen gegen-
bedeutende Schußweite, zum Beispiel sollen
na ?? Küstenkanonen für die Forts von New Jork
weit reichen, und man würde mit ihnen
uoer oen höchsten Berg der Erde hinüberschießen können.
' Mit solchen Geschützen würde man in senkrechter Rich-
tung ein Geschoß bis zu 16 Kilometer in die Lust
schleudern können. E. K.
Die Türken und das öayerische Mer. — Im 14. und
15. Jahrhundert gab es in Bayern eine Biersteuer noch
nicht. Die große Maß herrlichen Bieres kostete derzeit
in den größeren Städten im Winter zwei Pfennig, im
Sommer drei Heller. Auf dem Lande brauten die Haus-
haltungen ihren Bedarf selbst, viele Haushaltungen von
Handwerkern und Kleinbürgern auch in den Städten.
Wo der Familienvater oder die Familienmutter der
feinen Kunst des Bierbrauens selbst nicht kundig war,
besorgten die Sache im Herbst und Frühjahr wandernde
Brauknechte, „Schrollen" genannt. Erst dem 16. Jahr-
hundert war es Vorbehalten, dem bis dahin steuerfreien
Nationalgetränk eine Staatsabgabe aufzulasten. Im
Jahre 1541 brach nämlich unter Kaiser Karl V. ein Krieg
mit den Türken aus, der den Kaiser einen Zug nach
Algier unternehmen ließ. Hierzu hatte als Reichsfürst
auch Herzog Wilhelm von Bayern nicht nur mit einem
Heer von Rittern und Reisigen Lehnsfolge zu lersten,
sondern zu den Kriegskosten auch noch 60,000 Gulden
bares Geld beizusteuern. Um diese für jene Zeit außer-
ordentlich hohe Summe aufzubringen, ließ der Herzog
einen Aufschlag auf das Bier ausschreiben, der diesem
denn auch später niemals wieder abgenommen worden
ist. So hat die biertrinkende Welt also eigentlich die
Schuld an der Steuer, die den edlen Trank dem Trinker
um so und so viel verteuert, den Muselmännern zur
Last zu schreiben. C. Sp.
Die Flache des Arztes. — Der berühmte Pariser
Maler M. hat einst eine Abfertigung von einem Arzte
erhalten, die viel belacht worden ist. Der wertvolle
Hund des Malers war krank geworden, und sein Herr
zögerte keinen Augenblick, den ihm benachbarten Pro-
fessor L. an der Universität zu seiner Behandlung her-
beizurufen. Der Arzt, ein Mitglied der Akademie, kam
und war nicht wenig erstaunt, als man ihm einen Hund
als Patienten übergab. Er untersuchte ihn aber doch
und verschrieb ein Rezept; das interessante Vieh wurde
denn auch geheilt.
Als bald darauf der Maler dem Professor begegnete,
fragte er, was er ihm schulde. Der Arzt suchte auszu-
weichen, aber der Maler drang weiter in ihn.
„Wenn Sie denn durchaus so freundlich sein wollen,"
sagte endlich der Mediziner, „dann will ich Sie zum
Ausgleich um eine kleine Gefälligkeit bitten. Ich habe
eben in meiner Villa in Montmorency ein schönes
neues Gitter setzen lassen. Würden Sie mir das wohl
anstreichen?" E. K
Welche Krau darf sich schminken. — Als am Hofe
des schlichten Königs Friedrich Wilhelm I. von Preußen
der französische Gesandte von den Toilettengeheimnissen
des französischen Hofes erzählte und auch der Schminke
als eines für die Damen unentbehrlichen Schönheitsmit
tels gedachte, rief der Soldatenkönig mit einem strengen
Seitenblick auf ein paar Hofdamen seiner Gemahliin
„Keine Frau soll sich an meinem Hofe schminken, als die,
welche nicht mehr zu erröten vermag!" E. K