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Zeitschrift des Bayerischen Kunstgewerbe-Vereins zu München: Monatshefte für d. gesammte dekorative Kunst — 1890

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Heft 11/12
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Gmelin, L.: Die Mittelalterliche Goldschmiedekunst in den Abruzzen, [2]
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https://doi.org/10.11588/diglit.6755#0071
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■I- (37 -§■

Gegend um Solmona genau kennen gelernt habe und sich an
das Vorhandensein zahlreicher Goldschmiedearbeiten
erinnere. Andrerseits spricht Prof. v. Bindi sich wieder-
holt dahin aus, daß diese Marke auf Solmona als den
Lntstehungsort der betr. Arbeiten deute?) Diese Lesung
glaubte der um die lokale Aunstforschung verdiente Solmonese,
Prof, piccirillk, anfangs und so lange ablehnen zu müssen,
bis ein Stück gefunden werde, welches sowohl jene Marke
enthalte, als auch inschriftlich bestätige, daß dasselbe von
einem Meister aus Solnwna ausgeführt worden sei?) In
seiner letzten Arbeit?) gibt er jedoch stillschweigend jene Be-
dingung auf, indem er ausdrücklich den Stempel jSOCIi für
seine Vaterstadt in Anspruch nimmt.

Die Thatsache, daß die Stadt um (HOO ein Beschau-
zeichen besaß, geht aus einer Urkunde hervor, laut welcher

Dem Meister Nicolo Piczulo aus Solmona, unferm kjofgoldschrnied
(aurifici familiari) und unferm getreuen Freund Gnade und Wohlwollen.
Neulich wurde uns seitens der Gemeinde (Universilas) und der Ein-
wohner der genannten Stadt Solmona, unsrer getreuen Freunde (dilec-
torum) ehrerbietigst auseinandergefetzt, daß in diesen vergangenen Tagen
das Zeichen (signum) oder der Stempel (sculptrum), welchen sie ge-
wöhnlich »mercum« nennen und mit welchem sie die goldenen und
silbernen Gefäße und andre Gebilde (sculplurae) und Werke aus gutem
(electi) Gold und Silber, welche in genannter Stadt gemacht, getrieben
(cuduntur) oder verfertigt (labricanrur) werden, zu bezeichnen (signari)
psiegten, zersprungen und beschädigt sei. Daher ist uns von derselben
Seite die unterthäuigste Bitte unterbreitet worden, gnädiglichst zu ge-
statten, daß der Stempel (signum) selbst ausgebessert (reformari) oder
wieder hergestellt (refici) werde, mit den gleichen Relief-Buchstaben
(cum similibus licteris sculpturis) oder Seichen (rotis) oder mit andern,
wie es der vorgenannten Gemeinde übereinstimmend gutdünkt. Da
wir aber den Bittstellern geneigt sind, so geben wir nach unsrer reif-
lichen Ueberlegung dieLrlaubuiß und Vollmacht, das genannte »signum*

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aus der ehemaligen Sammlung ITTorbio in Mailand;
z. Zeit int Besitze des Hofbuchhändlers Th. Ackermann
in München, vorder- und Rückansicht mit Details.
(Das Kreuz ist verkäuflich.)

Nr. 6 des Verzeichnisses auf S. (^5.

dasselbe im Jahre (^06 erneuert werden mußte; ^) sie lautet
mit Hinweglassung derUeberschrift »vadislaus dei gratia etc.«
in der Uebersetzung:

s) Bindi, Mon. S. 89s und S. 900, Anm.

6) P. Piccirilli, Lo Stemma ed il Marco degli orefici della
cittä di Sulmona. (Lanciano, Carabba, 1889). S. 16.

7) II tesoro della Cathedrale di Sulmona, im Septemberhest der
Rivista Abruzzese.

8) Die Urkunde ist im Urtext abgedruckt bei Paraglia, cod.
dipl., Urkunde CCIX, — auch schon bei Qi Pietro, Cittä, Anhang
S. 20 — ebenso bei Bindi, Mon. S. 733, Anm. 2. Bindi ver-
wechselt übrigens hier im Text diese Urkunde mit jener vom 2. Sept.

(Faraglia, Urkunde CCXI) in welcher Ladislaus der Stadt das
Siegel verlieh; er widerspricht hier seinen oben erwähnten Angaben,
indem er behauptet, die Marke habe die Buchstaben des Wappens
S. M. P. E enthalten.

oder »mercum« auszubessern oder wiederherzustellen, wie es beschlossen
werden wird imrd; die genannte Gemeinde oder durch deren größeren
oder älteren Theil nach der Meinung der Anwesenden, wir wollen
und verordnen, daß das von Dir auf die genannte weise hergestellte
signum sorgfältig aufgehoben und bewahrt werde entsprechend der
früheren Gepsiogenheit, und mit demselben die Bildwerke (opera) und
Gefäße (vasa) selbst gestempelt werden gemäß der Gewohnheit, die
Probe auf gutes Gold oder Silber an solchen vorzunehmen (secundum
approbationem electi auri vel argenti in talibus fieri). Das Schreiben
trägt zum Schluß das Datum: »in Castro Novo« zu Neapel, den
28. Dezember 1^06.

Ist durch diese Urkunde das einstige Vorhandensein
eines städtischen Beschauzeichens nachgewiesen, so darf man
wohl ohne Gefahr annehmen, daß, wenn sich in Solmona
und Untgegend Stücke finden, deren Stenipel übereinstim-
mend „Solmona" gelesen werden könnte, dieß auch das
städtische Beschauzeichen sei. Nun finden sich in Solmona

V.
 
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