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Bredius, Abraham [Bearb.]
Künstlerinventare: Urkunden zur Geschichte der holländischen Kunst des XVIten, XVIIten und XVIIIten Jahrhunderts (Band 1) — Haag, 1915

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https://doi.org/10.11588/diglit.33476#0031

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MOLENÄER.

17

w.) 1654. 21. April.

Jan Miensz. Molenaer klagt gegcn Cornelis Jansz. Ryp uncl
heischt von diesem fl. 12 Lohn für Arbeit an einem Gemälde,
darstellend den heiligen Hieronymus, das arg beschädigt gewesen
war (und das er offenbar ausgebessert hat), sowie Tragung der
Gerichtskosten.

Der Fall wird verschoben.

Am 25. April wird der Spruch gefällt. *) (Vergl. Beilage v.)

x. )-18. Juni.

In der Sache vom 11. April 1654 (vergl. Beilage u.) wird der
Spruch gefällt. Molenaer soll das in Frage stehende Bild behalten
diirfen, dafiir aber fi. 15 an den Kläger zu bezahlen haben.
Damit soll der Fall erledigt sein. !)

y. ) 1655. 9. Jan.

Jan Miense Molenaer erwirbt von dem Maurermeister Hendrick
Bouwens ein Haus und Grundstück in der Voetboogstraat in
Amsterdam. Seine Frau, Judith Leyster, schliesst für ihn den
Kauf ab. Die Kaufsumme beträgt 8200 ß. Davon sollen bis im
Mai 4200 fl. in Bildern bezahlt werden, wozu von den beiden
Kontrahenten je zwei unparteiische Maler zur Taxation der Bilder
herbeigezogen werden sollen. (Vergl. Beilage z). Die übrigen 4000 fl.
soll Molenaer gegen 5°/0 Zinsen auf seinem Haus behalten diirfen.

Bouwens soll dafür verpflichtet sein, an die Treppe nach dem
obern Zimmer eine schön gearbeitete Lehne zu liefern, sowie
noch einige andere Ausbesserungen vorzunehmen. 1 2)

(Unterzeichnet:)

z.) - 26. April.

Vor dem Notar erscheinen Petrus Soutman, Cesar van Ever-
dingen, Allert van Everdingen und Emanuel de With, die

1) Rollen, Haarlem.

2) Prot. Not. C. Tou, Amsterdam.

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