222
LIEVENS.
sowie vom Grossvater seiner Mutter geerbt. Seinerseits setzt er
nun den Yater zum alleinigen Erben ein. Stirbt sein Yater vor
ihm, dann geht das Erbe iiber an seine Stiefmutter Cornelia
de Bray. Usw. ^ 1)
(Unterzeichnet:)
/
B.) 1664. 17. April.
Testament von S r .Joan Andre Lievens, unverheiratet, zwanzig
Jahre alt. Wenn er unverheiratet sterben sollte, wird sein
Yater, Joan Lievens, alleiniger Erbe sein.
(Mit schöner Schrift unterzeichnet:)
Jan Andre Livens. 2)
0.) Kurz nach 1664. 17. April. (Das Datum ist abgeschnitten).
Joan Andrea Lievens, ßjnschilder, empfängt fl. 1121—-14 st.
als den ihm zukommenden vl7 von der Nachlassenschaft seiner
Urgrossmutter, Juffr. Catharina de Yergnis, Witwe von .Jan de
Heunis, in Antwerpen. 2)
D.) 1666. 3. Mai.
Testament von S r Joan Andre Lievens, wohnhaft an der
Prinsengracht. Als Universalerben setzt er seinen Yater, Joan
Lievens, ein. Dieser muss sich jedoch verpflichten, an Anna
Boogh in Amsterdam jährlich eine gewisse Summe auszuzahlen.
Ist der Yater damit nicht einverstanden, soll er nur seinen
legitimen Pflichtteil erben. Anna Boogh soll die Inventarisierung
seiner Habe verlangen dürfen.
Als Zeugen fungieren Jacobus Buytewech und Jan van Balen.
I
■ (Unterzeichnet:) Jan Andre Livens. 3)
1) Prot. Not. J. de Bray, Amsterdam.
2) Prot. Not. H. Westfrisius, Amsterdam.
3) Prot. Not. J. H. van Leeuwen, Amsterdam.
LIEVENS.
sowie vom Grossvater seiner Mutter geerbt. Seinerseits setzt er
nun den Yater zum alleinigen Erben ein. Stirbt sein Yater vor
ihm, dann geht das Erbe iiber an seine Stiefmutter Cornelia
de Bray. Usw. ^ 1)
(Unterzeichnet:)
/
B.) 1664. 17. April.
Testament von S r .Joan Andre Lievens, unverheiratet, zwanzig
Jahre alt. Wenn er unverheiratet sterben sollte, wird sein
Yater, Joan Lievens, alleiniger Erbe sein.
(Mit schöner Schrift unterzeichnet:)
Jan Andre Livens. 2)
0.) Kurz nach 1664. 17. April. (Das Datum ist abgeschnitten).
Joan Andrea Lievens, ßjnschilder, empfängt fl. 1121—-14 st.
als den ihm zukommenden vl7 von der Nachlassenschaft seiner
Urgrossmutter, Juffr. Catharina de Yergnis, Witwe von .Jan de
Heunis, in Antwerpen. 2)
D.) 1666. 3. Mai.
Testament von S r Joan Andre Lievens, wohnhaft an der
Prinsengracht. Als Universalerben setzt er seinen Yater, Joan
Lievens, ein. Dieser muss sich jedoch verpflichten, an Anna
Boogh in Amsterdam jährlich eine gewisse Summe auszuzahlen.
Ist der Yater damit nicht einverstanden, soll er nur seinen
legitimen Pflichtteil erben. Anna Boogh soll die Inventarisierung
seiner Habe verlangen dürfen.
Als Zeugen fungieren Jacobus Buytewech und Jan van Balen.
I
■ (Unterzeichnet:) Jan Andre Livens. 3)
1) Prot. Not. J. de Bray, Amsterdam.
2) Prot. Not. H. Westfrisius, Amsterdam.
3) Prot. Not. J. H. van Leeuwen, Amsterdam.