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Curtius, Ernst
Gesammelte Abhandlungen (Band 2) — Berlin, 1894

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https://doi.org/10.11588/diglit.33815#0476

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VII.

Ueber griechische Colonialmimzen.

Wenn wir in den Tochterstädten die Mutterstadt mit aüen
politischen, wie religiösen Einrichtungen, ja auch mit ihrem
Namen (wie Miletupolis, Megara, Parion, Lindos, Eyme und
andere Beispiele zeigen) neu erstehen sehen, so werden wir
auch die für das bürgerliche Leben wichtigste aller Erhndungen,
das Geld der Mutterstadt mit dem städtischen Wappen in der
Püanzstadt wiederzuünden erwarten. AVährend des Aufbaus
mufste die neue Stadt, wie mit allem Andern, so auch mit
Geld aus der Heimath versehen werden; die neuen Kaufmanns-
häuser, die Schiffswerften und industriellen Unternehmungen
waren ja alle nur Filiaie hauptstädtischer Geschäfte, und auch
hei der Einrichtung einer eigenen Mtinzofhcin konnte man
nichts Anderes beabsichtigen, als das circulirende Geld, das die
Oolonie mit dem Mutteriande verband, auf eine dem wachsen-
den Verkehre entsprechende Weise zu vervielfäitigen. Das
mutterstädtisclie Wappen war das gegehene Symhol der Bluts-
verwandtschaft, der geeignetste Ausdruck ungelöster Gernein-
schaft und gegenseitiger Verbindlichkeit.

Denn der aussendende Staat dachte ja nicht daran, seine
Btirger aufzugeben und auf ein Kapital von Bürgerkraft Ver-
zicht zu leisten; er legte es nur an einer Stelie an, wo es seinen
Interessen ntitziicher zu sein schien als zu Hause.

Die Ausgewanderten mufsten fortfahren, zur Unterhaltung
des Gemeinwesens beizusteuern, was in verschiedener Weise
geschah. So wissen wir von den Püanzstädten von Sinope,
dafs die Bürger derselben für die ihnen angewiesenen Grund-
stticke einen jähriichen Zins zahlen mufstenp) Es waren die

Xenophon, Anabasis V 5.
 
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