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ein Requiem mit Opfer für alle ans der
Bruderschaft Verstorbenen und ebenso die
zur hl. Mutter Anna am Anuatag ab-
halten lasse; auch brenue an Sonn- und
Feiertagen zu Ehren dieser Heiligen eine
Kerze, welche von der Bruderschaft unter-
halten werde, während der heiligen Messe.
Brudcrschaftsbüchlein waren damals keine
vorhanden.
Die Statuten der Sebastiansbruderschaft,
welche 1841 von Pfarrer Graf auf Ver-
langen und in Uebereinstimmung der Pfarr-
genossen den Bestimmungen der allgemeinen
Gottesdienstordnung gemäß entworfen wur-
den, baden folgenden Wortlaut:
1. Die hiesige Bruderschaft ist ein freiwilliger
religiöser Verein, in der Absicht und zu dein
Zwecke sich bildend, mittels besonderer kirchlicher
Verpflichtungen und gottesdienstlicher Erbauungs-
mittel christlichen Sinn lebendiger anzuregen,
und christliches Leben zu befördern.
2. Dieselbe stellt sich unter den besonderen
Schuh des hl. Sebastian, und benennt sich nach
dem Namen desselben, um einerseits durch das schöne
Tugendbeispiel dieses Heiligen zur Nachahmung
ermuntert, anderseits durch die Fürbitte des-
selben sowohl vor zeitlichen Krankheiten des
Leibes als auch vor den Gefahren und dem Ver-
derben der Seele bewahrt zu werden.
3. Das Titularfest der Bruderschaft wird an
dem auf Sebastiani folgenden Sonntage, oder,
falls dies nicht genehmigt würde, am Patro-
zinium S. Nikolai begangen. Diese Feier be-
steht vorzüglich darin, daß sämtliche Bruderschafts-
mitglieder die heiligen Sakramente der Buße
und des Altars empfangen. Auch ist an diesem
Feste von den Mitgliedern ein Opfer für die
Armen abzulegen.
4. Alljährlich wird am Mittwoch nach dem
zweiten Fastensonntage ein Jahrtagsgedächtnis
für alle aus der Bruderschaft Verstorbenen mit
einem Seelenamte gehalten, wobei die Namen
der im Laufe des Jahres Verstorbenen sowie der
neu eingetretenen Mitglieder abgelesen werden.
Auch ist an diesem Tage ivieder ein Opfer für
die Armen zu entrichten.
5. Nach dem Ableben eines Mitgliedes der
Bruderschaft werden drei heilige Messen für die
Seelenruhe der Verstorbenen von dem Pfarr-
geistlichen gelesen.
6. Jedes Mitglied hat bei seinem Eintritte
zwölf Kreuzer, und bei dem Sterbfalle eines
Mitgliedes sechs Kreuzer in die Bruderschastskasse
einzulegen, welche Einlage zu Bestreitung der
Bruderschaftskosten überhaupt, insbesondere aber
zu Unterstützung der Armen und Kranken und
zu ähnlichen wohltätigen Zwecken verwendet wird.
7. Die Aufnahme in die Bruderschaft be-
schränkt sich allein auf die eigenen Pfarrgenossen,
von denen jedem Erwachsenen der Eintritt in
dieselbe frei steht.
8. Von de» Mitgliedern der Bruderschaft wird
ein Bruderschaftskassenpfleger durch Stimmen-
mehrheit auf drei Jahre gewählt, welcher jährlich
auf den in der zweiten Fastenwoche abzuhaltenden
Jahrtag dem Kirchenkonvente das Verzeichnis der
Mitglieder und die Rechnung über Einnahme
und Ausgabe zur Einsicht vorzulegen hat.
9. Vorstehende Bestimmungen sind nun noch
dem Hochwürdigen Bischöflichen Ordinariate zur
Einsicht und Genehmigung vorzulegen.
Die beiden letztgenannten Bruderschaften
bestehen heute noch in Haidgau. Außer
Haisterkirch ließen sich Personen ans Haid-.
gauauchzuMich elw innad enin die dor-
tige Bruderschaft aufnehmen. (Forts, folgt.)
666k. Lwei DiurcntiuDupellen in
Schwaben
(zu „D.-A." XX S. 138-140).
Eines der ältesten, dem hl. Laurentius
auf dem Rost geweihten Kirchlein in Schwa-
ben ist die sehr alte, ans dem Einzelhof dieses
Namens in der Mitte eines Dreiecks
(welches die Dörfer Donzdorf, Gingen a.F.
und Klein-Süssen bilden) stehende Lau-
rentiuskapelle in Hürbelsbach,
Gemeindeverbands Donzdorf, welche einst
im 12.—15. Jahrhundert eine Pfarrkirche
und die Mutterkirche der drei genannten
Orte gewesen sein soll und anderen Bau
im Lauf der Jahrhunderte wohl viel ge-
ändert worden ist (s. Oberamtsbeschreibung
von Geißlinge», 1842, S. 184; Kepp-
ier, Diözesanknnstkatalog S. 114). Der
Chor der Kapelle, welchem vor Zeiten
wohl ein entsprechendes Langhaus vorge-
baut war, ist noch in seiner ursprüng-
lichen Gestalt, indes von der einfachsten
gotischen Architektur erhalten („dreiseitiger
Chorschluß, mit Strebepfeilern, Kreuzge-
wölbe, Maßwerkfenster" K.). Der darin
befindliche altdeutsche Flügelaltar (bezw.
die Ueberbleibsel desselben) im Mittelkasten
die Figuren von: St. Laureutins, Apol-
lonia und Klosterfrau (?); ans den Flügeln
innen: St. Stephanus und gekrönter Hei-
liger mit Schwert, Bartholomäus und Mar-
gareta; außen: St. Georg und Johannes
gehört schon der mehr spätgotischen Zeit
an. Nach einer Angabe des Münsterbau-
mcisters Thrän im zweiten Bericht der
„Verhandlungen des Vereins für Kunst
und Altertum in Ulm-Oberschwaben", Ulm
bei Stettin, 1844, S. 16/17 ist einzig
„noch das Stück eines Altarflügels auf
Holz gemalt, den Bischof Benno mit dem
Fisch als Attribut vorstellend, der einzige
Ueberrest alter Malerei vorhanden", nach
ein Requiem mit Opfer für alle ans der
Bruderschaft Verstorbenen und ebenso die
zur hl. Mutter Anna am Anuatag ab-
halten lasse; auch brenue an Sonn- und
Feiertagen zu Ehren dieser Heiligen eine
Kerze, welche von der Bruderschaft unter-
halten werde, während der heiligen Messe.
Brudcrschaftsbüchlein waren damals keine
vorhanden.
Die Statuten der Sebastiansbruderschaft,
welche 1841 von Pfarrer Graf auf Ver-
langen und in Uebereinstimmung der Pfarr-
genossen den Bestimmungen der allgemeinen
Gottesdienstordnung gemäß entworfen wur-
den, baden folgenden Wortlaut:
1. Die hiesige Bruderschaft ist ein freiwilliger
religiöser Verein, in der Absicht und zu dein
Zwecke sich bildend, mittels besonderer kirchlicher
Verpflichtungen und gottesdienstlicher Erbauungs-
mittel christlichen Sinn lebendiger anzuregen,
und christliches Leben zu befördern.
2. Dieselbe stellt sich unter den besonderen
Schuh des hl. Sebastian, und benennt sich nach
dem Namen desselben, um einerseits durch das schöne
Tugendbeispiel dieses Heiligen zur Nachahmung
ermuntert, anderseits durch die Fürbitte des-
selben sowohl vor zeitlichen Krankheiten des
Leibes als auch vor den Gefahren und dem Ver-
derben der Seele bewahrt zu werden.
3. Das Titularfest der Bruderschaft wird an
dem auf Sebastiani folgenden Sonntage, oder,
falls dies nicht genehmigt würde, am Patro-
zinium S. Nikolai begangen. Diese Feier be-
steht vorzüglich darin, daß sämtliche Bruderschafts-
mitglieder die heiligen Sakramente der Buße
und des Altars empfangen. Auch ist an diesem
Feste von den Mitgliedern ein Opfer für die
Armen abzulegen.
4. Alljährlich wird am Mittwoch nach dem
zweiten Fastensonntage ein Jahrtagsgedächtnis
für alle aus der Bruderschaft Verstorbenen mit
einem Seelenamte gehalten, wobei die Namen
der im Laufe des Jahres Verstorbenen sowie der
neu eingetretenen Mitglieder abgelesen werden.
Auch ist an diesem Tage ivieder ein Opfer für
die Armen zu entrichten.
5. Nach dem Ableben eines Mitgliedes der
Bruderschaft werden drei heilige Messen für die
Seelenruhe der Verstorbenen von dem Pfarr-
geistlichen gelesen.
6. Jedes Mitglied hat bei seinem Eintritte
zwölf Kreuzer, und bei dem Sterbfalle eines
Mitgliedes sechs Kreuzer in die Bruderschastskasse
einzulegen, welche Einlage zu Bestreitung der
Bruderschaftskosten überhaupt, insbesondere aber
zu Unterstützung der Armen und Kranken und
zu ähnlichen wohltätigen Zwecken verwendet wird.
7. Die Aufnahme in die Bruderschaft be-
schränkt sich allein auf die eigenen Pfarrgenossen,
von denen jedem Erwachsenen der Eintritt in
dieselbe frei steht.
8. Von de» Mitgliedern der Bruderschaft wird
ein Bruderschaftskassenpfleger durch Stimmen-
mehrheit auf drei Jahre gewählt, welcher jährlich
auf den in der zweiten Fastenwoche abzuhaltenden
Jahrtag dem Kirchenkonvente das Verzeichnis der
Mitglieder und die Rechnung über Einnahme
und Ausgabe zur Einsicht vorzulegen hat.
9. Vorstehende Bestimmungen sind nun noch
dem Hochwürdigen Bischöflichen Ordinariate zur
Einsicht und Genehmigung vorzulegen.
Die beiden letztgenannten Bruderschaften
bestehen heute noch in Haidgau. Außer
Haisterkirch ließen sich Personen ans Haid-.
gauauchzuMich elw innad enin die dor-
tige Bruderschaft aufnehmen. (Forts, folgt.)
666k. Lwei DiurcntiuDupellen in
Schwaben
(zu „D.-A." XX S. 138-140).
Eines der ältesten, dem hl. Laurentius
auf dem Rost geweihten Kirchlein in Schwa-
ben ist die sehr alte, ans dem Einzelhof dieses
Namens in der Mitte eines Dreiecks
(welches die Dörfer Donzdorf, Gingen a.F.
und Klein-Süssen bilden) stehende Lau-
rentiuskapelle in Hürbelsbach,
Gemeindeverbands Donzdorf, welche einst
im 12.—15. Jahrhundert eine Pfarrkirche
und die Mutterkirche der drei genannten
Orte gewesen sein soll und anderen Bau
im Lauf der Jahrhunderte wohl viel ge-
ändert worden ist (s. Oberamtsbeschreibung
von Geißlinge», 1842, S. 184; Kepp-
ier, Diözesanknnstkatalog S. 114). Der
Chor der Kapelle, welchem vor Zeiten
wohl ein entsprechendes Langhaus vorge-
baut war, ist noch in seiner ursprüng-
lichen Gestalt, indes von der einfachsten
gotischen Architektur erhalten („dreiseitiger
Chorschluß, mit Strebepfeilern, Kreuzge-
wölbe, Maßwerkfenster" K.). Der darin
befindliche altdeutsche Flügelaltar (bezw.
die Ueberbleibsel desselben) im Mittelkasten
die Figuren von: St. Laureutins, Apol-
lonia und Klosterfrau (?); ans den Flügeln
innen: St. Stephanus und gekrönter Hei-
liger mit Schwert, Bartholomäus und Mar-
gareta; außen: St. Georg und Johannes
gehört schon der mehr spätgotischen Zeit
an. Nach einer Angabe des Münsterbau-
mcisters Thrän im zweiten Bericht der
„Verhandlungen des Vereins für Kunst
und Altertum in Ulm-Oberschwaben", Ulm
bei Stettin, 1844, S. 16/17 ist einzig
„noch das Stück eines Altarflügels auf
Holz gemalt, den Bischof Benno mit dem
Fisch als Attribut vorstellend, der einzige
Ueberrest alter Malerei vorhanden", nach