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Beck, Paul [Editor]; Hofele, Engelbert [Editor]; Diözese Rottenburg [Editor]
Diözesan-Archiv von Schwaben: Organ für Geschichte, Altertumskunde, Kunst und Kultur der Diözese Rottenburg und der angrenzenden Gebiete — 23.1905

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Geschichte des ehemaligen Franziskanerinnenklosters zu Unlingen, [1]
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https://doi.org/10.11588/diglit.18110#0123

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115

Die älteste das Kloster Unlingen be-
treffende Urkunde stammt aus dem Jahr
1416, ist jedoch nur noch in einer Kopie
vorhanden (G.). Es ist ein Stift-
brief über einen ewigen Zins für die
„Kloßnerinnen in der Klößen ze Un-
lengen". Demnach haben wir keinen
Grund, die Entstehung der Klause im
Jahr 1414 zu bezweifeln. Offenbar be-
ruht diese Nachricht auf Dokumenten oder
auf einer Tradition im Kloster. Die
Zweitälteste Urkunde im Original (G.) ist
ein Tauschbries aus dem Jahr 1427
(23. April), wonach die Mutter (Vor-
steherin) und Schwestern der Klause zu
Unlingen „der dryten Nägel saut Frnziszen
Orden" dem St. Peter- und Panlskaplan
ihr eigenes Hans neben dem Kirchhof
gegen einen Garten und 20 Pfd. Heller
überließen. Mit dem Brief, welchen
Peter Mößlin, Ammann zu Unlingen,
und Walther v. Stadion, Bnssenvogt,
siegelten, ist auch die Bestätigungsnrknnde
des Abts Friedrich von Reichenau,
des Patronatöherrn der Pfarrei Unlingen,
verbunden, versehen mit dem Abteisiegel,
ans dem Jahr 1428 (23. Oktober). Wenn
nun auch über das Jahr 1420 eine Ur-
kunde nicht vorhanden ist, so legt doch
die obenerwähnte Tatsache die Annahme
nahe, daß jene feststehende Schenkung des
Walther v. Erbach damals bereits erfolgt
war, daß demnach die Schwestern schon
im Haus des Walther v. Erbach wohnten,
da sie ihr eigenes Haus gegen einen
Garten austanschten. Ferner kann man
daraus schließen, daß ihnen gen. Stifter
das HanS bereits dauernd überlassen habe,
was wohl im Jahr 1420 geschehen sein
könnte. Brnschius ist zwar nicht immer
so zuverlässig, aber er befand sich anno
1548 selbst in dieser Gegend und weiß
auch sonst Einzelheiten zn berichten, welche
persönliche Erkundigung vermuten lassen.
Seine Darstellung kann also wohl ans
einer früheren Tradition im Kloster be-
ruhen. Jedenfalls war das Jahr 1420
für die Schwestern von Bedeutung, sei es
nun, daß jener Ritter dieselben damals
zunächst in sein Haus aufnahm oder das-
selbe ihnen zugleich schenkte.
AnS der Urkunde vom Jahr 1427 geht
aber auch hervor, daß die Schwestern schon
nach der dritten Regel des hl. Franziskus

lebten i) und bereits organisiert waren,
unter einer Vorsteherin (Mutter) stehend.
Hneber hatte offenbar von jener Ur-
kunde Kenntnis, wenn er sagt, daß der
dritte Orden des Hk. Franziskus schon
1427 zu Unlingen eine Wohnung hatte.
All das, die Schenkung durch Walther
v. Erbach und die Annahme der dritten
Regel des hl. Franziskus, wurde in dem
wichtige» Stiftbrief vom Jahr 1461
fixiert, wodurch die Schwestern sich zur
Klausur verpflichteten. Der Brief ist
nicht ausgestellt von Walther v. Erbach,
sondern von den Schwestern selbst und
von Johannes Entzberg, Guardian und
Penitentiar in dem Barfnsserkloster zn
Konstanz, besiegelt und datiert vom
„ersten Tag des höwmonatz, den man
nempt ze latin Julius"; letzteres ist offen-
bar das richtige Datum. Die angehängte
lateinische Konfirmationsurkunde hat nämlich
den 3. Juni 1461, was ans einem Schreib-
fehler beruhen dürfte. Wir teilen eine
genaue Abschrift des Originals beider Ur-
kunden, ergänzt durch Kopien mit (G. und
Pf-)-')
„In dein namen Gottes amen. Es ist ze
wissen allen denen die vnder dem senften ioch
des Landes der süssen minne unsres Her-
ren ihesu christi geruchent hie verdienen mit
der geflissnen Martha das si ewentlich messen
rillend und schowen mit der minnenden
Maria, das hat gütlichen angesähen der er-
würdig Herr und streng ritter Walther von
Erbach und sin erwürdige Husfrow mit willen
und gurrst irer kind und hat durch des Herrn
ihesu christi ere vud vmb sin und siner wirtin
vnd kinde seien Hail gegeben ain Hus gelegen ze
Nnlengen an der lirchen fri) aigen vubekümbret
von aller Herrschafft vnd des Dorffs halb wan
mit vnserm gutten willen darvmb das wir die
kindle gaistlichem leben vnd ordnung bester bas
mugeut dienen vnserm Herren ihesn christo in
dem Hus, vnd der seien hail genieret werde.
') Jur Jahr 1420 wurde das Tertiarierinuen-
kloster zu Niedlingen gestiftet. Die Witwe Guta
Klingerin schenkte zu diesem Zweck ihr Haus bei
der Pfarrkirche nebst Gütern vier Schwestern
von der dritten Regel des hl. Franziskus
unter der Bedingung, daß diese vier Schwestern
aus Moosheim, Halingen und Oggelsbeuren,
d. h. aus den dortigen Klöstern, nach Niedlingen
bestimmt werden. Daraus kann man schließen,
daß die Schwester» zu Unlingen damals die
dritte Regel des hl. Franziskus schon ange-
nommen hatten („D.-Zl." 1889, S. 89>; vergl.
„Sonntagsfreude" (Riedlingon) 1895, S. 221.
2) Das Perg.-Orig. mit Siegeln ist in der
Gem.-Reg.; drei Kopien aus dem 17. Jahrhundert
in der Pfarr-Neg.
 
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