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Beck, Paul [Hrsg.]; Hofele, Engelbert [Hrsg.]; Diözese Rottenburg [Hrsg.]
Diözesan-Archiv von Schwaben: Organ für Geschichte, Altertumskunde, Kunst und Kultur der Diözese Rottenburg und der angrenzenden Gebiete — 24.1906

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Geschichte des ehemaligen Franziskanerinnenklosters zu Unlingen, [8]
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https://doi.org/10.11588/diglit.18485#0144

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136

sie ja eine Stiftung zu einer ewigen Messe
und < zur Unterhaltung eines eigenen
Beichtvaters aus ihrem Orden. Die
Zeit, nach Intention jener Stiftung zu
bandeln, schien jetzt zu kommen. Daß die
Ordeusoberen dieser Sache nickt abge
neigt waren, läßt sich erraten. Sie kam
zur Sprache anläßlich einer neuen Re-
duktion von Jahrtägen im Jahre
1729 durch den Generalkommissär dei
deutsch-belgischen Nation, I. Wilhelm
Weinands 0. 5. U., zu Augsburg. Es
handelte sich um ältere und neuere
Stiftungsmessen, so des Truchsessen Will
Helm (1615) und Christoph (1599),
weiter um den Zahltag der Stifter und
Guttäter des Klosters, der Anna Joh.
Hermanutzin und ihrer Geschwister, der
Schwestern und Guttäter beim Kloster-
bau und schließlich um die Stiftung der
w i e n e ri s ch e n W o h lt ät er. Für letztere
war bisher eine heilige Messe gelesen
worden Wege» der gesammelten 8000 fl.,
von welchen 4000 fl. anznwendeu wären
zur Erhaltung eines Beichtvaters und
Priesters, der in der Kapelle täglich eine
heilige Messe lesen sollte. Die 4000 fl.
waren aber zum Nutzen des Klosters ver-
wendet worden, weil man, wie es heißt,
keine Hoffnung hatte, einen Beichtvater
dahin zu setzen, und das Kloster der Pfarr-
kirche anhängig und nächstgelegen war, so
daß die Schwestern täglich in ihrem Chor
dem Gottesdienst anwohnen konnten. Da-
her snpplierte man um ein Mittel, wie
es mit jener Stiftung zu halten sei. Im
Neduktionsinstrument vom 18. Juli 1729
wird nun den Schwestern zur Pflicht ge-
macht, einen älteren und die oben-
genannten Jahrtage auch in Zukunft zu
halten und die Intention und Meinung
der wienerischen Gutläter so viel wie mög-
lich künftighin zu erfüllen (Pfr.). Das
war ein Schritt weiter zur Ausführung
des Planes, die umso leichter zu sein
schien, als die Schwestern im gleichen
Jahr noch die Erlaubnis erhielten, in der
vergrößerten Kapelle das Sanktissimum
anfznbewahren.
So singen die Schwestern umS Jahr
1730 und 1731 an, auf die Pastoral-
funktionen des Pfarrers oder dessen Stell-
vertreters zu verzichten, den Tabernakel-
schlüssel in ihre Hände zu bringen, das

Krankenöl von dem Franziskanerkonvent
zu Hechinge n sich heimlich zu verschaffen
und auswärtige Priester, teils weltliche,
teils Ordensgeistlicke, gegen den Willen
des Pfarrers zur Spendung der Sakra-
mente, Beerdigung u. a. beizuziehen. Die
bischöfliche Urkunde bemerkt, es gesckehe
dies »nou tam proprio puam alieno
iustinctu amUitioso« und »propria sua
aut U.k. Urauciscairorrim ariHroritate«.
Es lag in diesem heimlichen Vorgehen
eine offene Verachtung bischöflicher und
pfarrlicker Rechte. Daher erließ das
Biscköfl. Ordinariat auf die Beschwerde
des Pfarrers Schlichte ein Mandat, worin
den Schwestern (unter Strafe des Inter-
dikts der Pfarrkirche gegen die Wider-
spenstigen) verboten wurde, ohne Erlaubnis
des eigenen Pfarrers oder dessen Stell-
vertreters von einem anderen Geistlichen
Spendung der Sakramente oder Beerdigung
von KonvenlSmitgliedern zu erbitten.
Außerdem wurde bei 12 Talern Strafe
allen Priestern von Unlingen oder aus-
wärts untersagt, ohne Erlaubnis des
Pfarrers irgend eine derartige Funktion
im Kloster vorznnehmen (23.Februar 1731).
Das Dekret soll den Schwestern durck
Pfarrer Joh. Jak. Peinter (Beinther)
in Dürmentingen bekannt gegeben
worden sein, welch letzterer von da an
über 30 Jahre lang Beichtvater der
Klosterfrauen war. Pfarrer Schlichte gab
die Erlaubnis ohne Zweifel nicht ungern,
überdies war im Dekret bemerkt worden,
er solle den Schwestern hierin keine
Schwierigkeiten bereiten. Nichtsdestoweniger
machten die Klosterfrauen auch später wieder
Versuche, die Jurisdiktion des Pfarrers
zu umgehen, bis diese Angelegenheit aufs
neue geregelt wurde (Pfr.).
In den folgenden zwei Jahrzehnten
wurden die verstorbenen Klosterfrauen in
der neuerbanten Gruft beigesetzt; die
erste war die Mutter Maria Johanna
Mangoldin am 1. März 1731. Offen-
bar deswegen, weil der Pfarrer nicht
unmer beteiligt war, sind nicht alle ver-
storbenen Schwestern im Totenregister der
Pfarrei eingetragen.
Der Konvent.
lieber das innere Leben im Kloster
haben wir im allgemeinen nur dürftige
 
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