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Beck, Paul [Hrsg.]; Hofele, Engelbert [Hrsg.]; Diözese Rottenburg [Hrsg.]
Diözesan-Archiv von Schwaben: Organ für Geschichte, Altertumskunde, Kunst und Kultur der Diözese Rottenburg und der angrenzenden Gebiete — 24.1906

DOI Artikel:
Hetzinger, ...: Zur Geschichte der Pfarrei Weigheim, [2]
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https://doi.org/10.11588/diglit.18485#0164

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156

garten bei dem Pfarrhof zu höwen und
embleu (öhindeu), wie auch ein wüß au
der Diruhalteu 2 Mamßmat groß, die
wüß liegt in einem Thall, schier zu äußerst
in dem Zwing und Pan. Mehr hat die
Pfründe in besagtem Thall den Zehnten
von vier Mamßmaih, der Zehendten gibt
ungefähr 3 oder 4 Schochen höw.
Die Pfründe hat jährlich für den Heu-
zehnten an barem Geld Schaffhauser oder
Villinger Währung 40 fl-, mehr von
4 Mamßmalh Wiesen auf der Schonwiesen
von jeder 7 sts kr. Rowgelt, macht zusam-
men 25 kr. gut Geld.
Die Pfründ hat den Kleinzehenten von
Hanf und Flachs, Kabis, weißen und
gelben Rüben, Zwibeln, Aepfel, Birnen.
Kein Baum ist zehentfrei.
Die Pfründe hat de» Blutzehenten, wie
folgt: von einem jungen Füllen 2 Rap-
pen, von einem Kalb 1 Rappen, von
einem Lamm 1 Rappen; zum andern die
zehnte junge Gans in natura und so eine
Brut nicht zehn hat, muß im andern Jahr
nachgezählt werden, ebenso das zehnte
Schwein und Huhn, von einem jungen
Immen 6 Rappe» oder einen halben Reichs-
bahn,.
Von der Kirchenrechnung, bis man
fertig ist, die Mahlzeit. Auch hat Ihre
Gnaden Herr Grandprior Franziskus von
Conneuberg dem Pfarrherrn 1 fl. pro
Lnlnrio verordnet, dem Vogt 1 fl. rhein.,
zwei Kirchenpstegern jedem 1 fl. 30 kr.,
Herrn Verwalter und Amtmann, so die
Kirchenrechnung fuhrt, hat 1 oder 2 Thaler.
An jetzo haben beide Kirchenpfleger, aus
Gutheißung Herrn Verwalters, jeder
1 Dukaten oder 4 fl. 15 kr. und dies
wegen mehreren Geschäften und Mühe
Wallung.
Von den Opfern und Gebühren sei
folgendes angeführt: bei einer Hochzeit
hat der Pfarrer Anspruch auf die Mahl-
zeit oder das Gelt, so dem Pfarrer srei-
steht; so eine zu früh niederkommt, 1 Mal-
ter Haber zur Strafe dem Pfarrherrn zu
bezahlen.
Die Pfründ hat auch einen Krautgarten,
stoßet hart an die Zehentscheuer, an die
Landstraße und an des Vogts Hans Deut-
sches Banmgärtlein.
Aus dem Herrn Wald des Kommeu-
lhnrs 12 Klafter Brennholz zu machen.

Der Pfarrer hat aus gnädiger Herr-
schaftschener an Stroh 120 Bund, halb
Haber und halb Veesen Stroh, so aus
10 Garben sollen 4 Bund gemacht werden.
Zu den obengenannten 3 Widdumlehen
der Pfarrstelle ist zu bemerken, daß »ach
dem Urbar von 1700 die Lehenbesitzer
außer den bezeichnetm Gültabgaben schul-
dig waren, für die Gemeinde zu halten,
der eine einen Eber, der andere einen
Hörmen (Widder), der dritte einen Hagen
(Farren).
Das Pfarrhaus wurde 1763/64, nach-
dem es 30. April 1762 bei der großen
Feuersbrnust mit der Kirche abgebrannt
war, ans Mitteln der Kirchenpflege er-
baut. Die Scheuer stammt aus dem Jahr
1746, die Wasch- und Backküche ans dem
Jahr 1826. Der Brunnen wurde 1822
von der Kirchenpflege hergestellt.
Die Kommende übte an der Pfarrei,
wie an den andern ihr gehörigen: Dürr-
heim, Lenzkirch, Pfohren (bad.), Ren-
Hausen und Nendingen, das jus spolii
aus. Der Pfarrvikar hatte infolgedessen
jährlich an die Herrschaftskasse 6 fl. zu
entrichten (Kommendeakten von 1763).
Dieses Recht wurde durch K. Reskript vom
14. Januar 1810 aufgehoben.
Betreffs des Kleinzehntens ist noch be-
merkenswert, daß im Jahr 1797 die
hiesige Einwohnerschaft durch den Schwin-
delgeist der damals so hochgeprieseuen
französischen Freiheit und Gleichheit so
hingerissen wurde, daß sie ihrem damaligen
Seelsorger Pfarrvikar Arnold den kleinen
Zehenten schlechtweg verweigerte und zur
Wiedererfüllung ihrer Pflicht nur durch
zu Hilfe gerufene herrschaftliche Zwangs-
mittel zurechtgewiesen werden konnte. Ob
jedoch die ganze Bürgerschaft zusammen-
wirkte, wird durch die unvollständigen
Schriften zweifelhaft gemacht.
Zufolge KirchenratserlasseS vom 8. Juni
1819 wurde die Brunnenwiese im Brühl
zur Pfarrstelle erkauft und der Kauf-
schilling mit 185 fl. aus dem Jnlerkalar-
fouds bezahlt. Unterm 3. Juni 1820
wurden zur Ergänzung der LonZrun der
Pfarrstelle jährlich 80 fl. ans dem Jnler-
kalarfonds angewiesen.
Vermöge KirchenratserlasseS vom
29. August 1820 wurde die Wiese im
Mühlhanser Ried gegen Abtretung eines
 
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