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Die Dioskuren: deutsche Kunstzeitung ; Hauptorgan d. dt. Kunstvereine — 7.1862

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https://doi.org/10.11588/diglit.13516#0284

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268

Kunst-Institute und Kunst-Vereine.

Die Karlsruher Anträge.

Dem Programme für die Verhandlungen der deutschen
Kunstgenossenschaft, welche Anfang September d. I. in
Salzburg tagen wird, zufolge, sollen daselbst die Karlsruher An-
träge ans „Bildung eines Fonds seitens der Knnstvereine zur
Gewährung einer Tantieme für das Ausstellen bedeutender um-
fangreicher Kunstwerke nochmals zur Berathung gestellt und wo
möglich zu einem festen Abschluß gebracht werden. Im Aufträge
des Comite's der Knnstgenossenschaft hat nun dessen Schriftführer,
Herr Landschaftsmaler Michelis, die Kunstvereine aufgefordet,
sich darüber bis zum 15. August c. erklären zu wolle», indem
derselbe folgenden Passus zur Aufnahme in das Programm für
die Kunstausstellungen empfiehlt:

„Die deutsche Kunstgenossenschaft spricht, den Knnstver-
einen gegenüber, den Wunsch aus: dieselben mochten für die
bedeutenderen Kunstwerke ihrer Ausstellungen Tantiemen ein-
führen und zu dem Behuf den jährlichen Programmen ohn-
gesähr folgenden Passus ansügen:

1. 'Der R. R. Kunstvcrein schließt sich der von der deutschen
Knnstgenossenschaft ausgesprochenen Ansicht an, daß es für
die Kunstvereine ein Gebot der Billigkeit ist, die Künstler
bedeutender Kunstwerke, welche die Ausstellungen besonders
verschönert haben, und entweder wegen ihres gerechtfertigt
hohen Preises, oder weil ihr Gegenstand sie zur Verloosung
ungeeignet macht, oder aus andern mehr Äußerlichen Gründen
beim Ankauf nicht berücksichtigt werden konnten, durch ent-
sprechende Tantiemen zu entschädigen".

2. Der Kunstverein hat zu diesem Bchufe eine Summe be-
stimmt, die der Vorstand nach dem alleinigen Maaßstabe der
Würdigkeit, gewissenhaft dem eigenen llrthcil folgend, zu
verwenden hat. Für dieses Jahr ist die Summe von

.festgesetzt, die jedoch nur dann zur gänzlichen

oder theilweisen Verwendung kommt, wenn würdige und
interessante Kunstwerke Veranlassung dazu geben."

Die Kunstvereine des westlichen Cyklus, welche für die Be-
deutung der Kunstausstellungen einzelne Hervoragende Meister-
werke stets für weit wichtiger gehalten hatten als eine besonders
große Anzahl, haben darum auch schon seid 1834 größere Ge-
mälde um erhebliche Summen zu erwerben sich bemüht und diese
einander für die Ausstellungen mitgetheilt. Aus gleichem Grunde
ist auch die Stiftung der „Verbindung für historische Kunst" von
den Kunstvereinen ausgegangen, die auch insbesondere in den
deputirten Konferenzen >860 zu Düsseldorf, 1861 zu Köln und
Braunschweig über die Karlsruher Anträge gründlich und aus-
führlich berathen.

Da nun bei allen solchen Verheißungen der Schwerpunkt in
den dazu erforderlichen Geldmitteln liegt, so wurde zunächst er-
mittelt, bei welchen Vereinen die Ausstellungskasse Ueberschüsse
gewährt hatte. Da aber stellte es sich heraus, daß die Kosten
der Kunstausstellungen, nämlich die der Hin- und Rückfracht, die
des Aus- und Einpackens, der Versicherung gegen Fcuersgefahr,
der Lokalmicthe, des Ausstellens und der Beaufsichtigung u. s. f.
in der Regel die Einnahmen, zuweilen um 20 — 25 Procent,'
übersteigen, und daß unter 7—8 Ausstellungen des Knnstvereins
kaum eine einzige sich eines Ueberschusses zu rühmen vermag.
Da nun ferner von je 100 Gemälden re. mindestens 95 in Hoff-

nung auf Verkauf eingesandt zn sein pflegen, auch von den Künst-
ler eben das Verkaufsresultat als das denselben günstigste be-
trachtet wird, so haben auch die Vereine es als eine ihrer wich-
tigsten Aufgaben angesehen, ihre Mittel zusammen zu halten, um
möglich viel und Bedeutendes ankaufen und Verkaufe an Private
vermitteln zu können, lind so ist denn von beiden Seiten
der Ankauf als die beste Prämiirung angesehen!

Auch die zweite Hauptfrage erregte viele Bedenken. Denn wenn,
wie bei jedem Cyklus, zu dergleichen Ausgaben alle betheiligten
Vereine gleichmäßig beitragen, so würden nur Kunstwerke prämiirt
werden können, welche den ganzen Turnus ununterbrochen durch-
wandert haben, denn die Sache würde jedenfalls zu unerheblich,
wenn jeder Verein für sich allein handeln wollte. Ebenso wenig
war eine Einigung darüber zu erzielen, wie hoch sich die Prämien
belaufen, worin diese bestehen und in welche Hand die Entschei-
dung gelegt werden solle, und namentlich wich die Meinung der
dabei gegenwärtigen Künstler sehr wesentlich von der Auffassung
den K. V. Deputirten ab. — Eine Tantieme, das heißt einen
bestimmten Antheil von der Einnahme einer Kunstausstellung zn
verheißen, liegt aber überhaupt außer dem Verhällniß derselben.
Einmal wird es niemals möglich sein, auch nur annähernd zu
ermitteln, welchen Einfluß ein, zwei oder drei einzelne Gemälde rc.
oder jedes derselben neben 5—600 andern auf den Besuch und
auf die Kosteneinnahme haben, dann aber wird man den Vereins-
vorständen nicht wohl zumuthen können, die Verwaltung der
Einnahmen und Ausgaben der Kontrolle dritter Personen zu un-
terwerfen ! Ein bestimmter Antheil an der Einnahme kann wohl
nur dann verheißen werden, wenn Kunstwerke einzeln und ge-
sondert ausgestellt werden, wie bei sogenannten permanenten
Ausstellungen, die indeß nur sehr wenig Vereine abzuhalten im
Stande sind. Aus den Einnahmen für die Actienbeiträge Mittel
zur Prämiirung zu entnehmen, würde eine Statutsveränderung
nothwendig machen, deren Beantragung in manchen Orten viele
Bedenken unterliegt. Unsere Vereine halten es daher für noth-
wendig, sich zunächst darauf zn beschränken, möglichst viel Mittel
zur Bestellung und zur Erwerbung von Kunstwerken zur Dis-
position zu haben, auch fernerhin, insbesondere zum Ankauf für
die Vereinssammlnngen, Ausgaben von 15—2000 Thaler für
einzelne vorzügliche Werke nicht zu scheuen, und so den Ankauf
als die beste Weise für die Prämiirung sestznhalten.
Daneben ist aber auch der Geschäftsführer autorisirt, eine Vergüti-
gung für das Ausstellen solcher hervorragender Gemälde k. verheißen
zu können, welche, für die Ausstellungen von ganz besonderer Wich-
tigkeit, nur auf diesem Wege gewonnen werden können, und von
welchen voraussichtlich auch auf die Kasseneinnahme ein günstiger
Einfluß zu erwarten steht. Hierin findet das Prinzip des An-
trags auch die nöthige Anerkennung. Ein solches Abkommen ist
aber jedenfalls eine so wesentlich abweichende Ausnahme von den
in unseren Programmen festgestellten Bedingungen, die nach bei-
den Seiten als Kontrakt gelten, daß dieses seitens der Kunst-
vereine nur als ein für jeden Fäll besonders zu stipulirender
Vertrag und als ein reine« Privatabkommen angesehen werden kann.
Ans diesen Gründen halten wir das Anfnehmen der uns vorge-
schlagenen Passus in das Programm der daraus zu folgenden
Konsequenzen wegen für sehr bedenklich!

Halberstadt, 12. August 1862. Dr. Lucanus.

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