NEUZEITLICHE KUNST UND DIE JUGEND.
Die Bildungsstätten der Jugend, — beson-
ders die Mittelschulen, — haben bis jetzt
dem gewaltigen Ringen und Schaffen des Kunst-
gewerbes nicht die genügende Beachtung ge-
schenkt; dem Kunstgewerbe, das aus schweren
Anfängen zur Höhe guter, zeitbeständiger Lei-
stungen emporgestiegen ist, das nicht nur im
Inland, sondern auch draußen zu den größten
Taten gerechnet wird, die der deutsche Geist
in den letzten Jahrhunderten vollbracht hat. —
Gewiß, man kann es verstehen, daß die Schule
zögert, der freien Kunst bis in ihre jüngsten
Entwicklungen hinein zu folgen. Da sind die
Werte noch im Schwanken, und dem Schüler
sollen ja feste Begriffe gegeben werden. Aber
das neue Kunstgewerbe, die neue Architektur!
Sie haben die Zeiten des Schwankens seit reich-
lich 10 Jahren überwunden, sie zeitigen feste,
unzweifelhafte Werte, sie haben begründeten
Anspruch darauf, unter die großen kulturellen
Güter der Nation gerechnet zu werden. Des-
halb bieten sie der Jugend einen hervorragend
ALBERT
V. KELLER-
MÜNCHEN.
»WEIBL. AKT<
125
Die Bildungsstätten der Jugend, — beson-
ders die Mittelschulen, — haben bis jetzt
dem gewaltigen Ringen und Schaffen des Kunst-
gewerbes nicht die genügende Beachtung ge-
schenkt; dem Kunstgewerbe, das aus schweren
Anfängen zur Höhe guter, zeitbeständiger Lei-
stungen emporgestiegen ist, das nicht nur im
Inland, sondern auch draußen zu den größten
Taten gerechnet wird, die der deutsche Geist
in den letzten Jahrhunderten vollbracht hat. —
Gewiß, man kann es verstehen, daß die Schule
zögert, der freien Kunst bis in ihre jüngsten
Entwicklungen hinein zu folgen. Da sind die
Werte noch im Schwanken, und dem Schüler
sollen ja feste Begriffe gegeben werden. Aber
das neue Kunstgewerbe, die neue Architektur!
Sie haben die Zeiten des Schwankens seit reich-
lich 10 Jahren überwunden, sie zeitigen feste,
unzweifelhafte Werte, sie haben begründeten
Anspruch darauf, unter die großen kulturellen
Güter der Nation gerechnet zu werden. Des-
halb bieten sie der Jugend einen hervorragend
ALBERT
V. KELLER-
MÜNCHEN.
»WEIBL. AKT<
125