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Die Gartenkunst — 14.1912

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Heicke, C.: Gartenkunst und Gesundheitspflege
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https://doi.org/10.11588/diglit.20815#0046

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DIE GARTENKUNST.

XLV, B

Abb. 5. Vorgarten am Wiesenfriedhot in Soest.

Regel wenig wieder davon zu verwerten. Es ist eine
Aufgabe unserer in Bildung begriffenen ständigen Aus-
stellungsausschüsse, die Veranstalter von Ausstellungen
rechtzeitig und nachdrücklich auf diese Verhältnisse auf-
merksam zu machen, damit künftig an der Platzmiete die
Beteiligung nicht scheitert. Wie man in Dresden zu rech-
nen verstand, dafür nur ein Beispiel: Eine Künstlerin hatte
für eine Plastik auf einem Postament von etwa Vs qm
Bodenfläche 200 Mark Platzmiete bezahlt. Um die Wir-
kung des vor der kahlen Wand stehenden Bildwerkes zu
heben, wollte sie ihr zwei in kleine Kübel gepflanzte Thuja
als Hintergrund beigeben. Dafür sollte sie unter Berech-
nung der Bodenfläche, welche die Kübel einnahmen, und
der Wandfläche, welche die Thuja bedeckten, weitere
200 Mark „Platzmiete“ zahlen!! Dies dürfte genügen.

Und damit die Beanstandungen vorweg genommen
werden, sei auch auf eine Sache, die in Dresden das
erfolgreiche Ausstellungsstudium erschwerte, aufmerk-
sam gemacht. Nicht nur das Photographieren war
verboten, es war nicht einmal gestattet, zur Unter-
stützung des Gedächtnisses flüchtige Skizzen zu machen!
Die nächste größere Ausstellung wird wohl gar noch
das Notizenmachen verbieten. Das Abzeichnen mit
Maßnehmen mag ja in manchen Fällen zu unbefugter
Nachbildung ausgestellter Gegenstände benutzt werden
— aber das Verbot des Skizzierens und Photogra-
phierens erschwert nicht nur das Studium der Ausstel-
lungen, sondern unterbindet auch die Berichterstattung
und darauf sind doch auch Ausstellungen heutzutage an-
gewiesen. Meist liegt diesem Verbot auch nicht die Rück-
sicht auf die mögliche Nachbildung ausgestellter Gegen-
stände, sondern öde Geldmacherei zugrunde, indem das
Recht zum Photographieren an eine einzelne Firma ver-
pachtet wird, die nun um so mehr Pacht zahlt, je strenger
alle anderen ausgeschlossen sind. Das ist geradezu Unfug 1

Nun könnte man ja sagen, es besteht die Mög-

lichkeit, Bilder zu kaufen und zu reprodu-
zieren! Aber jeder weiß, daß selten eine
Aufnahme, die geschäftsmäßig für den allge-
meinen Bedarf hergestellt wird, so ausfällt,
wie derjenige sie gebraucht, der von be-
stimmten Gesichtspunkten aus das Ausstel-
lungsstudium betreibt oder Bericht erstat-
ten will. Wo man das Photographieren ver-
pachtet hat, sollte man deshalb doch überall
den Vorbehalt machen, daß zu Zwecken
der Berichterstattung auch anderen die Ge-
nehmigung erteilt wird, wie es z. B. seiner-
zeit in Mannheim 1907 und dieses Jahr auch
in Posen der Fall war. Oder man mache
es wie die Frankfurter I. L. A. Auf ihr
konnte man gegen eine mäßige Gebühr
Karten bekommen, die für den Tag der
Lösung zum Photographieren berechtigten!
Jedenfalls liegt auch hier für unsere Ausstel-
lungsausschüsse Anlaß zur Betätigung vor,
um eingebürgerte Mißstände zu beseitigen.
Das was die Ausstellung nun eigent-
lich zum Nachweis der engen Beziehungen zwischen
Gartenkunst und Hygiene bot, mußte man zu suchen
und zu finden verstehen. Wer flüchtig die vielen Hal-
len durchlief, fand nichts oder nur zufällig etwas.

Jede der Gruppen, in die sich die Ausstellung glie-
derte, enthielt gewissermaßen als Kern eine sogenannte
wissenschaftliche Abteilung. In ihr waren die wirklich
wertvollen Objekte in guter systematischer Anordnung
 
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