Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Die Gartenkunst — 14.1912

DOI Artikel:
Foeth, Hermann: Dachgärten für ein Warenhaus einer Großstadt
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.20815#0212

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
204

DIE GARTENKUNST.

XIV, 13

beweisen die Warenhäuser in der Londoner „Oxford-
street“, wo seit langem die „five-o’clock-tee’s sehr
beliebt geworden sind.

Wie viele Großstädter sind auf ihre Wohnungen
angewiesen, ohne daß sie auf die Benutzung eines
eigenen Gartens, bei den enorm hohen Bodenpreisen,
jemals rechnen können. Bei dem rastlosen Treiben
der modernen Großstadt, nach der Last des Berufes
ist es Pflicht, den Bür-
gern so viele Erho-
lungsmöglichkeiten zu
schaffen wie nur denk-
bar, und würden hier
Dachgärten für den
Einzelnen nicht genau
dieselben Dienste lei-
sten können, wie die
öffentlichen Parks und
Gärten für die Allge-
meinheit?

Derartige Aufent-
haltsplätze zu schaf-
fen war für Verfasser
bestimmend bei bei-
folgendem Projekt ei-
niger Dachgärten für
ein Warenhaus einer
Großstadt. Nicht nur
den Besuchern des
Kaufhauses, sondern
auch dem Personal
wird auf diese Weise
Gelegenheit geboten,
durch Aufenthalt in
frischer Luft sich von
dem anstrengenden
Warenhausgeschäfts-
betrieb zu erholen.

Zur Tages-
geschichte.

Ein neuer Naturschulz-
park. Wir wir hören, hat
die Forstverwaltung auf
Anregung des Geheimrats Conwentz verfügt, daß das Zehlau-
bruch in der Nähe von Wehlau in Ostpreußen als Natur-
schutzpark erhalten bleiben soll. Es ist verfügt worden, daß
der dortige Baum- und Holzbestand nicht mehr geschlagen und
daß die dortige Tierwelt nach Möglichkeit geschont wird, zu
welchem Zweck für den Abschuß des Wildes besondere scho-
nende Bestimmungen ergangen sind. Das in Rede stehende
Bruch, das ein Teil des Frischungswaldes bildet, ist an sich da-
durch von Bedeutung, weil es das charakteristische Abbild eines
Moorbruches bietet und hinsichtlich der Vegetation und Fauna
eine besondere Eigenart aufweist. Bezüglich des dort ge-
deihenden Pflanzenbestandes ist bemerkenswert, daß dort
außer der Bruchbirke noch die sehr selten vorkommende
Zwergbirke gedeiht. Außerdem sind noch andere Pflanzen-
gattungen dort vertreten, die gleichfalls das Interesse der
Forscher erregt haben. Der Bestand an Rotwild, Schwarz-

wild, Damwild usw. ist gleichfalls bemerkenswert, und außer
dem Birkwild, das dort gut gedeiht, ist das Zehlaubruch
namentlich durch das häufige Vorkommen des Uhus bekannt.
Die Forstverwaltung stellt sich im Prinzip den Wünschen
auf Errichtung von Naturschutzparks besonders wohlwollend
gegenüber, was bereits bei dem Naturschutzpark in der Lüne-
burger Heide durch Schonung eines Teils der dortigen Waldpar-
zellen sowie durch die Erhaltung des Plagevenns bei Chorin zum
Ausdruck gekommen ist. Soweit es notwendig erscheint, wird
sie auch ferner in anderen Bezirken durch entsprechende

Verfügungen entgegen-
kommen, wobei natürlich
berücksichtigt werden
muß, daß der geregelte
Forstbetrieb nicht darun-
ter leiden darf, was ge-
schehen würde, wenn zu
große Strecken für Natur-
schutzparks reserviert
und dadurch dauernd der
Kultur entzogen werden
sollen. In Verbindung mit
den Bestrebungen des
Naturschutzparks stehen
auch solche, die sich spe-
ziell mit dem Vogelschutz
befassen. Auch in dieser
Hinsicht ist man in den
östlichen Provinzen be-
reits wirksam vorgegan-
gen. Der Schutz nützli-
cher und seltener Vögel,
wie der Uhus, Kolkraben,
Stein- und Seeadler, fer-
ner der Kraniche, Man-
delkrähen, Störche, Eis-
vögel usw., wird zum Teil
bereits in vorbildlicher
Weise betrieben. So ist
in einzelnen Kreisen, zum
Beispiel in dem Putziger
Kreise in Westpreußen,
angeordnet worden, daß
in jeden Jagdpachtver-
trag eine Bestimmung
aufgenommen wird, die
für das Erlegen bestimm-
ter, der Schonung be-
dürftiger Vogelsorten
eine Strafe von 50 Mk.
vorsieht. Ferner ist zu
bemerken, daß sich der-
artige Naturparks beson-
ders dafür eignen, daß
man die Erforschung des
Vogelzuges betreibt, wo-
rüber vor kurzem ein Erlaß des Landwirtschaftsministeriums
im Sinne der Vogelwarte in Rossiten ergangen ist.

Große Frühjahrsgartenbauausstellung Stuttgart, Mai 1913.
Das Preisgericht für die Beurteilung der Entwürfe für das
Arrangement der unter dem Schutz S. M. des Königs statt-
findenden Ausstellung, bestehend aus den Herren Direktor
von Renner, Kunst- und Handelsgärtner Wilhelm Pfitzer,
Hermann Fischer, Karl Hausmann sowie städt. Gartendirektor
Paul Ehmann hat den Entwurf mit dem Kennwort: „Blumen-
feste“ Verfasser Karl Eitel, Gartenarchitekt, Stuttgart mit
einigen Abänderungsvorschlägen zur Ausführung bestimmt.
Die Entwürfe „Grün und Weiß“ Verfasser Albert Linien-
fein, Gartenarchitekt in Stuttgart, „Liberi florae“ Verfasser
Paul Grotz, Gartenarchitekt in Stuttgart, wurden um je
100 Mk. angekauft. Die Entwürfe werden demnächst öffent-
lich ausgestellt werden.

Dachgarten eines Warenhauses. Erholungsraum für das Personal.
Von Gartenarchitekt H. Foeth in Cöln.

Für die Redaktion verantwortlich: Gartenarchitekt R. Hoemann, Düsseldorf-Grafenberg. Selbstverlag der Deutschen Gesellschaft für Gartenkunst.

Druck der Königl. Universitätsdruckerei H. Stürtz A. G., Würzburg.
 
Annotationen