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N°. 25. HEIDELB. JAHRB. u. LITERATUR. 1832.

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Fraget sich Rec. hier beiläußg: Warum die Ausge-
burt zum Besseren in den oben genannten weiten Strecken
von Südamerika, ohne dafs sie, wie Nordainerika, von
äufsern Unternehmungskriegen sehr gestört waren, doch
bei weitem nicht so ba!d reifen, ais der ehemals eng-
lische Coloniestaat, so ist wohl keine andere Antwort,
als diese zugleich sehr warnende möglich : Der ganze
Süden war bis dahin von Pfaderei und fremd einwir-
kender Willkührherrschaft tief unterdrückt; der Norden
aber hatte auch als niedergehaltene Colonie doch schon
an der hohem Civilisation und Moralität des nicht des-
potisch constituirten Englands seinen Antheil gehabt.
Selbst Haiti ist weiter; ohne Zweifel, weil die Cultur
von Frankreich ganz anders dahin eingewirkt hat, als
Spaniens und Portugals servile und pfäfßsche Entsittli-
chung auf die von dort aus entdeckten, an sich viel herr-
licher ausgestatteten, Südländer.
III. dednirtS. 59. den Staat oder die bürgerliche
Gesellschaft als eine in der Wirklichkeit bestehende Ver-
einigung freier Menschen, in welcher die Herrschaft des
Rechts unter die Gewähr des rechtlich gestalteten Zwangs
gestellt wird. Schon S. 37. macht, auf eine interessante
Weise, darauf aufmerksam, dals sogar Hobbes, der
Stuartische Prinzenlehrer, sein System des Ab-
solutismus doch nur auf einen Staatsgrundvertrag (auf
eine vom Wollen ausgegangene Unterwerfung) sicher
bauen zu können überzeugt war. Nur sollte dann mit
Einemmal das Recht zu herrschen unbedingt und für
immer auf das Staatsoberhaupt von der Menge überge-
tragen worden seyn, die sich aus der Furcht vor dem
XXV. Jahrg. 4. Heft. 25
 
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