Overview
Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
HEIDELBERGER

1842-

N°. 25.
JAHRBÜCHER DER LITERATUR.


A. Bauert Abhandlungen aus dem Strafrechte.

(Forts etzung.~)
Um nun dieselben zu beseitigen, eigentlich dadurch, dass die
mehren verwirkten Strafen auf einerlei Benennung ge-
bracht werden, schlägt der Verf. einige als Palliative immerhin
annehmbaren Auskunftmittel vor, nämlich: Verwandlung einer der
mehren Strafen, oder aller zusammen in eine zunächst höhere
,,ungefähr“ gleichstehende Strafart; endlich Erkennen auf eine
der Strafen mit einem, die übrigen vertretenden, schärfenden
Zusatz, also wiederum eine, wenn auch etwas freie Uebersetzung
einer oder einiger Strafen.
3) aus der Rücksicht auf Erleichterung und Abkürzung der
Untersuchungen (S. 74—84). Nachdem hier der Verf. sich selbst
erst einige nicht unscheinbare Einwürfe gegen die Statthaftigkeit
(denn die ,,Rathsamkeit“, von der der Verf. spricht, trifft auch hier,
wie immer, beim Licht betrachtet, mit der Rechtmässigkeit zusam-
men,) des Nichtverfolgens einer von mehren Anschuldigungen ge-
macht und anerkannt hat, dass dadurch nur mittelbar (indem
die Frage zunächst nur das Verfahren angehe) eine Einschrän-
kung der Strafhäufung herbeigeführt werde, und dass eine solche
Einschränkung immer Ausnahme bleiben müsse, erklärt erfolge-
recht als einzig zulässig nur ein negatives Merkmal derselben;
und dieses setzt er mit gutem Grunde (S. 79 f.) in eine Schwie-
rigkeit der Beweisführung einer der mehren Anschuldigungen,
die ausser Verhältniss zu ihrer Schwere ist. Sodann wird, durch
Vergleich hiermit, das Verfehlte neuerer Gesetzbücher, zumal der
preussischen Kriminalordnung, gezeigt. Zum Schluss der Abhand-
lung (§. 13) gibt der Verf. noch eine Kritik der Bestimmungen
neuerer Gesetzbücher über die Bestrafung zusammenfliessender
Verbrechen, auf die er als Anhang einen Gesetzvorschlag hier-
über folgen lässt. Aus dem Bedürfniss, ein Uebermass der Härte
zu vermeiden, ist gewiss mit Recht die allgemeine Regel: poeua
XXXVI. Jahrg. 3- Doppelheft. 25
 
Annotationen