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Nr. 19. HEIDELBERGER 1860.
JAHRBÜCHER DER LITERATUR.

Dr. Heinrich Zoepfl, grossherzogl. badischem Hofrath u. o. ö.
Professor des Staatsrechts u. s. w. an der Universität zu Hei-
delberg, Alterthümer des deutschen Reichs und Rechts. Studien,
Kritiken und Urkunden zur Erläuterung der deutschen Rechts-
geschichte und des praktischen Rechts. Erster Band. Leipzig
und Heidelberg. C. F. Winter’sehe Verlagshandlung. 1860.
25 Bogen, 384 Seiten in 8vo.
Bei der Veröffentlichung dieses Werkes war es zunächst meine
Absicht mich über einige Fragen aus dem Gebiete des alten deut-
schen Rechtes und der ehemaligen Reichsverfassung näher und aus-
führlicher auszusprechen, als es in einem Lehrbuche geschehen kann.
Es sind daher diese Blätter zunächst bestimmt, als Erörterungen und
Erläuterungen zur dritten Auflage meiner deutschen Rechtsgeschichte
Stuttgart, bei Adolph Krabbe, 1858) zu dienen. Zugleich war es
meine Absicht, durch eingehende Besprechung mancher, theils schon
länger, theils erst in neuerer Zeit bekannt gewordenen Urkunden
das Verständniss derselben zu erschliessen und überhaupt zu ähn-
licher Forschung anzueifern. Wenn nämlich in neuerer Zeit ein be-
sonderer Fleiss der Herausgabe von Urkunden zugewendet worden
ist, so ist dies gewiss höchst erfreulich und lobenswerth. Es ist
aber, wenn die Wissenschaft wirklich gefordert und namentlich der-
selben eine Verbreitung in weiteren Kreisen verschafft werden soll,
nicht genug, ein reiches Material aufzuhäufen, sondern es muss das-
selbe auch gehörig verarbeitet werden, so wie die edlen Steine, die
der Bergmann zu Tage fördert, erst noch eines kunstgerechten Schlif-
fes und einer verständigen und geschmackvollen Fassung bedürfen,
um ihren vollen Glanz ausstrahlen zu können. Der Fortschritt in
der Wissenschaft des deutschen Rechtes ist, je reichlicher die Quel-
len fliessen, desto mehr durch specielle Untersuchungen und in das
Einzelne eingehende Abhandlungen bedingt, und hierzu sollen die
nachstehenden Erörterungen einen Beitrag bilden. Daneben liegt es
in meiner Absicht, mit der Erörterung einzelner Materien die Her-
ausgabe hierauf bezüglicher Urkunden, gleichsam eine Anthologie
rechtsgeschichtlich wichtiger Documente zu verbinden. Zum Ab-
drucke wurden jedoch nur solche Stücke ausgewählt, welche ent-
weder noch niemals früher im Drucke erschienen sind oder sich doch
nur in wenig zugänglichen oder selten gewordenen Werken, oder
auch sonst an Orten abgedruckt finden, wo sie nicht leicht aufge-
ßucht zu werden pflegen und daher der Gefahr ausgesetzt sind, über-
sehen zu werden. Endlich lag es auch noch in meiner Absicht,
L1II. Jahrg. 4. Heft. 19
 
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