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Nr. 23 Internationale Sammler-Zeitung Seite 197

seinem Bedauern nach Lage der Sache nicht imstande, ihm
das bestellte Exemplar zu liefern. Nun klagte aber der abge-
lehnte Antiquar auf Kaufserfüllung und erstritt sowohl beim
Amtsgericht Dresden in der ersten Instanz, als auch auf ein-
gelegte Berufung beim Landesgericht Dresden ein Urteil
des Inhalts, daß der Beklagte (der Gelehrte) verurteilt wird,
den fraglichen Liebhaberdruck an den Kläger gegen Zahlung
des geforderten Preises zu liefern und die Kosten des Rechts-
streites zu tragen. Das Gericht stützte seine Entscheidung auf
die Annahme, die Postkarte des Beklagten müsse als bindendes
Kaufsangebot aufgefaßt werden, dieses habe der Kläger recht-
zeitig angenommen, also sei zwischen beiden ein Kaufvertrag
zustande gekommen (§§ 145 fg. BGB.); der Auffasung des
Beklagten, er habe in seiner Postkarte nicht ein Kaufsangebot
machen, vielmehr nur die Empfänger der Postkarten auffordern
wollen, ihrerseits ihm Preisangebote zu machen, könne nicht
beigetreten werden. Dem Beklagten blieb nach Lage der Sache
nichts anderes übrig, als für teures Geld einen andern Lieb-
baberdrück der fraglichen Art zu erwerben und ihn dem Kläger
für den Angebotspreis, also mit großem Schaden, zu liefern.
Allen Personen, die Bücher oder andere Gegenstände anti-
quarisch verkaufen wollen und deswegen mit verschiedenen
Händlern in Verkehr treten, sei deshalb empfohlen, in ihren
Angeboten stets zum Ausdruck zu bringen, daß sie diese nur
„freibleibend“ mächen. Noch richtiger erscheint es, die An-
gebote so zu fassen: „Ich beäbsichtige, das und das Buch zu
dem und dem Preise zu verkaufen; sollen Sie das Buch zu
erwerben wünschen, so bitte ich Sie, Ihrerseits mir ein Angebot
zu machen.“ Wird die Anfrage so gefaßt, so kann niemand
darin ein bindendes Kaufsanerbieten finden. Justizrat Dr. Felix
Bon d i-Dresden.

die nun vorübergehend als Lazarette oder Bureaux Verwendung
finden sollen. Die Werke bleiben zur Verfügung des Finanz-
ministeriums, bis eine endgültige Entscheidung getroffen wird.
Ähnliche Maßnahmen werden aus den anderen deutschen
Staaten berichtet. Naturgemäß sind die. staatlichen Museen
und die ihnen vorgesetzten Kultus Verwaltungen die ersten,
die diese Kunstwerke für sich beanspruchen.

Numismatik.
(Münzfund.) Zu Wädenswil-Mittelort, gegenüber der
Halbinsel Au, wurde ein Schatz von 104 Silbermünzen des
16. und 17. Jahrhunderts gehoben. Weitaus der größte Teil
der Münzen ist italienischen Ursprungs; Mailand und Venedig
sind besonders stark vertreten. Die Gepräge von Münzherren
diesseits der Alpen beschränken sich auf je einen Taler von
Geldern (unter Philipp II. von Spanien, 1561) und von Braun-
schweig sowei auf zwei, respektive drei Dicken (Viertelstaler)
von Basel und von Schaffhausen. Der Fund wurde von det
Zentralbibliothek in Zürich für ihre Münzsammlung erworben.
Wenn darin auch keine unbekannten Münztypen sich fanden,
die ihm eine besondere numismatische Bedeutung verliehen
hätten, so ließ sich doch eine unerwartet große Anzahl von un-
edierten Stempelvarianten zu bekannten Geprägen feststellen,
die zur Aufnahme in dem großen, auf Veranlassung des Königs
von Italien herausgegebenen Kataloge der italienischen Münzen,
dem Corpus Numorum Italicorum angemeldet werden sollen.
Die schweizerischen Stücke wurden dem Schweizerischen
Landesmuseum als Leihgabe überwiesen.

Bilder.

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Verschiedenes.
(Vereinigung der Antiquitätenhändler Wiens.)
Mit lebhafter Sympathie begrüßen wir die „Vereinigung
der Antiquitätenhändler Wiens“, die dieser Tage sich
konstituiert hat. Zum Präsidenten wurde Herr Armin Egger
gewählt, Vizepräsidenten sind die Herren Samuel Glückselig
und Max Schafranek, Kassier Herr Dr. Otto Fröhlich
und Schriftführer Herr Dr. Stephan Sebestyen Stern. Weiters
gehören dem Ausschüsse an die Herren: Rudolf Berger,
Julius Kohn, Richard Leitner, Alois Moch, Anton Penizek,
Samuel Pollak, Leopold Satori und Samuel Wendlinger.
Als Revisoren wurden bestellt die Herren Ignaz Pick und Emil
Schwarz. .Die interimistischen Vereinslokalitäten befinden
sich: L, Liliengasse 1. Zuschriften sind zu richten an Herrn
Armin Egger, L, Opernring 7, Mezzanin.
(Die Galerie Eduard Schulte in Berlin) bringt in
ihrer Dezemberausstellung unter anderem eine Gedächtnis-
ausstellung von 50 Werken des 1848 in Hamburg geborenen
Landschafters Thomas Ludwig Herbst. Herbst war gleich-
zeitig mit Max Liebermann Schüler Steffecks an der Berliner
Akademie und ging dann auch mit diesem nach Weimar und
Paris. Später zog er nach München Jwo er dem Leibi- und Zügel-
Kreis angehörte, und kehrte 1884 nach Hamburg zurück,
wo er 1915 starb.
(Die Kirchengeräte der russischen Kapelle in
Potsdam) sind auf Anordnung des Berliner Arbeiter- und
Soldatenrates abgeholt und in Verwahrung gebracht worden.
Die Gegenstände bestehen meistenteils aus Silber oder sind
schwer vergoldet. Besonders hohen Wert haben ein Ke'ch
mit Edelmetallen, eine mit Emaillebildern verzierte Bibel
und ein Kruzifix. Bei der Abholung war ein vereidigter Sach-
verständiger Jzugegen, der sich von dem Zustand der Gegen-
stände überzeugen mußte. Die Sachen stammen meistenteils
aus dem Jahre 18S0 und sind Geschenke der russischen Zaren-
familie.
 
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