der linkshin gewandten Profilköpfc.
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schrieben sind, sondern in Buchstaben, welche den, seit dem 15. Jahr-
hunderte constanten, gothischen Drucklettern nachgebildet wurden. Diese
aber waren im 16. Jahrhunderte längst nicht mehr im gewöhnlichen Ge-
brauch, sondern blieben nur mehr kalligraphisch gezeichnete oder gemalte
stationäre Ausnahmen. Freilich aber eigneten sie sich besser dazu, ein
höheres Alter zur Schau zu tragen und Zeitunterschiede zu verwischen,
als irgend eine- Cursive.
Dem Berliner Ulrich von Hutten wird daher auch durch die ge-
naueste Wiedergabe seiner Namensschrift wenig aufgeholfen. Freilich
Ihr Gewährsmann „constatirt die Uebereinstimmung des wegen der Aehn-
lichkeit von Thausing besonders angezweifelten Hutten“ und ich war er-
staunt Ihr feines kritisches Gewissen so schnell befriedigt zu sehen. Da
nun mein Blick und mein Urtheil einem gleichen Vertrauen bei Ihnen
nicht begegnet, so wäre ich bass in Verlegenheit, dem etwas entgegen zu
stellen, wären nicht zufälliger Weise zugleich mit Eye’s Behauptung von
sehr competenten Seiten Anfragen um Aufklärung des folgenden Sach-
verhaltes an mich gelangt, ich citire wörtlich: „Keines der in Holz ge-
schnittenen und zum Theil sicher ächten Porträts stimmt auch nur im
Geringsten mit dem Kopfe überein, der im Kupferstichkabinet von Berlin
als von Dürer gezeichnetes Conterfei Huttens gilt und als solches auch
von Böcking dem Herausgeber Hutten’s, angenommen wurde . ... . Ist
die Zeichnung wirklich von Dürer und welche Anhaltspunkte finden sich,
sie für ein Huttenbild auszugeben? dass sie letzteres sei, muss ich auf
Grund jener authentischen Bilder entschieden bestreiten.“ So Dr. Julius
Meyer brieflich am 28. Febr. 1871, und auf mein Ersuchen von jenem
seinem Urtheil öffentlich Gebrauch machen zu dürfen, erhalte ich von dem-
selben folgende Bestätigung:
München, 22. Okt. 1871.
Verehrter Herr und Freund!
Ich stehe nicht an, Ihnen anheim zu geben, von der betreffenden Stelle meines
Briefes vom Anfang dieses Jahres den von Ihnen gewünschten Gebrauch zu machen,
wenn ich selbst auch an der Polemik gegen Herrn von Zahn in der Dürer-Hand-
zeichnungsfrage natürlich keinen Anthcil nehmen möchte. Ich kann nur auf’s Neue
bestätigen: Sämmtliche Bildnisse Hutten’s in den Originalausgaben seiner Schriften
— ich glaube, ich habe diese sämmtlich durchgesehn und genau verglichen —
welche in drei verschiedenen Typen, die aber denselben Mann erkennen lassen, be-
stehen, haben mit der im Berliner Kabinet befindlichen, als Hutten bezeichneten
angeblichen Dürer-Zeichnung auch nicht die entfernteste Aehnlichkeit. Anderer
Knochenbau, offenbar auch andere Gestalt, ganz anderer Ausdruck u. s. f.: während
gar nicht zu zweifeln ist, dass jene verschiedenen Holzschnitte, so mittelmässig sie
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schrieben sind, sondern in Buchstaben, welche den, seit dem 15. Jahr-
hunderte constanten, gothischen Drucklettern nachgebildet wurden. Diese
aber waren im 16. Jahrhunderte längst nicht mehr im gewöhnlichen Ge-
brauch, sondern blieben nur mehr kalligraphisch gezeichnete oder gemalte
stationäre Ausnahmen. Freilich aber eigneten sie sich besser dazu, ein
höheres Alter zur Schau zu tragen und Zeitunterschiede zu verwischen,
als irgend eine- Cursive.
Dem Berliner Ulrich von Hutten wird daher auch durch die ge-
naueste Wiedergabe seiner Namensschrift wenig aufgeholfen. Freilich
Ihr Gewährsmann „constatirt die Uebereinstimmung des wegen der Aehn-
lichkeit von Thausing besonders angezweifelten Hutten“ und ich war er-
staunt Ihr feines kritisches Gewissen so schnell befriedigt zu sehen. Da
nun mein Blick und mein Urtheil einem gleichen Vertrauen bei Ihnen
nicht begegnet, so wäre ich bass in Verlegenheit, dem etwas entgegen zu
stellen, wären nicht zufälliger Weise zugleich mit Eye’s Behauptung von
sehr competenten Seiten Anfragen um Aufklärung des folgenden Sach-
verhaltes an mich gelangt, ich citire wörtlich: „Keines der in Holz ge-
schnittenen und zum Theil sicher ächten Porträts stimmt auch nur im
Geringsten mit dem Kopfe überein, der im Kupferstichkabinet von Berlin
als von Dürer gezeichnetes Conterfei Huttens gilt und als solches auch
von Böcking dem Herausgeber Hutten’s, angenommen wurde . ... . Ist
die Zeichnung wirklich von Dürer und welche Anhaltspunkte finden sich,
sie für ein Huttenbild auszugeben? dass sie letzteres sei, muss ich auf
Grund jener authentischen Bilder entschieden bestreiten.“ So Dr. Julius
Meyer brieflich am 28. Febr. 1871, und auf mein Ersuchen von jenem
seinem Urtheil öffentlich Gebrauch machen zu dürfen, erhalte ich von dem-
selben folgende Bestätigung:
München, 22. Okt. 1871.
Verehrter Herr und Freund!
Ich stehe nicht an, Ihnen anheim zu geben, von der betreffenden Stelle meines
Briefes vom Anfang dieses Jahres den von Ihnen gewünschten Gebrauch zu machen,
wenn ich selbst auch an der Polemik gegen Herrn von Zahn in der Dürer-Hand-
zeichnungsfrage natürlich keinen Anthcil nehmen möchte. Ich kann nur auf’s Neue
bestätigen: Sämmtliche Bildnisse Hutten’s in den Originalausgaben seiner Schriften
— ich glaube, ich habe diese sämmtlich durchgesehn und genau verglichen —
welche in drei verschiedenen Typen, die aber denselben Mann erkennen lassen, be-
stehen, haben mit der im Berliner Kabinet befindlichen, als Hutten bezeichneten
angeblichen Dürer-Zeichnung auch nicht die entfernteste Aehnlichkeit. Anderer
Knochenbau, offenbar auch andere Gestalt, ganz anderer Ausdruck u. s. f.: während
gar nicht zu zweifeln ist, dass jene verschiedenen Holzschnitte, so mittelmässig sie