Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Journal für die Baukunst: in zwanglosen Heften — 1.1829

DOI article:
Vorrichtung, Getreide in Kästen aufzubewahren
DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.19234#0138

DWork-Logo
Overview
loading ...
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
88

5, Vorrichtung, Getreide in Kästen aufzubewahren.

5.

Vorrichtung, Getreide in Kästen aufzubewahren.

Die Zeichnungen (Fig. 1. 2. Taf. IV.) stellen diese Vorrichtung im Grund-
rifs und in der Ansicht dar *).

Sie bedürfen keiner ausführlichen Erläuterung, et, a sind Oeff-
nungen mit Schiebern, um das Getreide aus den Kästen herauszulassen.
b, b sind Laufbrücken, um zu den obern Schiebern zu gelangen. Ein
Kasten von 6 Fufs lang und breit und 4j Fufs hoch fasset nach der An-
gabe in der Original-Zeichnung 126 Cubic-Fufs Getreide. Die in der
Zeichnung vorgestellten Kästen sind nur etwa 5 Fufs lang und breit und
fassen jeder 90 Cubic-Fufs. Zwischen zwei Reihen Kästen mufs allemal
ein wenigstens zwei Fufs breiter Gang sein und etwa je zwischen drei
Kästen ein Quergang. Die Schieber der untern Kästen müssen 3 bis 4
Fufs über den Boden erhöht liegen. Mehr als zwei Reihen Kästen wird
man nicht gut in einem und demselben Stockwerk übereinander legen
können, weil die Stockwerke schon für zwei Reihen Kästen, nach der
Zeichnung, an 16 Fufs hoch sein müssen.

Wenn mehrere Stockwerke übereinander liegen, so müssen die
Trägerstiele nothwendig, auf die bekannte Weise, zum Theil verdoppelt
werden, weil die Last, welche sie zu tragen haben, obgleich der Stiele meh-
rere sind, nicht geringer sein wird als bei den gewöhnlichen Magazinen.

Diese Art das Getreide aufzubewahren dürfte vor der gewöhn-
lichen Art, es auf platte Böden zu schütten, mehrere Vorzüge haben.

Erstlich nemlich wird sich das Getreide in den Kästen luftiger
befinden als auf platten Böden; denn es lassen sich in den Wänden der
Kästen nach Belieben OefFnungen anbringen, welche mit starken Drath-

gittern

*) Diese Zeichnungen sind dem Herausgeber von Sr. Exellenz dem Königl. Prcnfs. Wirld.
Geheimen Staats - und dirigirenden Finanz - Minister, Herrn v. Motz mit der gewogentlichen Er-
laubnifs, davon für das Journal der Baukunst Gebrauch zu machen, und mit der Jiemerltung mifr-
getheilt worden, dafs Se. Excellenz dieselben von des König!'. Prenfs. Generallieulenants, Herrn
Freiherrn v. Müffling Excellenz erhalten hahen.
 
Annotationen