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Bayerischer Kunstgewerbe-Verein [Editor]
Kunst und Handwerk: Zeitschrift für Kunstgewerbe und Kunsthandwerk seit 1851 — 49.1898-1899

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Kleine Nachrichten
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https://doi.org/10.11588/diglit.7000#0086

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Kleine Nachrichten.

;os. Ofenschirm; Entwurf von w. Leistikow, Berlin; Ausführung der Tischlerarbeit von K. Müller,
Berlin, — der Webereien von der Scherrebeker Mebeschule.

stellen wir, ohne uns weiter aus seine Einwände
einzulassen, hier nur noch einmal ausdrücklich fest,
daß Herr Roch bei den Bedingungen seiner ersten
Wettbewerbe Verhandlungen über das Ver -
äffentlichungsrecht nicht prämiirter, aber
werthvoller Arbeiten verheißen, — daß er
aber trotzdem belobte Entwürfe ohne solche
Verhandlungen veröffentlicht, sich sornit
das veröffentlichungsrecht widerrechtlich
angeeignet hat. Dieser Vorwurf bezieht sich selbst-
verständlich nur auf die beiden ersten Wettbewerbe
<Tapete und Plakat), welche bereits abgelaufen waren,
als Herr Roch seine neuen Bedingungen, wo-
nach die Autoren der belobten Entwürfe sich ohne
Weiteres deren Veröffentlichung gefallen lasten müssen,
nach Ablauf der genannten Wettbewerbe bekannt
gab. In einem der uns genauer bekannten Fälle
gelang es dem betroffenen Rünstler durch entschie-
denes Auftreten, seine Ansprüche geltend zu machen;
in einem andern Fall zog es der Rünstler vor, sich
nicht auf Weiterungen einzulassen. Das ändert aber
nichts daran, daß Herr Roch sich das Veröffent-
lichungsrecht von Entwürfen widerrechtlich an-

geeignet hat. Das briefliche Material hierüber be-
findet sich in fänden der Unterzeichneten Redaktion.
Das sind keine „haltlosen Ausstreuungen" und „hä-
mischen Verdächtigungen", sondern wohlbegründete
Vorwürfe, wie Herr Roch recht wohl weiß; sonst
hätte er einfach unter Berufung auf das preßgefetz
unsere Zeitschrift zu einer Berichtigung gezwungen.

wenn Herr Roch hinsichtlich seiner Zeitschrift
sich auf die „begeisterte Antheilnahme der künst-
lerischen Jugend" beruft, so lassen seine schmeichel-
haften „Atelier-Nachrichten" genügend erkennen,
welcherlei Rundgebungen ihn aus das Vorhandensein
von „Begeisterung" schließen lassen; daß in zahl-
reichen Fällen diese Begeisterung bald von Rlage-
liedern über Ausbeutung der künstlerischen Arbeits-
kraft zu geschäftlichen Zwecken übertönt wird, das
kümmert natürlich Herrn Roch, als selbstlosen Pro-
tektor der Rünstler nicht im Geringsten.

Mit Bezug auf die Vermuthung Rochs, daß
für unfern Artikel „Merkwürdige Wettbewerbe"
gegenüber der „Redaktions-Rommission" keine Ver-
antwortung bestanden habe, bemerken wir — nicht
um Herrn Roch Rede zu stehen, sondern um unsere
 
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