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Bayerischer Kunstgewerbe-Verein [Hrsg.]
Kunst und Handwerk: Zeitschrift für Kunstgewerbe und Kunsthandwerk seit 1851 — 77.1927

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Aus dem Leben des Vereins
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https://doi.org/10.11588/diglit.7094#0117

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A. NIE MEYER - ZUNFT RAUM IN HALL EI

der als Grundlage für die auf der nächsten Tagung 7,u
vollziehende Wahl gedacht ist. Der Vorschlag enthält
5 Persönlichkeiten, die in Danzig, Hannover, Plauen,
Berlin und Dresden ihren Wohnsitz haben. Die Be-
schlüsse des Arbeitsausschusses bedürfen der Bestätigung
durch die jeweils nächste Delegiertentagung. Nachdem
die Wahl auf der Tagung 1926 beschlossen wurde, auf
der Tagung 1927 durchgeführt wird, kann die Sanktion
der Beschlüsse des Arbeitsausschusses somit erst auf der
Tagung 1928 erfolgen. Die Auffassung der Arbeits-
gemeinschaft süddeutscher Kunstgewerbevereine, daß
rechtzeitige entschlossene Maßnahmen aufsolchem Wege
nicht erhofft werden können, entbehrt deshalb nicht
der Begründung, damit ist aber auch der an sich
erwünschte Wiedereintritt der Süddeutschen in den
deutschen Verband vorerst nicht zu ermöglichen.

Der Verband hat nur Daseinsberechtigung, wenn er
tatkräftig und zeitgerecht die Interessen der Mitglieds-

vereine auf ideellem und wirtschaftlichem Gebiet ver-
tritt oder mindestens dazu in der Lage ist. Diese Grund-
bedingung hat aber zur Voraussetzung, daß sich die In-
teressen und Bestrebungen der Mitglieds verbände eini-
germaßen decken, wie dies in Süddeutschland der Fall
ist. Einer Neuorganisation des Gesamtverbandes müßte
deshalb eine sehr eingehende Aussprache oder Erhebung
über die Ziele und Absichten der Mitgliedsvereine vor-
ausgehen. Weiterhin aber müßte eine Spitze geschaffen
werden, an der eine oder ganz wenige entschlußkräftige
Persönlichkeiten und ein knapper, aber leistungsfähiger
Verwaltungsapparat stehen. Und diese Spitze darf nicht
darauf angewiesen werden, in allen Fragen sich erst
durch Umfrage Rat zu erholen, sie darf nicht an einen
über ganz Deutschland verstreuten Ausschuß gekettet
werden und darf nicht im politischen Auslande leben,
solange u. U. Verhandlungen mit deutschen Behörden
dadurch empfindlich gehemmt werden können.


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