Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
MinomlWü. ZMW- ÜM ZMhklsßlM

ZIIIN McMcsi Iiiils ziir Eescsiäfisiiermiiicsimg ziilislilkii

Krmstlern, als ÄrVitekten, Nuster;eiDnern, Nodelleuren, SWauern usw.. KunstZandWerkern, Dekorateuren.
Kroß- und Klein-Kändlern. Faßrikanten, ÄaU'Unterneßmern. Patent-Knwältkn, Änstalten sür Uerviel-
sSltigung. AeWästen sür Lin- und Kussugr und Kustraggeöern de§ Kunstgeweröes üöergaupt.

^vausgeöer: IerdmaM KumaMs>



Lrstcs

Dezember-Dett 1690.

gdreLZ: 1 Mark vierteljäkrlicd.

Dctt 5.

Lrster Aabrgang.


„IKekorm der Datentgesetzgebung!"

Das ist ein Nuf, der jetzt an alleu möglichen
Grten zugleich erschallt. Das berühmte 2luslegezrmmer,
das die neue Lrfindung fnr allerhand „s)nteressenten"
zur gefälligen Renntnisnahme giebt, das schnelle Ver-
öffentlichen dcr patentbeschreibung, die hohen lliosten
des verfahrens — alles das sind Übelstände, und
es sind noch nicht einmal die einzigen, gegen welche
sich die Beteiligten jetzt auflehnen. Nun hatte auch
die neue „Deutsche iVarte" in Berlin einen Aufsatz
gebracht, der das that und am Beispiele eines ein-
zelnen Falles ausführte, wie schlimm doch die Dinge
lägen. Da wendet sich in demselben Blatte ein
anderer gegen die Ausführungen des ersten Sprechers,
und er zeichnet seinen Standpunkt so deutlich, daß
wir ihm auch an dieser Stelle Raum geben möchten.
Viele unserer Leser werden ganz und gar anderer
Üteinung sein, als der, welche wir in Folgendem
sprechen lassen. Aber Thatsache ist es, daß ähnliche
Anschauungen, wie diese, in den für die Gesetz-
gebung maßgebenden Areisen lebendig sind — und
es ist gut, die Anschauungen des Gegners zu kennen,
wenn man sie bekämpfen will. Zum mindesten geht
aus dem Nachstehenden heroor, daß es nicht bloße
Gedankenlosigkeit und Schwerfälligkeit ist, welche die
patentgesetzgebung so werden ließ, wie sie ist.

„Die Novelle zum Patentgesetz, welche im Laufe
des kommeuden Winters den gesetzgebenden Faktoren
zur Beschlußfassung unterbreitet werden soll, wird sich
der hsauptsache nach mit einer Umbildung des patent-
amtes, einer verbesserung des Vorprüfungsverfahrens,
sowie mit einer Lrhöhung der Garantien für den
Fortbestand der einmal erteilteu Patente beschäftigen.
Damit dürfte den berechtigten Münschen der beteiligten
üreise genug gethan werden.

ÜDenn trotzdem von verschiedenen Seiten noch
weitgehende Abänderungen gefordert und an manchen
^tellen mit großer Bestimmtheit grundsätzliche Lin-
wendnngen gegen das ganze deutsche System ins Feld

geführt werden, so zeugt das nicht nur von der
Schwierigkeit des zu behandelnden Stoffes, sondern
besonders davon, daß der Areis der mit diesem
Nechtsgebiete notwendig verbundenen Begriffe und
Gedanken vielfach mißverstanden wird. Zn der Lhat
sind die einschlägigen Abschnitte des Zndustrierechts
unserm Bewußtsein noch neu; sehr richtig bemerkt
professor üohler gelegentlich einer Besprechung der
sogen. Ariston - patentsache, daß noch geraume Zeit
hingehen werde, bis man den Leistungen selbst der
Gerichtshöfe werde entnehmen können, daß ihren
Urhebern das patentgesetz vom 25. Mai Z877 ebenso
geläufig sei, wie etwa die Sätze des sDandekten- und
Lsandelsrechts. Aber dieses neue Nechtsgebiet ist sür
unser wirtschaftliches Leben ungeheuer wichtig, und
es ist deshalb anfs Lebhafteste zu beklagen, daß das-
selbe noch heute an vielen unserer Unioersitäten nicht
als besonderes üolleg im Lehrplan auftritt.

Zn der Nummern to —t2 dieses Blattes sind,
allerdings unter vorbehalt der Nedaktion, eine Reihe
von 2lussätzen abgedruckt worden, welche sich mit
wirklichen und angeblichen Niängeln des bestehenden
patentgesetzes beschäftigsn, aus denen aber im all-
gemeineu eine Auffassung sprach, welche für die
häufig zu Tage tretende einseitige Betrachtung des
Gegenstandes bezeichnend ist und deshalb der lVider-
legung bedarf. Gs ist das nämlich die Auffassung,
als sei das ganze Gebiet des jDatentrechtes lediglich
priv a trechtlicher Natur, d. h. als seien alle die bez.
Gesetze nur zu dem Behufe geschaffen, den einzelnen
Grfinder gegen die Allgemeinheit in Schutz zu
nehmen und ihm, gewissermaßen durch Schaffung
eines Monopols, eine möglichst hohe Ausbeutung seiner
Arbeit zu gewährleisten. Das ist aber dnrchaus nicht
der Fall. Der verfasser erzählt uns die Geschichte
des armen Meisters lhobel mit seinem Stuhl, der nicht
nmfallen kann. Dieser Mann sucht ein patent nach:
da kommt das böse jDatentamt und veröffentlicht nach
 
Annotationen