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Kunstgewerbeblatt: Vereinsorgan der Kunstgewerbevereine Berlin, Dresden, Düsseldorf, Elberfeld, Frankfurt a. M., Hamburg, Hannover, Karlsruhe I. B., Königsberg i. Preussen, Leipzig, Magdeburg, Pforzheim und Stuttgart — NF 12.1901

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Ein französisches Urteil über das fremdländische moderne Mobiliar in Paris 1900
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https://doi.org/10.11588/diglit.4878#0240

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EIN FRANZÖSISCHES URTEIL
ÜBER DAS FREMDLÄNDISCHE
MODERNE MOBILIAR IN PARIS

1900

INITIAL VON A. BRUNNER,
BAD AIBLINO

UCIEN MAGNE, Professor an der Schule der schönen
Künste und am Konservatorium für Kunst und
Handwerk, veröffentlichte in der Revue des arts
decoratifs eine mit zahlreichen Abbildungen aus-
gestattete Studie, die sich mit dem modernen Mobiliar
auf der vorjährigen Pariser Weltausstellung beschäf-
tigt. Der den breitesten Raum einnehmenden Be-
sprechung der französischen Ausstellungsgegenstände
folgt die der ausländischen, zuerst der englischen,
dann der deutschen, denen die am meisten eingehende
Erörterung zu teil wird, der holländischen, belgischen,
dänischen, norwegischen, finnländischen und endlich
der österreichisch-ungarischen, welche alle eine sehr
summarische Behandlung finden.

Über das englische Mobiliar fällt
der Verfasser ein wenig anerkennendes
Urteil. Er meint, dass entweder die
Industrie Englands in der Ausstellung
ungenügend vertreten gewesen sei, oder
dass seine Kunsthandwerker sich gegen
französische Einflüsse ablehnend ver-

hielten, da das Mobiliar sich nicht auf der
Bahn des Fortschritts zu befinden scheine. Sogar
im englischen Repräsentationsgebäude seien die
Möbel von einer trostlosen Trockenheit ge-
wesen, der jede Kunst fremd war. An dem
Beispiele einer in demselben befindlich gewesenen
Treppe wird der Nachweis geführt, dass man
es nicht einmal verstanden habe, bei den Ver-
zierungen den Eigenschaften des Holzes gerecht
zu werden.

Von den auf Seiten Deutschlands gemachten
Anstrengungen sowohl wie von seinen weit
bedeutsameren Fortschritten habe sofort beim
Eintritt in die deutsche Abteilung auf der In-
validen-Esplanade die von G. Riegelmann in
Charlottenburg gearbeitete Holztreppe Zeugnis
abgelegt. Die überaus eingehende Besprechung
derselben, welche die technische Seite bis ins
Einzelne behandelt, aber auch der dekorativen
gerecht wird, ist. von mehreren Abbildungen
begleitet und fällt über die Arbeit das Urteil,
dass die dekorative Wiedergabe der Flora und
Fauna in den Füllungen uneingeschränktes Lob
verdiene, und dass nur deren allzu summa-
rische Ausführung bedauerlich sei.

Kunstgewerbeblatt. N. F. XII. H. 12.

RANDLEISTE

VON

ALBERT

WIMMER,

LEIPZIG
 
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