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Deutscher Altphilologenverband [Hrsg.]
Mitteilungsblatt des Deutschen Altphilologenverbandes — 10.1967

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Nr. 3
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Bayer, Karl: Studienbedingungen in den Alten Sprachen
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https://doi.org/10.11588/diglit.33074#0046

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Studienbedingungen in den Alten Sprachen

Auf Wunsch bringen wir zur Unterrichtung der Kollegen eine knappe Übersicht iiber
die Anforderungen, die die einzelnen Universitäten an die Studenten der Alten Sprachen
stellen.

Freie Universität Berlin (Seminar für Klassische Philologie im Institut für Alter-
tumskunde)

Studienbedingungen im Fach Latein (Gültig ab Juni 1966)

1. Studienberatung-. Für Studienanfänger ist die Studienberatung durch den geschäfts-
führenden Assistenten obligatorisch. Sie soll möglichst vor Beginn des 1. Semesters 1
erfolgen.

2. Arbeitsgruppen: Für Anfänger, die ohne ausreichende Sprachkenntnisse oder ohne den
notwendigen Überblick über die römische Geschichte und Literaturgeschichte zur
Universität kommen, sind Arbeitsgruppen eingerichtet worden, die diese für das
Proseminar erforderlichen Grundkenntnisse vermitteln sollen. Aufnahme ohne Prü-
fung. Besuch längstens 2 Semester. Abschluß: Spätestens am Ende des 2. Semesters
muß die Proseminaraufnahmeprüfung abgelegt und, falls nicht bestanden, am An-
fang des 3. Semesters wiederholt werden. Vgl. 5. - NB: Anfängern wird empfohlen,
am Beginn des 1. Semesters an der Prüfung teilzunehmen; in diesem Fall wird der
Versuch bei Nichtbestehen nicht gewertet. Diese Regelung gilt nicht für einen Versuch
am Ende des 1. Semesters.

3. Gliederung der Seminare: Proseminar, Mittelseminar Hauptseminar (Teilnahme ob-
ligatorisch; vgl. die unter 11) genannten Bedingungen), Oberseminar (Teilnahme frei-
willig; für Doktoranden und Studenten hoher Semesterzahl). Außerdem finden Übun-
gen für Studenten verschiedener Seminarstufe statt.

4. Gliederung der Stilübungen: Unterstufe (Kurs I und II, zur Vorbereitung auf die
Zwischenprüfungsklausur, vgl. zu 6); Besuch freiwillig), Mittelstufe (Kurs III, vgl.
zu 7); Besuch obligatorisch), Oberstufe (Kurs IV, zur Vorbereitung auf das Staats-
examen; Besuch freiwillig).

5. Proseminar, Aufnahmebedingungen: Proseminar-Aufnahmeprüfung; sie
besteht aus a) lateinisch-deutscher Übersetzungsklausur; Dauer: 2 Stunden; Prüfungs-
stoff: Ubersetzung von Schulklassikern, z. B. LIVIUS, CICERO; b) mündlicher Prti-
fung; Zulassung nur nach bestandener Klausur; Prüfungsstoff: das chronologische Ge-
rüst der römischen Geschichte und Literaturgeschichte. Das Lektürepensum für die
ersten beiden Semester ist im- „Hilfsbüchlein“ (s. u. 12.) S. 12 angegeben. Anfänger,
die die Aufnahmepriifung ohne vorherigen Besuch der Arbeitsgruppen ablegen wol-
len, müssen entsprechende Sprachkenntnisse haben und das Lektürepensum in den
ersten Semestern nachholen. Die Prüfung findet am Anfang und Ende jedes Seme-
sters statt. Wiederholung: Die Prüfung kann einmal wiederholt werden. Die Klausur
ist auch dann zu wiederholen, wenn nur der mündliche Teil der Prüfung nicht be-
standen wurde. Die Prüfung kann während der ersten beiden Semester abgelegt
werden; wird sie am Ende des 2. Semesters abgelegt und nicht bestanden, so muß sie
am Anfang des 3. Semesters wiederholt werden (vgl. 2.).

6. Mittelseminar, Aufnahmebedingungen: 2 Proseminarscheine, Nachweis des Graecum
(obligatorisch fiir alle Studenten, die Latein, aber nicht Griechisch studieren) und

1 Alle Angaben beziehen sich auf das Fachsemester; für Sonderfälle, die sich aus Fach-
wechsel oder Beginn des Lateinstudiums in einem späteren Studiensemester ergeben,
wird auf die allgemeinen Bestimmungen der Philosophischen Fakultät für das Grund-
studium verwiesen.
 
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