8. Sitzung des Engeren Vorstandes in Bad Nauheim. Vorlegung des Pro-
gramms und Unterrichtung über die Vorbereitung.
Zusatz II
Die Mitglieder des Landesverbandes Saar im DAV, die an dem Kolloquium
am 15.9. 1969 in Saarbrücken teilgenommen haben, haben mich ermächtigt, den
Teilnehmern der Besprechung von Fulda folgende Vorschläge zur Fortführung
der Oberstufenreform zu unterbreiten und zu bitten, der Gesamtverband möge
im Sinne dieser Vorschläge tätig werden.
Nach bald zehnjähriger Erprobung der Oberstufenreform nach der Saar-
brücker Rahmenvereinbarung der KMK scheint es geboten, die Ergebnisse und
Konsequenzen dieser Reform zu überprüfen.
Im ganzen hat die Tendenz der Oberstufenreform sich als richtig erwiesen.
Den Schülern sollte in der Tat die Möglichkeit gegeben werden, Schwerpunkte
zu setzen. Auch hat die Reform den Anlaß gegeben, erste Schritte zu einer
inneren Umgestaltung des Oberstufenunterrichts in Richtung auf die Kolleg-
stufe einzuleiten. Die folgenden Vorschläge sollen die Reform in dieser Richtung
weiterführen. Die ist vor allem möglich, wenn einzelne Schwächen der Ober-
stufenreform, die sich bei der Erprobung in der Praxis herausgestellt haben,
beseitigt werden. Drei Schwächen sind zu nennen:
1. Der Schüler ist gezwungen, bestimmte Fächer abzuwählen (zuweilen werden
diese Fächer in den Klassen 12 und 13 nicht mehr angeboten). Dieser Zwang
kommt nach der Erfahrung nur Schwachbegabten und hochbegabten Schülern zu-
gute. Jenen bringt er eine Erleichterung, diesen die willkommene Möglichkeit
zu freiem Studium. Der breiten Masse der Schüler wird aber die für sie not-
wendige und nützliche Anleitung zu weiteren Studien versagt. Die Zeit, die
sie durch den Zwang zur Abwahl gewinnen, wird so nicht sinnvoll genutzt.
Auch wendet sich die Kritik der Öffentlichkeit gerade gegen den Zwang zur
Abwahl. Durch ihn scheint der Unterricht, sowohl in sprachlichen als auch in
naturwissenschaftlichen Fächern reduziert.
2. Der Schüler ist gezwungen, als Siebzehnjähriger irrevisible Entscheidungen,
die sein ganzes künftiges Leben betreffen, zu fällen.
3. Die Unterscheidung von Kernpflicht- und Wahlpflichtfächern, sowie von frei-
willigen Unterrichtsveranstaltungen hat eine Fülle organisatorischer Schwierig-
keiten zur Folge, zumal sie eine größere Zahl von Lehrern und Räumen pro
Klasse verlangt. Hierdurch wird aber ein der individuellen Begabung der
Schüler entgegenkommendes Angebot verhindert und dadurch die Reform in
Frage gestellt.
Zur Beseitigung dieser Schwächen werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen,
die geeignet erscheinen, die Reform fortzuführen.
1. Die Unterscheidung zwischen Kernpflichtfächern, Wahlpflichtfächern und frei-
willigen Unterrichtsveranstaltungen entfällt. Der Schüler kann jedes Fach wäh-
len, bzw. abwählen.
2. Jeder Oberstufenklasse werden 36 Wochenstunden angeboten. Der Schüler hat
das Recht, an allen Unterrichtsveranstaltungen seiner Klasse teilzunehmen.
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gramms und Unterrichtung über die Vorbereitung.
Zusatz II
Die Mitglieder des Landesverbandes Saar im DAV, die an dem Kolloquium
am 15.9. 1969 in Saarbrücken teilgenommen haben, haben mich ermächtigt, den
Teilnehmern der Besprechung von Fulda folgende Vorschläge zur Fortführung
der Oberstufenreform zu unterbreiten und zu bitten, der Gesamtverband möge
im Sinne dieser Vorschläge tätig werden.
Nach bald zehnjähriger Erprobung der Oberstufenreform nach der Saar-
brücker Rahmenvereinbarung der KMK scheint es geboten, die Ergebnisse und
Konsequenzen dieser Reform zu überprüfen.
Im ganzen hat die Tendenz der Oberstufenreform sich als richtig erwiesen.
Den Schülern sollte in der Tat die Möglichkeit gegeben werden, Schwerpunkte
zu setzen. Auch hat die Reform den Anlaß gegeben, erste Schritte zu einer
inneren Umgestaltung des Oberstufenunterrichts in Richtung auf die Kolleg-
stufe einzuleiten. Die folgenden Vorschläge sollen die Reform in dieser Richtung
weiterführen. Die ist vor allem möglich, wenn einzelne Schwächen der Ober-
stufenreform, die sich bei der Erprobung in der Praxis herausgestellt haben,
beseitigt werden. Drei Schwächen sind zu nennen:
1. Der Schüler ist gezwungen, bestimmte Fächer abzuwählen (zuweilen werden
diese Fächer in den Klassen 12 und 13 nicht mehr angeboten). Dieser Zwang
kommt nach der Erfahrung nur Schwachbegabten und hochbegabten Schülern zu-
gute. Jenen bringt er eine Erleichterung, diesen die willkommene Möglichkeit
zu freiem Studium. Der breiten Masse der Schüler wird aber die für sie not-
wendige und nützliche Anleitung zu weiteren Studien versagt. Die Zeit, die
sie durch den Zwang zur Abwahl gewinnen, wird so nicht sinnvoll genutzt.
Auch wendet sich die Kritik der Öffentlichkeit gerade gegen den Zwang zur
Abwahl. Durch ihn scheint der Unterricht, sowohl in sprachlichen als auch in
naturwissenschaftlichen Fächern reduziert.
2. Der Schüler ist gezwungen, als Siebzehnjähriger irrevisible Entscheidungen,
die sein ganzes künftiges Leben betreffen, zu fällen.
3. Die Unterscheidung von Kernpflicht- und Wahlpflichtfächern, sowie von frei-
willigen Unterrichtsveranstaltungen hat eine Fülle organisatorischer Schwierig-
keiten zur Folge, zumal sie eine größere Zahl von Lehrern und Räumen pro
Klasse verlangt. Hierdurch wird aber ein der individuellen Begabung der
Schüler entgegenkommendes Angebot verhindert und dadurch die Reform in
Frage gestellt.
Zur Beseitigung dieser Schwächen werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen,
die geeignet erscheinen, die Reform fortzuführen.
1. Die Unterscheidung zwischen Kernpflichtfächern, Wahlpflichtfächern und frei-
willigen Unterrichtsveranstaltungen entfällt. Der Schüler kann jedes Fach wäh-
len, bzw. abwählen.
2. Jeder Oberstufenklasse werden 36 Wochenstunden angeboten. Der Schüler hat
das Recht, an allen Unterrichtsveranstaltungen seiner Klasse teilzunehmen.
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