Ein Problem stellen die allgemein gehaltenen Formulierungen der Ordnungen
wie auch der historiographischen Quellen dar, die eine konkrete Zuweisung zu be-
stimmten Krönungsakten nicht möglich machen. Allein die handschriftliche Ver-
breitung des ottonischen Pontifikale seit der Jahrtausend wende läßt darauf
schließen, daß die enthaltenen Texte für die bischöflichen liturgischen Handlungen,
und so auch die Ordines für die Krönung des Königs und der Königin herangezo-
gen wurden^. Demzufolge ist davon auszugehen, daß die Paderborner Krönung
Kunigundes durch Erzbischof Willigis von Mainz 1002 wie auch die nachfolgenden
Krönungen gemäß dem Mainzer Ordo zelebriert wurden^.
Konzipiert ist dieser Königinnen-Ordo als eigenständige Zeremonie. Darin un-
terscheidet er sich zum Beispiel vom römischen Ordo Cencius II für eine Kaiserkrö-
nung, die als gemeinsame Feier organisiert ist. In deren Verlauf erscheinen die ein-
zelnen Bestandteile der Handlung in einem jeweiligen Nacheinander, so daß der
Weihe des Königs diejenige der Königin und in entsprechender Weise Salbungen
und Krönungen folgten^. Eine weitere Variante kennen mehrere Ordines seit der
zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts, in denen die Anweisungen für die Krönung
der Kaiserin als Anhang an den Schluß gesetzt sind, was aber wohl nicht bedeutet,
daß ihre Krönung auch tatsächlich erst nach Abschluß der Zeremonie für den Kaiser
erfolgen sollte. Vielmehr ist auch bei einer Verwendung solcher Vorlagen ein jeweili-
ges Nacheinander der einzelnen Krönungsakte von Kaiser und Kaiserin wahr-
scheinlich^.
Die Tatsache, daß der Königinnen-Ordo im ottonischen Pontifikale - im Unter-
schied zu den späteren - für die Königin eine eigene Zeremonie festlegt, die mit ei-
ner ersten Weihe beim Eintritt in die Kirche beginnt, dann mit einer zweiten vor
dem Altar fortfährt und schließlich mit Salbung und Krönung endet, könnte auf den
ersten Blick auch als Erklärung dafür angesehen werden, daß bis in die staufische
Zeit hinein die Krönung der Königin als eigene Feier zu einem späteren Zeitpunkt
und in einer jeweils anderen Kirche als diejenige für den König abgehalten wurde.
Dies war bei den zum Zeitpunkt der Königserhebung bereits verheirateten Paaren
Heinrich II. und Kunigunde 1002, Konrad II. und Gisela 1024, Lothar III. und Ri-
chenza 1125 der Fall. Diese Auffälligkeit läßt sich am Quellenmaterial allerdings
nicht als Kausalität erhärten. Sowohl für Kunigunde als auch für Gisela können viel-
mehr Umstände namhaft gemacht werden, die scheinbar die getrennten Krönungen
erklären. So hielt sich Kunigunde zum Zeitpunkt der Königswahl und -krönung
Heinrichs II. mit großer Wahrscheinlichkeit noch in Bayern auf^T Für Gisela deutet
Ex ipsis rerum documentis. Beiträge zur Mediävistik. Festschrift für Harald Zimmermann zum
65. Geburtstag, hg. von Klaus HERBERS, Hans Henning KoRTÜM und Carlo SERVATius (1991)
S. 69-72, hier S. 69 Anm. 2 als längst bekannte »Spuren von karolingischen Laudes« entlarvt.
174 Carl ERDMANN, Königs- und Kaiserkrönung im ottonischen Pontifikale, in: DERS., Forschungen
zur politischen Ideenwelt des Frühmittelalters. Aus dem Nachlass des Verfassers hg. von Fried-
rich BAETHGEN (1951) S. 52-91, hier S. 61.
175 So auch KRULL, Salbung S. 24.
176 Ordines, ed. ELZE, Nr. XIV S. 35-47.
177 Z. B. Ordines, ed. ELZE, Nr. XVIS. 57f.; Nr. XVII S. 68f; Nr. XVIII S. 84f. Dazu Reinhard ELZE, Ei-
ne Kaiserkrönung um 1200, in: Adel und Kirche. Gerd Tellenbach zum 65. Geburtstag darge-
bracht von Freunden und Schülern, hg. von Josef FLECKBNSTEiN und Karl ScHMiD (1968)
S. 365-373, bes. S.371.
178 Zur Krönung Kunigundes vgl. oben S. 18, zu ihrem Itinerar unten S. 98-102.
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wie auch der historiographischen Quellen dar, die eine konkrete Zuweisung zu be-
stimmten Krönungsakten nicht möglich machen. Allein die handschriftliche Ver-
breitung des ottonischen Pontifikale seit der Jahrtausend wende läßt darauf
schließen, daß die enthaltenen Texte für die bischöflichen liturgischen Handlungen,
und so auch die Ordines für die Krönung des Königs und der Königin herangezo-
gen wurden^. Demzufolge ist davon auszugehen, daß die Paderborner Krönung
Kunigundes durch Erzbischof Willigis von Mainz 1002 wie auch die nachfolgenden
Krönungen gemäß dem Mainzer Ordo zelebriert wurden^.
Konzipiert ist dieser Königinnen-Ordo als eigenständige Zeremonie. Darin un-
terscheidet er sich zum Beispiel vom römischen Ordo Cencius II für eine Kaiserkrö-
nung, die als gemeinsame Feier organisiert ist. In deren Verlauf erscheinen die ein-
zelnen Bestandteile der Handlung in einem jeweiligen Nacheinander, so daß der
Weihe des Königs diejenige der Königin und in entsprechender Weise Salbungen
und Krönungen folgten^. Eine weitere Variante kennen mehrere Ordines seit der
zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts, in denen die Anweisungen für die Krönung
der Kaiserin als Anhang an den Schluß gesetzt sind, was aber wohl nicht bedeutet,
daß ihre Krönung auch tatsächlich erst nach Abschluß der Zeremonie für den Kaiser
erfolgen sollte. Vielmehr ist auch bei einer Verwendung solcher Vorlagen ein jeweili-
ges Nacheinander der einzelnen Krönungsakte von Kaiser und Kaiserin wahr-
scheinlich^.
Die Tatsache, daß der Königinnen-Ordo im ottonischen Pontifikale - im Unter-
schied zu den späteren - für die Königin eine eigene Zeremonie festlegt, die mit ei-
ner ersten Weihe beim Eintritt in die Kirche beginnt, dann mit einer zweiten vor
dem Altar fortfährt und schließlich mit Salbung und Krönung endet, könnte auf den
ersten Blick auch als Erklärung dafür angesehen werden, daß bis in die staufische
Zeit hinein die Krönung der Königin als eigene Feier zu einem späteren Zeitpunkt
und in einer jeweils anderen Kirche als diejenige für den König abgehalten wurde.
Dies war bei den zum Zeitpunkt der Königserhebung bereits verheirateten Paaren
Heinrich II. und Kunigunde 1002, Konrad II. und Gisela 1024, Lothar III. und Ri-
chenza 1125 der Fall. Diese Auffälligkeit läßt sich am Quellenmaterial allerdings
nicht als Kausalität erhärten. Sowohl für Kunigunde als auch für Gisela können viel-
mehr Umstände namhaft gemacht werden, die scheinbar die getrennten Krönungen
erklären. So hielt sich Kunigunde zum Zeitpunkt der Königswahl und -krönung
Heinrichs II. mit großer Wahrscheinlichkeit noch in Bayern auf^T Für Gisela deutet
Ex ipsis rerum documentis. Beiträge zur Mediävistik. Festschrift für Harald Zimmermann zum
65. Geburtstag, hg. von Klaus HERBERS, Hans Henning KoRTÜM und Carlo SERVATius (1991)
S. 69-72, hier S. 69 Anm. 2 als längst bekannte »Spuren von karolingischen Laudes« entlarvt.
174 Carl ERDMANN, Königs- und Kaiserkrönung im ottonischen Pontifikale, in: DERS., Forschungen
zur politischen Ideenwelt des Frühmittelalters. Aus dem Nachlass des Verfassers hg. von Fried-
rich BAETHGEN (1951) S. 52-91, hier S. 61.
175 So auch KRULL, Salbung S. 24.
176 Ordines, ed. ELZE, Nr. XIV S. 35-47.
177 Z. B. Ordines, ed. ELZE, Nr. XVIS. 57f.; Nr. XVII S. 68f; Nr. XVIII S. 84f. Dazu Reinhard ELZE, Ei-
ne Kaiserkrönung um 1200, in: Adel und Kirche. Gerd Tellenbach zum 65. Geburtstag darge-
bracht von Freunden und Schülern, hg. von Josef FLECKBNSTEiN und Karl ScHMiD (1968)
S. 365-373, bes. S.371.
178 Zur Krönung Kunigundes vgl. oben S. 18, zu ihrem Itinerar unten S. 98-102.
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