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Fößel, Amalie; Schneidmüller, Bernd [Bibliogr. antecedent]; Weinfurter, Stefan [Bibliogr. antecedent]
Die Königin im mittelalterlichen Reich: Herrschaftsausübung, Herrschaftsrechte, Handlungsspielräume — Mittelalter-Forschungen, Band 4: Stuttgart, 2000

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.26280#0130
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intervenieren Königinnen nur noch vereinzelt, so Kaiserin Beatrix zwischen 1157
und 1176 insgesamt nur sechsmal^.
Beim Empfängerkreis handelt es sich entsprechend der allgemeinen Tendenz
in der Masse um Klöster und Kirchen beziehungsweise Äbtissinnen, Äbte, Erz-
bischöfe und Bischöfe und - mit Ausnahme der Kaiserin Adelheid - vor allem seit
salischer Zeit auch um Adlige und Ministeriale.
Die Verteilung der Interventionen zwischen den einzelnen Gruppen stellt sich
in absoluten Zahlen^ folgendermaßen dar:

Tabelle 2:

Königin
Klöster
Kirchen
und Bischöfe
Sonsti
Empfi
Mathilde
5
1
Edgith
3
3
1
Adelheid
47
32
13
Theophanu
33
28
6
Kunigunde
57
78
6
Gisela
53
91
17
Agnes
43
54
24
Bertha
14
28
12
Richenza
17
9
8
Gertrud
13
10
2

Diesen Zahlen zufolge intervenierten die ottonischen Königinnen, insbesondere
Adelheid, und dann wieder Richenza von Northeim und Gertrud von Sulzbach
überwiegend zugunsten von Klöstern. Eine Verlagerung hin zu den Kirchen zeich-
nete sich unter Kaiserin Kunigunde ab. Signifikant wurde diese veränderte Präfe-
renz unter Gisela, deren Interventionen für Klöster nurmehr bei 32%, für Kirchen
aber bei ca. 64% liegen. Diese Gewichtung relativierte sich unter Agnes, wiederholte
sich aber unter Bertha von Turin, die doppelt so oft für Bischofskirchen wie für Klö-
ster intervenierte. Damit spiegeln die Zahlen in etwa die allgemeine Entwicklung in
der Kirchenpolitik wider, die seit der ausgehenden ottonischen und dann vor allem
in salischer Zeit mehrheitlich nicht mehr die Klöster, sondern die Bischofskirchen
begünstigte.

242 DFI. 191 (1157 Nov. 14 Montbarreyj Privilegienbestätigung für Kloster Lure; DFI. 194 (1157 [um
Nov. 18] Arbois) Schenkung an die Abtei Balerne; DFI. 279 (1159 Aug. 1 Lodi) Schutzprivileg für
das Augustiner-Chorherrnstift zu Rebdorf in Bayern; DFI. 466 (1164 Okt. 5 Beiforte) Besitzüber-
tragung an Markgraf Wilhelm von Montferrat; DFI. 614 (1174 März 24 Aachen) Privilegienbe-
stätigung für Kloster Saint Ghislain; DFI. 648 (1176 März [6?] -) Vertrag mit der Stadt Tortona;
zu den Interventionen der Kaiserin Beatrix vgl. die Einleitung von Heinrich APPELT zu den Ur-
kunden Friedrichs I., MGH DD 10,5 (1990) S. 113f. - Für Adela von Vohburg, der ersten Gemah-
lin Friedrichs I., ist keine Intervention nachweisbar; allein ihre Zustimmung (und die ihres Bru-
ders Berthold) wird in einer im Original erhaltenen Schenkungsurkunde für Kloster Sittichen-
bach vom 11. April 1154 erwähnt, sie wird allerdings nicht namentlich genannt, sondern nur als
»frühere Gemahlin« (... com'Mgls nosfre et /fafn's cNs Berfol/z consensM ...) bezeichnet;
DFI. 73, ausgestellt in Quedlinburg; dazu Reg. Imp. IV,2 Nr. 212.
243 Die Zahlen basieren auf Tabelle 1, d. h. es wurden auch hier die Interventionen, die Königinnen
in der Zeit der Regentschaft und Witwenschaft tätigten, nicht aufgenommen, da es sich dabei
sozusagen um Ausnahmesituationen handelt, die gesondert zu analysieren sind.

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