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Fößel, Amalie; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Die Königin im mittelalterlichen Reich: Herrschaftsausübung, Herrschaftsrechte, Handlungsspielräume — Mittelalter-Forschungen, Band 4: Stuttgart, 2000

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https://doi.org/10.11588/diglit.26280#0168
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sondern nur ad hoc und in begrenzten Zeiträumen, in denen der König anderweitig
beschäftigt war. So wissen wir, daß Lothar III. die Kaiserin eigens zu diesem Zweck
nach Reggio geschickt hatte: Rz'gLczg, pro^zcz'gnda z'Msh'cz'a z'n Rggzzz cz'uz'hztg dz'zmsz-
mzzs, czzw cz'rca szz^grz'crfgs parijcs Paziz/zzz'ssgzrzzzs^. Im Unterschied zu Mathilde, die
nur in der Zeit der Abwesenheit Heinrichs V. dem Gericht vorsaß, wurden Richenza
alle vor dem Königsgericht zu verhandelnden Streitfälle in Italien übertragen. Sie
übte die Gerichtsbarkeit auch dann aus, wenn sie zusammen mit Lothar III., von
dessen richterlicher Tätigkeit in Italien nichts bekannt ist, an einem Ort weilteU Wie
ihre Vorgängerin Mathilde saß Richenza in Absprache mit dem Kaiser zu Gericht.
Während sie in der Zeit seiner Abwesenheit eigenständige Entscheidungen getrof-
fen hat, holte sie beim letzten Streitfall, als sich auch der Kaiser am Ort der Verhand-
lungen aufhielt, sein Urteil ein, um es dann vor den Parteien zu verkünden und um-
setzen zu lassen.
Damit zeigt sich für den Bereich der Rechtsprechung, daß die Königin in Situa-
tionen, die Arbeitsteilung und Delegierung von Herrschaftsrechten notwendig
machten, ganz selbstverständlich in die Herrschaftsausübung eingebunden war,
und diese Einbindung bei den Zeitgenossen auf eine allgemeine Akzeptanz stieß.
Das Herrscherpaar agierte als »Team«, das gemeinsam anstehende herrscherliche
Pflichten erledigte, wobei sich für Richenza in der in Isola della Scala gerichtlich
verhandelten Klage zeigt, daß dies auch der Fall sein konnte, wenn der gesamte Hof
mit dem Kaiser an der Spitze anwesend war.
Mit Richenza endet jedoch die Zeit richterlicher Tätigkeit der Königin in
Reichsitalien. Wie in Deutschland waren seit staufischer Zeit delegierte Richter mit
den Streitfällen befaßt.

72 So irt DLoIII. 107 vom 17. Dezember 1136 zu Reggio.
73 Vgl. FicKER, Forschungen 1, §180 S. 326.

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