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Fößel, Amalie; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Die Königin im mittelalterlichen Reich: Herrschaftsausübung, Herrschaftsrechte, Handlungsspielräume — Mittelalter-Forschungen, Band 4: Stuttgart, 2000

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https://doi.org/10.11588/diglit.26280#0357
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serin und mit dem Rat einer Vielzahl geistlicher und weltlicher Großer ausgestellt
wurde, wobei an dritter Stelle - nach den Erzbischöfen von Mainz und Bremen - auch
Heinrich von Augsburg genannt wird^A Drei Schenkungsurkunden für die Augs-
burger Kirche o& zügg serHÜMM Hez'un'cz AMgMsfgwsz's gcdesic vgwcraMz's GMÜ-
shh's belegen zwar die Dienstbarkeit des Bischofs für das Königtum^, lassen darüber
hinaus aber keine weiteren Schlußfolgerungen zu. Auch die Tatsache, daß die Augs-
burger Kirche gleich dreimal beschenkt wurde, scheint im Vergleich mit anderen Kir-
chen kaum als besonders herausragendes Privileg.
Die weiterreichende These, daß Heinrich in seiner Stellung als hochmütiger
»Subregent« am Hof und in der Reichspolitik für die in den Quellen geschilderten
und oben genannten Mißstände, so die falsche Erziehung des Königs wie auch zu-
nehmende Korrumpierung am Hof, verantwortlich zu machen sei und letztlich das
Hauptmotiv für den Raub Heinrichs IV. lieferte, bleibt spekulativ und verkürzt den
Sachverhalt. Denn wenn auch die Vorwürfe verschiedener Mißstände in den Quel-
len nicht von der Hand zu weisen sind, so fehlt es doch über Lampert von Hersfeld
hinaus an eindeutigen Berichten, um die Verantwortung dafür dem Augsburger Bi-
schof zuzuschreiben.
In der neueren Forschungsdiskussion erfuhr die Regentschaft der Kaiserin und
die von ihr eingeschlagene Politik insgesamt eine grundsätzliche Neubewertung,
die hier nur thesenhaft zusammengefaßt werden soll: Demnach hatte Agnes nicht -
wie in der älteren Forschung dargestellt^s - die Politik Heinrichs III. und dessen oft-
mals rigiden Konfrontations- und Enteignungskurs fortgesetzt, sondern gerade
durch eine Politik des Ausgleichs und der Restitution entfremdeter Güter, vor allem
gegenüber den Kirchen, eine neue und gegensätzliche Richtung eingeschlagen, mit
der sie Heinrich IV. die Herrschaftsübernahme erleichtern wollte^. Auch trat die
Kaiserin nicht unmittelbar nach Kaiserswerth ihre Reise nach Italien an, sondern
blieb bis zur Schwertleite Heinrichs IV. 1065 im Reicht Sie zog sich anfangs wohl
auf ihre Güter, möglicherweise in Bayern, zurück, hielt sich seit Beginn des }ahres
1064 aber zeitweilig wieder und seit November schließlich ständig am Königshof
auf und intervenierte auch in Königsurkunden, die in der Kontinuität der von ihr
eingeschlagenen Restitutionspolitik standerWE Weiterhin gehörte die Annahme des
Witwenschleiers eher nicht zu den aus der Situation von Kaiserswerth heraus resul-

116 DHIV. 32; Reg. Imp. 111,3 Nr. 133.
117 DHIV. 47 (1059 Febr. 5 Mainz) Verleihung des Wildbannes über einen Forst sowie über alles in-
nerhalb der genannten Grenzen des Forstes an Lech, Wertach und Iller erwerbbaren Gutes;
DHIV. 75 (1061 Sept. 21 Langen) Schenkung einer Hufe und 10 Joch Weinberge mit den Winzern
in Boppard oi? ZMferugnfMm ac peh'h'onem &7ech'ssWe gewz'frz'ds ziosfre Agneh's Wperafn'cz's HMgMSfg et
oiz zage sgruz'ÜMW Hdnn'cz AMgMsfensz's ecdesz'e ueneraMz's anh'sh'hs; DHIV. 85 (1062
März 19 Paderborn) Schenkung von 35 Hufen in Schwanebeck sowie von Erbgut in Isenburg im
Harzgau und Bestätigung der Schenkung eines Gutes in Wilsleben durch seine Mutter, der Kai-
serin Agnes.
118 So z. B. BuLST-TmELE, Kaiserin Agnes S. 58f., die die Regentschaft der Kaiserin als Übergangs-
zeit bewertet, in der es Agnes nicht gelungen sei, Ordnung und innere Sicherheit zu schaffen; in
der Vergabe der Herzogtümer habe sie »zum erstenmal die politischen Bahnen ihres Gemahls«
verlassen.
119 BLACK-VELDTRUP, Kaiserin Agnes S. 203-268.
120 Zur Forschungsdiskussion um den Aufbruch der Kaiserin nach Italien vgl. oben S. 300f.
121 Zum Itinerar zwischen 1062 und 1065: BLACK-VELDTRUP, Kaiserin Agnes S. 27-36,92.

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