Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Türck, Verena; Schneidmüller, Bernd [Bibliogr. antecedent]; Weinfurter, Stefan [Bibliogr. antecedent]
Beherrschter Raum und anerkannte Herrschaft: Friedrich I. Barbarossa und das Königreich Burgund — Mittelalter-Forschungen, Band 42: Ostfildern, 2013

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.34758#0014

DWork-Logo
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
1.2 Struktur und Herangehensweise der Arbeit

13

hat, den mittelalterlichen „Staat" zu umschreiben/ sondern möchte abseits moder-
ner Staatsvorstellungen die mittelalterlichen Strukturen von Königtum und Herr-
schaft mit größtmöglicher Quellennähe erfassen!" Nicht die teleologische Perspek-
tive auf die mittelalterlichen Verhältnisse als Vorformen des modernen
Verwaltungsstaats soll eingenommen werden. Vielmehr soll mittelalterliche Kö-
nigsherrschaft in dieser Arbeit als soziale Struktur in ihrem Gefüge zwischen Ord-
nungsvorstellungen, Traditionen, Inszenierungen und dem Ringen um Autorität
und Anerkennung betrachtet werden.

1.2 Struktur und Herangehensweise der Arbeit

Ausgehend von der formulierten Fragestellung ist kurz auf die sich hieraus erge-
bende Herangehensweise einzugehen." Zunächst ist diese Arbeit angelegt im
Spannungsfeld zwischen Herrschaft und Raum, wobei, wie schon betont, die Pers-
pektive Friedrich Barbarossas eingenommen wird, um das Entstehen eines Herr-
schaftsraums durch den König in seiner Dynamik zu umschreiben.
Darum soll zunächst der Herrschaftsbegriff definiert und für das Königtum
fruchtbar gemacht werden (Kapitel 2.1) und dann im Fokus auf die Funktionsweise
von Herrschaft in einem Raum der Raumbegriff beleuchtet und in Bezug zum
Herrschaftsbegriff gesetzt werden (Kapitel 2.2). Durch das hieraus entstehende
Verständnis eines Herrschaftsraums als sozialem Raum werden die Praxis und die
Instrumente der hochmittelalterlichen Königsherrschaft untersucht (Kapitel 2.3).
Direkt anschließend an die Beschreibung der Möglichkeiten und Grenzen von
Herrschaft stellt sich die Frage nach den Quellen, die hierfür herangezogen werden
können (Kapitel 2.4).
Bevor dann die Königsherrschaft Friedrichs I. analysiert werden kann, muss
zunächst der Raum, der mit dem Königreich Burgund identifiziert wurde, um-
9 MAYER, Ausbildung; Mi i i uis, Staat. Vgl. die Zusammenstellung bei MÜLLER-MERTENS, Reichs-
struktur, vor allem S. 15-50. Jüngst werden diese Begrifflichkeiten wieder aufgegriffen, so der
Sammelband AiRLiE/PoHL/REiMiTz (Hg.), Staat; einführend hieraus GoETz, Wahrnehmung;
PoHL, Staat. Siehe zu dieser Debatte auch bei GoETz, Moderne Mediävistik, S. 174-198.
10 Als Vorreiter dieser Position ist Otto Brunner zu nennen; Brunner, Land, S. 111-116 und 164, hier
S. 111: „Unsere Untersuchungen über Friede und Fehde haben zu dem Ergebnis geführt, daß im
Mittelalter mit Vorstellungen von Staat und Verfassung zu rechnen ist, die mit dem, was wir
mit diesen Worten bezeichnen, nicht übereinstimmen." Und ebd. S. 164: „Nicht politische Ge-
schichte als bloße Machtgeschichte, nicht Rechtsgeschichte, Wirtschaftsgeschichte usf., die als
Kulturgeschichte äußerlich zusammengefaßt werden, sondern eine auf das Verständnis des po-
litischen Handels ausgerichtete ,Strukturgeschichte' muß erstrebt werden." Siehe zu Bewer-
tung der nicht unproblematischen Person Otto Brunner bei Kortüm, Mittelalterliche Verfas-
sungsgeschichte. Aktueller LiNDNER, Medium, S. 56: „Gemessen an den geistig-kulturellen und
materiellen Voraussetzungen, die dem mittelalterlichen Königtum zur Verfügung standen, ist
der Wunsch nach einem einheitlichen Rechtssystem oder nach Planmäßigkeit des Herrscher-
handelns anachronistisch."
11 Die Struktur dieser Arbeit bildet sich im Inhaltsverzeichnis ab, weshalb innerhalb dieses Kapi-
tels darauf verzichtet wird, auf die jeweiligen Kapitel durch Querverweise in den Fußnoten
hinzuweisen.
 
Annotationen